Internationale Experten loben Schweizer Umgang mit radioaktiven Abfällen

Die Schweiz erfüllt ihre Pflichten zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Dies geht aus der Beurteilung des Schweizer Länderberichts zur „Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management“, einem von der Internationalen Atomenergieagentur IAEA organisierten Treffen der Vertragsstaaten, hervor. Die vorgeschlagenen Verbesserungsmöglichkeiten wird das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI im Rahmen von eingeleiteten Projekten abarbeiten.

Die internationalen Experten beurteilen den Sachplan geologische Tiefenlager als zweckmässiges Vorgehen für die Standortwahl eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle. Die Vorgehensweise garantiere, dass Sicherheit oberste Priorität bei der Auswahl hat. Ausserdem ermögliche die Prozedur den Einbezug von Betroffenen, Anrainerstaaten und internationalen Experten.

Weiter bewerten die Fachleute den Beizug der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT als positiv. Diese ermögliche dem ENSI, eine zusätzliche, unabhängige Beurteilung einzuholen. Andere positive Aspekte sehen sie etwa in den Überprüfungen, denen sich das ENSI laufend unterzieht, sowie in den veröffentlichten Berichten im Nachgang zum Reaktorunglück von Fukushima. Das Vorliegen eines Entsorgungsprogramms und die periodische Prüfung der Entsorgungskosten, die alle fünf Jahre durchgeführt wird, erachten die Experten als eine gute Vorgehensweise.

Eine zusätzliche Schlussfolgerung der Mitglieder der Joint Convention betrifft die Umsetzung der Empfehlungen, die aus der Überprüfungsmission des IRRS (Integrated Regulatory Review Service) hervorgehen. Das ENSI hat hierzu einen Massnahmenplan definiert und wird die IRRS-Recommendations stufengerecht umsetzen. Eine IRRS-Empfehlung betraf die Erstellung einer Richtlinie zum Rückbau von Kernanlagen. Das ENSI arbeitet zurzeit daran, diese Richtlinie zu entwickeln. Nach Erarbeitung des Entwurfs wird eine Anhörung dazu gestartet.

 

Das ENSI ist auf gutem Weg

Um die Sicherheit zu verbessern, empfehlen die internationalen Experten, dass das ENSI bei der Erstellung von Richtlinien auch weiterhin die Standards der IAEA und der Western European Nuclear Regulators’ Association WENRA im Regelwerk berücksichtigt. Betreffend Entsorgung von radioaktiven Abfällen in Tiefenlagern wurde die Richtlinie „Spezifische Auslegeordnungsgrundsätze für geologische Tiefenlager und Anforderungen an den Sicherheitsnachweis“ im April 2009 erlassen.

Die Massnahmen nach Fukushima dienen auch der weiteren Verbesserung der Sicherheit. Dazu hat das ENSI im März den Aktionsplan Fukushima 2012 veröffentlicht. Hinzu kommen acht weitere offene Punkte aus dem EU-Stresstest, die das ENSI behandeln wird. Die insgesamt 45 zu behandelnden Punkte aus den Massnahmen nach Fukushima und dem EU-Stresstest sollen bis 2015 abgearbeitet werden.

Die Aufrechterhaltung von geeignetem und fachkundigem Personal im Hinblick auf die Stilllegung der Kernkraftwerke erweist sich als eine Herausforderung. Das ENSI behandelt diesen Punkt in seiner Richtlinie zur Organisation von Kernanlagen. Die Aufsichtsbehörde sieht vor, dass die Betreiber Massnahmen zum langfristigen Know-how-Erhalt ergreifen und diese unter anderem mithilfe von Ausbildungsprogrammen umsetzen.