ENSI-Forum: Fragen und Antworten zur Sicherheit von Kernkraftwerken

Am 4. September 2012 führt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ein Forum zu den Massnahmen nach Fukushima und der Gestaltung der Sicherheit bei einem geordneten Ausstieg aus der Kernenergie durch. Im Vorfeld konnte die Öffentlichkeit Fragen an die Gemeinden, die Betreiber, die NGOs und an das ENSI stellen, die von diesen beantwortet wurden.

Durch Klicken auf die verkürzte Frage gelangen Sie zur vollständigen, nicht nachbearbeiteten Frage und zu deren Originalantwort von der entsprechenden Beantwortungsstelle:

  1. Was unternehmen die Schweizer Gemeinden, um unsere öffentlichen Gebäude, Schulen, Kindergärten, Fabriken etc. gegen die gleichen seismische Ereignisse zu sichern, für die unsere KKW die Sicherheitsnachweise erfüllen?
  2. Wie stark würde der Preis der Kilowattstunde aus neuen Kernkraftwerken erhöht, wenn im Kernenergiegesetz die Bedingung für die Erteilung von Bau- und Betriebsbewilligungen für neue Kernkraftwerke eingeführt würde, dass deren Kernreaktoren unterirdisch angeordnet werden?
  3. Was verstehen die KKW-Betreiber unter der Energiewende?
  4. Wie hoch waren die Kosten für Beznau I und II, und wie viel wurde in deren Nachrüstung seit der Einweihung  investiert?
  5. Haben die KKW genügend Test-Stahlstücke, um trotz längeren Betriebszeiten die Versprödungsüberprüfungen durchführen zu können?
  6. Wie können europäische Länder wie Deutschland von heute auf morgen ihre KKW abstellen und einen enormen CO2-Ausstoss durch die Reaktivierung alter Kohlekraftwerke verursachen?
  7. Wieso haben sich die Forderungen des ENSI an die schweizerischen KKW-Betreiber vorwiegend auf die Brennelement-Abklingbecken konzentriert?
  8. Welche Nachrüstmassnahmen aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima sind europaweit geplant oder bereits realisiert worden?
  9. Wie schätzen Sie die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke im Vergleich mit andern Ländern in Europa ein – hoch, mittel, niedrig?
  10. Sind die schweizerischen KKW besser auf Naturereignissevorbereitet als jene in Japan, und inwiefern sind die beiden Sicherheitskulturen vergleichbar?
  11. Unter welchen Umständen ist nach heutigem Ermessen mit einem GAU zu rechnen?
  12. Wie legt das ENSI den Stand von Wissenschaft und Technik für allfällige Nachrüstforderungen an die Betreiber fest?
  13. Warum wurde die Empfehlung der KNS hinsichtlich schneller Wasserstoffbildung im Reaktor noch nicht aufgenommen?
  14. Welche Verbesserungen ergaben sich aus Fukushima für die westlichen Kraftwerke?
  15. Haben unsere KKW geländegängige Fahrzeuge und Konzepte für das Arbeiten in Halbruinen?
  16. Können sich die KKW im Notfallkonzept in Ruinen bewegen und in Ruinen Notfallarbeiten machen?
  17. Wieviele Personen gehören dem Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an und wie heissen sie?
  18. Auf wessen Initiative und aufgrund welcher Gesetzgebung wurde das ENSI ins Leben gerufen?
  19. Kann das ENSI verbindliche Verfügungen anordnen oder reichen seine Kompetenzen lediglich zur Herausgabe von Empfehlungen?
  20. Welche Rechtsmittel zwecks Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen stehen den Geschädigten bei Schadensfolge aufgrund von allfälligen Fehleinschätzungen durch das ENSI zur Verfügung?
  21. Ist ein nicht kalkulierbares Restrisiko laut dem ENSI in Kauf zu nehmen?
  22. Warum sind im Aktionsplan Fukushima 2012 keine Fristen für eine Neubestimmung der Hochwasser-Gefährung zu finden?
  23. Wann könnte die Bevölkerung im Falle einer Neubestimmung der Hochwasser-Gefährung frühestens mit Resultaten rechnen?
  24. Würde eine Neubestimmung der Hochwasser-Gefährung wiederum durch swissnuclear in Auftrag gegeben?
  25. Warum untersucht das ENSI die offizielle Erkenntnis 3 aus Japan nicht?
  26. Wurden seit Fukushima die Massnahmen (SAM) und Annahmen (Druckentlastung Containment über Deckelflansch) in den HSK-eigenen Probabilistischen Sicherheitsanalysen diskreditiert?
  27. Warum untersucht das ENSI die offizielle Erkenntnis 9 aus Japan nicht?
  28. Trifft die Aussage „Gefilterte Druckentlastung ist in Schweizer KKW gewährleistet“ im Erdbebenfall auch für das KKW Mühleberg zu?
  29. Wurden seither die Annahmen zu den Auswirkungen von Wasserstoffverbrennungen in den HSK-eigenen Probabilistischen Sicherheitsanalysen korrigiert?
  30. Warum untersucht das ENSI die offizielle Erkenntnis 14 aus Japan nicht?
  31. Ist die Instrumentierung in Schweizer KKW jener in japanischen überlegen?
  32. Wurde im KKW Gösgen inzwischen eine Füllstandsmessung nachgerüstet?
  33. Wurden seit Fukushima die Zuverlässigkeitsannahmen zur Instrumentation in den HSK-eigenen Probabilistischen Sicherheitsanalysen korrigiert?
  34. Ist in einem Notfall das qualifizierte Personal des ENSI schnell genug verfügbar?
  35. Warum ignoriert das ENSI Hinweise auf Probleme mit dem Aufbereitungsgebäude im KKW Mühleberg?
  36. Macht sich die BKW als Betreiber nach Art. 22 und Art. 88 des Kernenergiegesetzes schuldig?
  37. Warum deckt das ENSI Unterschlagungen von Informationen durch die Betreiber?
  38. Warum wurden beim EU-Stresstest vom ENSI nur „Sonnenscheinszenarien“ geprüft?
  39. Warum wurde der Empfehlung der KNS hinsichtlich Wasserstoffbildung noch nicht nachgegangen?
  40. Betrachtet das ENSI die Abblasemenge in der Richtlinie R-040 zur gefilterten Containment-Druckentlastung als korrekt?
  41. Nach welchen Methoden geht das ENSI bei Freisetzungsszenarien (IDA NOMEX) vor?

