Bundesverwaltungsgericht bekräftigt Nachweisforderungen des ENSI

Bundesverwaltungsgericht bekräftigt Nachweisforderungen des ENSI Mit seinem Urteil vom 1. März bezüglich der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg bestärkt das Bundesverwaltungsgericht die Forderungen, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinen sicherheitstechnischen Stellungnahmen sowie den Verfügungen nach Fukushima bereits forderte.

Die sicherheitstechnischen Forderungen an das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM), die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 1. März 2012 stellt, decken sich vollumfänglich mit denjenigen des ENSI. Entsprechend zeigt sich ENSI-Direktor Hans Wanner erstaunt über das Aufsehen, das um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gemacht wird – insbesondere aber über die deswegen erhobenen Beschuldigungen gegenüber dem ENSI. Die offenen Punkte, die das Gericht bis Ende Juni 2013 geklärt haben will, entsprechen durchwegs den Forderungen, die die BKW gemäss ENSI-Forderungen bis Mitte 2012 erfüllen muss. Die Forderungen und Verfügungen des ENSI sind öffentlich mehrfach präsentiert und erläutert worden.

 

Forderungen aus der periodischen Sicherheitsüberprüfung

Bereits in früheren Gutachten, Stellungnahmen und Verfügungen hatte das ENSI eine umfassende Zahl von Forderungen an den Betreiber gestellt. Aus der sicherheitstechnischen Stellungnahme des ENSI von 2007 zur periodischen Sicherheitsüberprüfung des KKW Mühlebergs (PDF, 2.5 MB) geht unter anderem hervor, dass das ENSI Forderungen zur Überprüfung mechanischer Komponenten, zur Alterungsüberwachung, zur Überwachung von Schweissnähten der Durchführungen am Reaktordruckbehälter, zur Verbesserung eines Messsystems bezüglich Druckentlastung des Containments, zur Auslegung gegen Erdbeben und zum überarbeiteten Instandhaltungskonzept des Kernmantels im Hinblick auf einen Langzeitbetrieb über das Jahr 2012 hinaus gestellt hat.

 

Forderungen im Nachgang zu Fukushima

Darüber hinaus hat das ENSI allen Betreibern der schweizerischen Kernkraftwerke im Nachgang zum Unfall von Fukushima diverse Verfügungen zugestellt. Die ersten Verfügungen erfolgten bereits eine Woche nach Unfallbeginn am 18. März 2011, weitere folgten am 1. April 2011 und am 5. Mai 2011. Im Zusammenhang mit dem ebenfalls in der Schweiz durchgeführten EU-Stresstest folgten vom ENSI ergänzende Verfügungen am 1. Juni 2011 und 10. Januar 2012.

Dazu gehören unter anderem Nachweise zur Beherrschung des 10‘000-järlichen Hochwassers, des 10‘000-jährlichen Erdbebens und des erdbebenbedingten Hochwassers infolge Staudammbruchs sowie zusätzliche Informationen zur Thematik Verklausung. Weitere Punkte werden im Rahmen des Aktionsplans Fukushima 2012 angegangen.

 

Gericht stützt ENSI-Forderungen

Das ENSI hat immer klar gemacht, dass die BKW – deren Mehrheitsaktionär der Kanton Bern ist – nur eine Bewilligung für den Langzeitbetrieb erhält, wenn das KKW Mühleberg diese Nachweise bis Ende 2012 erbringen kann. „Das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinem Urteil unsere Verfügungen und Forderungen Punkt für Punkt“, sagt ENSI-Direktor Hans Wanner. „Es ist aber der Meinung, dass in Anbetracht dieser vom ENSI definierten offenen Punkte das Eidgenössiche Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK dem Kernkraftwerk Mühleberg keine unbefristete Bewilligung erteilen darf.“

Das Bundesverwaltungsgericht setzt damit der Betreiberfirma BKW einen ultimativen Termin. Diesen Termin hätte das ENSI aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht verfügen können. Falls die BKW die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig einreicht, muss das Kernkraftwerk Mühleberg spätestens Ende Juni 2013 vom Netz genommen werden.
Aus Sicht des ENSI stellen sich im Bereich des Verfahrens, wie es vom Bundesverwaltungsgericht verfügt wurde, eine Reihe von Fragen. Die Klärung dieser Fragen liegt aber nicht im Zuständigkeitsbereich des ENSI.

 

Zusammenstellung über ausgewählte Forderungen des ENSI an das Kernkraftwerk Mühleberg

Seit dem Jahr 2005 hat das ENSI (damals noch unter dem Namen HSK) im Rahmen der Begutachtung der Periodischen Sicherheitsüberprüfungen 2005 und 2010 systematisch Forderungen mit Blick auf den sicheren Betrieb des KKM über 40 Jahre hinaus gestellt, den so genannten Langzeitbetrieb. Zudem hat es aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima eine Reihe weiterer Abklärungen und Massnahmen verlangt. Die folgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über Forderungen des ENSI, die einer weiteren Erhöhung des Sicherheitsstandards des KKM dienen. Diese decken sämtliche vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen Sicherheitsfragen ab und gehen weit darüber hinaus. Ein grosser Teil der aufgeführten Forderungen ist inzwischen bereits erfüllt.

Verfügungen an die BKW

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