Das ENSI erlässt die Verfügungen zum EU-Stresstest
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz die Verfügungen zum EU-Stresstest zugestellt. Nach dem Unfall in Fukushima ist dies die vierte Verfügung, die das ENSI erlässt.
Brugg – Aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Fukushima hat der Europäische Rat am 25. März 2011 beschlossen, die Sicherheit der 143 europäischen Kernkraftwerke im Licht der Vorfälle in Japan im Rahmen einer neuen und transparenten Sicherheitsbewertung (Stresstest) zu überprüfen. Der Umfang und die Modalitäten dieser Prüfungen wurden von den Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten festgelegt und am 25. Mai 2011 von der EU-Kommission verabschiedet. Laut der Spezifikationen werden die Kernkraftwerkbetreiber für den Stresstest Analysen und Bewertungen liefern, die anschliessend überprüft und in einem Länderbericht zusammengefasst werden.
Drei Schwerpunkte werden untersucht
Der EU-Stresstest wird für jeden Kernkraftwerk-Standort geführt und konzentriert sich auf drei Schwerpunkte:
- Extreme Naturereignisse, die in Fukushima eine Rolle gespielt haben, nämlich Erdbeben und Überflutungen jeglicher Art.
- Die Folgen des Verlustes der Strom- und Kühlwasserversorgung: Unabhängig vom Auslöser werden z.B. Szenarien mit lang andauernden Stromversorgungsausfällen unterstellt und die Folgen davon untersucht.
- Wirksamkeit der Notfallschutzmassnahmen: Es werden schwere Unfalle postuliert, die den Ausfall einer Vielzahl von Sicherheitssystemen und Barrieren als gegeben betrachten. Dabei werden die vorbereiteten Gegenmassnahmen geprüft.
Bei jedem dieser Schwerpunkte ist die aktuelle Auslegung der Anlage darzulegen. Auch müssen die Sicherheitsreserven (d.h. die Margen, die über die Auslegung hinaus vorhanden sind) explizit diskutiert werden. Referenzdatum für die Bewertungen ist der 30. Juni 2011 (Auslegung und Betriebsführung der Anlage zu diesem Zeitpunkt).
Unfallszenarien die auf terroristische Angriffe zurück gehen, können aus Sicherungsgründen nicht in der gleichen, transparenten Weise behandelt werden. Sie sollen in einer zweiten Phase durch eine spezielle Arbeitsgruppe im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten der Staaten überprüft werden. Das Mandat und die Modalitäten der Arbeit dieser Gruppe sind durch den Europäischen Rat noch festzulegen.
Der Terminplan für den EU-Stresstest
Der Terminplan des EU-Stresstests sieht für alle Länder gleich aus und beginnt am 1. Juni 2011. Am Beispiel Schweiz sieht der Terminplan vor, dass jeder Betreiber bis zum 31. Oktober 2011 seine Analysen zu den erwähnten drei Schwerpunkten beim ENSI einzureichen hat. Das ENSI wird die Berichte bewerten und einen Länderbericht bis Ende 2011 verfassen. Anschliessend startet der Peer-Review-Prozess der EU. Die definitiven Ergebnisse sollen für die Juni-Sitzung 2012 des EU-Rats vorliegen. Die Details zum Peer-Review-Prozess werden derzeit noch international behandelt.
Die Untersuchungen der Schweiz und der EU ergänzen sich
Die Überprüfungen im Rahmen der EU-Stresstests finden parallel zu den bereits laufenden Überprüfungen der Schweiz statt.
Im Unterschied zu den meisten Ländern Europas wurden in der Schweiz die Gefährdungen durch Erdbeben und Hochwasser aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse neu bestimmt. Das ENSI hat am 18. März 2011 die Überprüfung von Szenarien hinsichtlich Erdbeben, Hochwasser und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser aufgrund der aktuellsten Datenbasis angeordnet. Diese Nachweise gehen über den Geltungsbereich der EU-Stresstests hinaus.
Bei anderen Szenarien wie z.B. lang andauernder Verlust der Stromversorgung sowie bei der detaillierten Betrachtung von Notfallschutzmassnahmen unter schwierigen äusseren Bedingungen – wie nach einem starken Erdbeben – ergänzt der EU-Stresstest die laufenden Untersuchungen des ENSI.