 

Sowohl die nachfolgenden Fragen als auch die Antworten wurden vom ENSI nicht nachbearbeitet. Die Namen der Fragenden sind dem ENSI bekannt, werden aus Datenschutzgründen jedoch nicht veröffentlicht.

1. Frage von B.Z. an die Gemeinden: „Die Schweizer Kernkraftwerke betreiben seit F. sehr grossen Aufwand die Anlagensicherheit auch für unwahrscheinliche Fälle zu gewährleisten. Im Hinblick auf die (20’000? )ERDBEBENOPFER in Japan: Was unternehmen die CH-Gemeinden, um unsere öffentl. Gebäude, Schulen, Kindergärten, Fabriken. … gegen so starke seismische Ereignisse zu sichern, für die unsere KKWs die Sicherheitsnachweise erfüllen?“

Antwort von Gery Meier, Gemeindepräsident Däniken: Als Gemeindepräsident spreche ich für die Gemeinde Däniken, die sich der Erdbebensicherheit angenommen hat und auch bereits Massnahmen umgesetzt hat.

Aufgrund der Überprüfung der Statik wurden bei der Erlimatthalle (3-fach Halle) Massnahmen getroffen und bereits umgesetzt. Für die weiteren gemeindeeigenen Gebäude wurden erste Berechnungen vorgenommen und es ist nun vorgesehen, dass diese durch einen Erdbebenspezialisten nachgeprüft und mögliche bauliche Massnahmen erarbeitet werden. Die Ergebnisse und die daraus folgenden Massnahmen werden dann im Gemeinderat behandelt. Die Massnahmen „Erdbebensicherheit“ für die Schulanlagen werden bei der geplanten Sanierung umgesetzt die in den kommenden Jahren 2013-15 folgen werden.

