Schweizer Kernkraftwerke reichen Erdbebennachweise fristgerecht ein

©iStockphoto.com/kickersDie Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben ihre Sicherheitsnachweise zur Beherrschung eines 10‘000-jährlichen Erdbebens und erdbebenbedingtem Versagen von Stauanlagen im Einflussbereich des Kraftwerks fristgerecht eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte diese im Nachgang zum Reaktorunglück in Fukushima am 1. April 2011 gefordert. Es wird die Eingaben in den nächsten Monaten prüfen und voraussichtlich Ende Juni 2012 Stellung nehmen.

Die Betreiber der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg haben fristgerecht die vom ENSI geforderten Nachweise eingereicht. Das ENSI wird die eingereichten Nachweise nun ausführlich prüfen. Es wird seine Stellungnahme gemäss Aktionsplan 2012 bis zum 30. Juni dieses Jahres verfassen.

Die Schweiz ist kein klassisches Erdbebengebiet. Ein Extremerdbeben mit Tsunami wie es in Japan aufgetreten ist, kann für die Schweiz ausgeschlossen werden. Trotzdem kam das ENSI nach den Ereignissen in Fukushima zum Schluss, dass Erdbeben und Hochwasser sowie die Kombination von beiden in Bezug auf die Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme und Nachrüstung neu analysiert werden müssen. Es forderte deshalb die Betreiber auf, bis am 31. März 2012 den Nachweis für die Beherrschung des 10‘000-jährlichen Erdbebens und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des Kraftwerks zu erbringen.

 

Weitere Verfügungen bis September und Dezember

Bis 30. September 2012 verlangt das ENSI in Verfügungen an die Betreiber weitere Nachweise, so zum Beispiel die Identifizierung von verklausungsgefährdeten Engpässen und die Überprüfung der Auswirkungen von Verklausungsszenarien. Weiter müssen die Betreiber eine Begutachtung der seismischen Robustheit der Isolation des Containments bzw. des Primärkreislaufs vornehmen.

Bis zum 31. Dezember 2012 müssen Nachweise der Betreiber zur Beherrschung extremer Wetterbedingungen erbracht werden.