Das Kernkraftwerk Mühleberg und der Wohlensee

Die Gefahr eines Bruchs des Wohlensee-Staudamms ist nach den derzeit vorliegenden ausgewerteten Daten nicht gegeben. Das ENSI hat aber nach den Ereignissen in Fukushima am 1. April 2011 vom Betreiber per Verfügung verlangt, aufgrund der neuen Erkenntnisse noch einmal einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Sollte dieser ergeben, dass das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) nicht sicher ist, wird dieses ausser Betrieb genommen.

Das Laufkraftwerk Mühleberg und der Wohlensee.

Für die Anordnung von Massnahmen müssen deterministische Aussagen gemäss der anwendbaren BWG-Richtlinie vorliegen. Das heisst, es müsste nachgewiesen sein, dass der Damm beim 10‘000-jährlichen Erdbeben brechen kann. Nach Fukushima hat das ENSI entsprechend am 1. April 2011 von den Betreibern per Verfügung verlangt, dass sie die Sicherheitsnachweise unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse bis am 31. März 2012 neu einreichen müssen.

Für ein Kernkraftwerk kann das ENSI nur dann eine sofortige Ausserbetriebnahme verfügen, wenn eine unmittelbare Gefahr droht oder ein Aussberbetriebnahmekritierium (gemäss der Ausserbetriebnahmeverordnung des UVEK) erfüllt wäre. Das ist derzeit bei keinem KKW in der Schweiz der Fall. Sollte sich bei den ausstehenden Nachweisen ergeben, dass ein Kraftwerk nicht sicher ist (d.h. ein Ausserbetriebnahmekriterium erfüllt ist), wird das ENSI die Ausserbetriebnahme dieses Kraftwerks anordnen, sofern der Kraftwerkbetreiber dies nicht bereits selber getan hat. Eine Wiederinbetriebnahme ist nur möglich, wenn die nötigen Massnahmen für die Behebung des Sicherheitsmangels abgeschlossen wurden. Für Talsperren würden diese vom Bundesamt für Energie (BFE) angeordnet.