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2. Frage von U.H. an die Betreiber: „Das Verstopfung einigen Kanäle für den Durchfluss des Kühlgases im Reaktor des Versuchs-KKW Lucens im Januar 1969 hatte die Schmelze der dortigen Brennstoffelemente zur Folge. Das verursachte den Austritt einer erheblichen Menge radioaktiver Stoffe in die Reaktorkaverne. Wegen deren unterirdischen Anordnung trat deswegen jedoch keine erhebliche Zunahme der Radioaktivität in der Umgebung des Werkes auf, sodass die dortige Bevölkerung nicht evakuiert werden musste. Wie stark würde der Preis der Kilowattstunde aus neuen Kernkraftwerken erhöht, wenn im Kernenergiegesetz die Bedingung für die Erteilung von Bau- und Betriebsbewilligungen für neue Kernkraftwerke eingeführt würde, dass deren Kernreaktoren unterirdisch angeordnet werden?“

Antwort von swissnuclear: Studien zu unterirdischen Kernkraftwerken wurden vor allem in den 60er und 70er Jahren durchgeführt. Die jüngste uns bekannte Studie stammt vom Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung EIR (heute PSI) [S Pinto, 1980, Underground Construction of Nculear Power Reactors]. Diese Studie weist eine Erhöhung der Kosten von gegen 15% aus. Andere, noch ältere Studien, gehen von 20-25% (Schweden) oder 5-50% (USA) aus. In den letzten Jahren haben sich aber sowohl die Untertage-Bautechnik als auch die Anforderungen an KKW weiterentwickelt. Somit erscheinen uns Mehrkosten von 25-50% plausibel.

Weiter bleibt zu bemerken, dass seit den 60er Jahren keine unterirdischen Anlagen mehr gebaut wurden. Entsprechende Designs müssten basierend auf dem heutigen Sicherheitsstand komplett neu entwickelt und genehmigt werden, was mindestens 20 Jahre in Anspruch nehmen würde.

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3. Frage von A.F. an die Betreiber: „Was bedeutet für Sie die Energiewende? Sowohl geschäftspolitisch wie auch in Bezug auf Ihre Überzeugungen gegenüber den verschiedenen Energieträgern?“

Antwort von swissnuclear: Obwohl die Energiewende nach Fukushima sehr schnell postuliert und durch das Parlament angeordnet wurde, sind deren Inhalt und Konsequenzen bis heute nicht klar umrissen. Entsprechend können zum heutigen Zeitpunkt auch die geschäftspolitischen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich sind wir aber überzeugt, dass die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Stromversorgung in der Schweiz nur mit einem breiten Mix von gleichzeitig einzuleitenden Massnahmen gelingen kann. Dabei lehnen wir Verbote einzelner Technologien ab. Sämtliche Formen der Stromerzeugung weisen Vor- und Nachteile auf.

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4. Frage von K.W. an die Betreiber: „Wie hoch waren die Kosten für Beznau I und II. Wie viel wurde in die Nachrüstung von Beznau I und II seit der Einweihung investiert.“

Antwort von swissnuclear: Die Ursprungsinvestitionen für Beznau I und II beliefen sich auf 650 bis 700 Mio. Fr. Seit Bestehen wurden 1,6 Mrd. Fr. investiert. Damit wurde fast dreimal mehr investiert, als der Bau ursprünglich gekostet hat.

Die grössten Investitionen waren Anfang der 90er Jahre ein neues Notstandssystem (CHF 500 Mio.) und neue Dampferzeuger (220 Mio.).

Alleine in den nächsten Jahren investiert Axpo nochmals 700 Mio. Fr. in weitere Sicherheitsmassnahmen. Damit erfüllen die Anlagen modernste Ansprüche und die Sicherheitsvorkehrungen sind auf dem gleichen Stand, wie sie heute in neuen Kraftwerken verbaut werden.

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5. Frage von A.M. an die Betreiber: „Bei immer längeren Betriebszeiten der Reaktoren wird es immer knapper mit den Probe-Stahlstücklein, die im Reaktor liegen/lagen und die Versprödung zu prüfen. Zu Beginn wurde nicht mit derart langen Betriebszeiten gerechnet. Offenbar hat man in der Not bereits alte Stücklein wieder in den Reaktor gelegt. In welchen Reaktoren hat man noch genügend Stahlstücke, in welchen ist die Überwachung mit andauernder Bestrahlung des Originalstahls nicht mehr gewährleistet? Wie sehen die bisherigen Messungen aus der Versprödungen als Funktion der Zeit, besonders bei den ältesten Reaktoren?“

Antwort von swissnuclear: In sämtlichen Schweizer Kernkraftwerken sind genügend Materialproben vorhanden. Bei den beiden älteren Werken sieht die Situation konkret wie folgt aus.

Beznau:

Die Anzahl der Probensätze mit Original-Probenstücken in den beiden Reaktordruckbehältern (RDB) des Blocks 1 und 2 reicht für eine Betriebszeit von über 60 Jahre. Die Probensätze befinden sich zwischen dem Reaktorkern und dem RDB und geben eine zuverlässige Prognose über den Zustand der beiden RDB ab.

Die letzte Prüfung der Probensätze im Block 1 und 2 ergab, dass technisch eine Betriebszeit von über 60 Jahren sichergestellt ist. Unterstützt wurde dies durch die optimierte Beladungsstrategie der Reaktorkerne zu Beginn der 90er-Jahre. Dadurch konnte die Zunahme der Bestrahlungsreaktion stark reduziert werden. Der Verlauf der Bestrahlungsreaktion der RDB im Block 1 und 2 bei einer Betriebszeit von 60 Jahren liegt in der üblichen Bandbreite von erwarteten Werten anderer im Betrieb befindlicher Anlagen.

Mühleberg:

Bei der Inbetriebnahme des KKM wurden drei Probensätze, die jeweils Proben des Grundmaterials sowie von zwei kernnahen Schweissnähten enthalten, in den Reaktordruckbehälter eingebaut. Ihre Position im Reaktordruckbehälter wurde so gewählt, dass die Neutronenfluenz der Proben grösser ist, als die der zu betrachtenden Komponenten, so dass eine frühzeitige Erkennung möglicher Veränderungen der Werkstoffeigenschaften sichergestellt ist.

Diese Probensätze wurden in den Jahren 1978, 1986 bzw. 1998 aus dem Reaktordruckbehälter entnommen und untersucht. Die angewendete Auswertungsmethode dieser Materialproben basierte auf den Vorgaben internationaler Regelwerke, indem charakteristische Werkstoffkennwerte ermittelt wurden. Auf Basis dieses Bewertungskonzepts wurde der Nachweis erbracht, dass der sichere Betrieb des Reaktordruckbehälters für mindestens 54 Volllastjahre (entspricht ca. 60 Betriebsjahre) gewährleistet ist.

In der Zwischenzeit wurde ein weiteres Auswerteverfahren, das sog. Master-Curve-Konzept, entwickelt. Das Verfahren erlaubt bereits mit dem ursprünglichen Verfahren ausgewertete Proben erneut zu untersuchen.

Anfang 2008 wurden von KKM wissenschaftliche Untersuchungen zur Verbesserung der Bewertung der Reaktordruckbehälter-Versprödung bei einem namhaften akkreditierten europäischen Forschungsinstitut in Auftrag gegeben. Die aus diesem neuen Verfahren gewonnenen Ergebnisse bestätigen die mit Hilfe des ursprünglichen Verfahrens ermittelten Daten. Im Rahmen dieser Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass der sichere Betrieb des RDB für deutlich über 60 Volllastjahre gewährleistet ist.

Um eine langfristige Absicherung der Werkstoffkennwerte zu gewährleisten, wurde ein neuer Probensatz, bestehend aus bereits untersuchten Proben, zur Weiterbestrahlung in den Reaktordruckbehälter eingebaut. Bei einem Langzeitbetrieb bleiben diese bis mindestens 2016 im Reaktor. Eine Auswertung dieser Proben kann die Datenbasis verbreitern, welche erst für einen Betrieb ab 50 Jahre von Bedeutung ist.

Das KKM-Versprödungsüberwachungsprogramm des Reaktordruckbehälters wurde vom ENSI geprüft und anerkannt. Das Master-Curve-Konzept kam in der Schweiz erstmalig im KKM zur Anwendung.

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6. Frage von D.A. an die NGOs: „Ich habe nicht exakt verstanden wie europäische Länder wie Deutschland von heute auf Morgen Kernkraftwerke abstellen und einen Enormen CO2-Ausstoss durch reaktivierung alter Kohlekraftwerke durchbringen kann. Gibt es keine CO2-Normen mehr für die Industrie seit Fukushima? Es wird um jedes Gramm CO2 ein riesen Theater gemacht, siehe Emissions-Kategorien bei Fahrzeugen beispielsweise….? Ich habe hierfür kein Verständnis, plötzlich ist CO2/Treibhauseffekt etc. kein Thema mehr? Eine weitere Frage möchte ich noch stellen. Die Kernkraftwerke der Schweiz mussten einen sogenannten Erdbeben- und Hochwasserschutz-Nachweis erbringen. Ich erachte es als richtig, dass die Kernanlagen einem hohen Standard im Bezug auf diese Naturgewalten nachkommen müssen. ABER: Der schweizer Strommix setzt sich aus \“nur\“ 40% Kernenergie zusammen. Hier mein Stichwort: Wasserkraft/Windkraft. Warum mussten nicht ALLE Staudämme der schweiz, auf genaudieselben Naturgewalten, mit genau denselben Auslegungsmustern und Wahrscheinlichkeiten, Modellen etc. auf ihre Sicherheit überprüft werden??? Nimmt man in Kauf dass die Schweiz auf ihre knapp 45% Wasserkraft im Falle eines 10’000-jährlichen Erdbeben+Hochwasser+Regen-Ereignisses einfach so verzichten kann. Auf die paar lumpigen Anwohner die auf Grund eines möglichen Staudammbruchs ertrinken oder durch Geröll erschlagen werden kann man pfeifen? Ich halte es für einen Witz, dass nur Kernanlagen und \“gewisse\“ Staumauern auf dieses Ereignis \“10’000 jährliches Erdbeben + Hochwasser\“ auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Zuletzt eine kleine Bemerkung: \“Restrisiko\“ wurde in den letzten 18 Monaten im Kernenergiebereich breitgetreten und breitgetreten. Ich frage: Besteht nicht auch ein Restrisiko für Wasserkraft? –> Dürre, Erdbeben, Dammbruch, Überflutung? Besteht nicht auch ein Restrisiko für Sonnenenergie? –> Langandauernder Regen? Sonnenschein fällt aus? was dann? Besteht nicht auch ein Restrisiko bei den ganzen Braund/Schwarzkohlekraftwerken in China??? geben die kein CO2 ab? und was passiert mit allen GAS-Kraftwerken wenns mal wirklich ein richtiges Erdbeben gibt? Entschuldigen Sie die vielen Fragen, ich verstehe die \“pseudo\“-Sicherheitsfanatischen Auslegungen der Politik momentan nicht, der Fokus liegt \“nur\“ auf Kernkraft, der Scope ist aber weitaus breiter, wir haben eine zu grosse Abhängigkeit von Energie, also sollte man ALLE energieerzeugenden Technologien begutachten. Vielen Dank und hoffentlich werden meine Fragen beantwortet.“

Antwort von Greenpeace: Wir beantworten unten den ersten Teil der Frage. Den zweiten Teil der Frage (ab „Warum mussten nicht ALLE Staudämme der Schweiz, auf genau dieselben Naturgewalten, mit genau denselben Auslegungsmustern und Wahrscheinlichkeiten, Modellen etc. auf ihre Sicherheit überprüft werden???“) richtet sich an die Behörden oder die Politik.

Mit dem definitiven Ausstieg aus der Atomenergie und der konsequenten Umstellung auf Erneuerbare Energien und Effizienz schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: Wir vermeiden den Betrieb gefährlicher Atomreaktoren und weiteren strahlenden Atom-Müll und schützen gleichzeitig das Klima. Denn bei konsequenter Umsetzung der Erneuerbaren- und Effizienzziele sind KEINE Gas-Kraftwerke nötig und auch kein Import von Kohle- oder Gasstrom etc. Dazu haben die Umweltverbände diverse Studien und Zahlen veröffentlicht, z. B. hier: http://www.umweltallianz.ch/de/stromzukunft.html

Deutschland – mit viel Erneuerbaren im Netz – bewies zudem, dass wenig Atomstrom nicht mehr CO2 bedeutet: Die Stilllegung von acht Reaktoren in Deutschland kurz nach Fukushima hat nicht zum befürchteten Anstieg des CO2-Austosses geführt (siehe http://www.umweltbundesamt.de/presse/presseinformationen/weniger-treibhausgase-weniger-atomenergie).

Will die Schweiz beim Klimaschutz wirklich vorwärts machen, so sind nicht AKW das richtige Mittel, sondern es bieten sich zwei wichtige Massnahmen an: Gebäudesanierungen um den Heizverbrauch zu drosseln und CO2-Reduktion bei Treibstoffen, also verbrauchsärmere Autos. In diesen zwei Bereichen liegen die grössten rasch beeinflussbaren CO2-Emissionen. Unverständlicherweise sind es genau die Kreise wie zB die economiesuisse, die den Atomausstieg am vehementesten bekämpfen, die sich auch gegen griffige Massnahmen zur Limitierung des CO2-Ausstosses (v.a. von Fahrzeugen) einsetzen.

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7. Frage von B.O. an das ENSI: „Bereits am 08.05.2011 wurde im Internet ein Video vom BE-Abklingbecken des Blocks 4 von Fukushima Dai-ichi veröffentlicht (http://www.youtube.com/watch?v=QVqfPCsl2AA). Hieraus war klar ersichtlich, dass in diesem Becken keinerlei Brennstoffschmelze stattgefunden hatte. Warum haben sich die Forderungen des ENSI an die schweizerischen KKW-Betreiber trotzdem vorwiegend auf die Abklingbecken konzentriert?“

Antwort des ENSI: Die Forderungen bzw. Verfügungen des ENSI betrafen sowohl den Reaktor wie auch die Brennelementlagerbecken.

Eine ungenügende Kühlung der Brennelemente oder gar der Ausfall der Kühlung sowohl im Reaktordruckbehälter als auch in den Brennelementlagerbecken kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, wie z.B. zum Platzen der Brennstabhüllrohre oder Schmelzen des Brennstoffs. Beim japanischen Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi kam es in den Brennelementbecken zu Schäden an Brennstäben.

Im Nachgang zum Unfall in Fukushima stellten sich anhand erster Erkenntnisse Fragen zu den Brennelementlagerbecken. Deshalb forderte das ENSI in seiner Verfügung vom 18. März 2011 die Betreiber der schweizerischen KKW auf, die Sicherheitssituation der Brennelementbecken zu überprüfen.

Folgende Fragen mussten die Betreiber beantworten:

  • Ist die Kühlmittelversorgung für die Sicherheits- und Hilfssysteme aus einer diversitären, erdbeben-, hochwasser- und verunreinigungssicheren Quelle gesichert (Zusatzversorgung über Grundwasserbrunnen)?
  • Sind allfällige ausserhalb des Primärcontainments befindliche Brennelementlagerbecken genügend gegen externe und interne Einwirkungen geschützt?
  • Ist die Brennelementbeckenkühlung eine besonders geschützte Sicherheitsfunktion und kann sie über das gebunkerte Notstandsystem versorgt und gesteuert werden?

Nach der Prüfung der Berichte hat das ENSI verschiedene Schwachstellen bei den Brennelementlagerbecken identifiziert und Nachrüstungen gefordert.

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8. Frage von D.B. an das ENSI: „Können sie einen europäischen Vergleich abgeben, ob und wenn ja welche Nachrüstmassnahmen aufgrund der Erkenntnisse aus Fukushima jeweils bereits realisiert wurden und welche noch geplant sind?“

Antwort des ENSI: Mit dem EU-Stresstest wurde erstmals die Sicherheit der Kernkraftwerke in Europa aufgrund derselben Kriterien überprüft. Dabei ging es grundsätzlich um eine Neubewertung der Robustheit der Anlagen unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Fukushima. Es ging nicht darum, eine Rangliste zu erstellen. Die Ergebnisse des Stress-Tests wurden durch die ENSREG unter http://www.ensreg.eu/EU-Stress-Tests sowohl für jedes Land als auch für den europäischen Kontext veröffentlicht. Durch die Teilnahme am EU-Stresstest konnte die Schweiz eine internationale Zweitmeinung zur Sicherheit der nationalen Kernkraftwerke einholen. Denn die Resultate der Stresstests wurden nach der Überprüfung durch das ENSI auch von Experten der EU begutachtet. Aus den Resultaten lässt sich erkennen, dass die Schweizer KKW im europäischen Vergleich dank ständiger Nachrüstmassnahmen über einen hohen Sicherheitsstandard verfügen.

Als direkte Konsequenz des schwerwiegenden Unfalls in Japan hat das ENSI ab März 2011 verschiedene Verfügungen erlassen, in denen von den Betreibern der Schweizer Kernkraftwerke Sofortmassnahmen und zusätzliche Überprüfungen gefordert wurden. Als Sofortmassnahme haben die Betreiber z. B. bis 1. Juni 2011 in Reitnau ein externes Lager mit Notfallmaterial (u. a. Pumpen, Notstromaggregate, Schläuche und Treibstoff) eingerichtet. Die Überprüfungen haben sich insbesondere auf die Auslegung des Reaktors und der Brennelementlagerbecken konzentriert, z. B. haben die Betreiber die Einhaltung der gesetzlichen Dosisgrenzwerte für ein 10‘000-jährliches Hochwasser und ein 10‘000-jährliches Erdbeben unter verschärften Analysebedingungen nachweisen müssen. Im gleichen Zug wurden verschiedene Nachrüstungen (z.B. Zuführungen zur externen Bespeisung der Brennelementlagerbecken) von ENSI angeordnet und teilweise bereits realisiert.

Über die Verfügungen hinaus und im Rahmen der Vorkommnisbearbeitung für den Fukushima-Unfall wurde vom ENSI zudem eine Reihe von überprüfungswürdigen Punkten identifiziert, die die Schweizer Kernkraftwerke, aber auch die nationale und internationale Aufsicht betreffen. Die Abarbeitung dieser Punkte verfolgt das ENSI in jährlich aufdatierten, sogenannten Aktionsplänen. Der Aktionsplan Fukushima 2012 wurde Anfang März 2012 veröffentlicht.

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9. Frage von E.J. an das ENSI: „Wie schätzen Sie die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke im Vergleich mit andern Ländern in Europa ein – hoch, mittel, niedrig?“

Antwort des ENSI: Der Leiter des Country Peer Review Teams im Rahmen des EU-Stresstests, Bojan Tomic, erklärt zum Vergleich mit anderen Ländern in einem Interview auf der Website des ENSI: „Im Rahmen des Stresstest zeigte es sich, dass die Schweizer Kernkraftwerke hohe Sicherheitsmargen und eine starke Robustheit aufweisen. Der Grund dafür liegt in der gut konzipierten Auslegung aber auch in jahrelangem engagiertem Nachrüsten. Der Stresstest identifizierte in einzelnen Bereichen noch Verbesserungspotential. Diese werden bereits vom ENSI bearbeitet. (…) Ein Vergleich der einzelnen Kernkraftwerke oder der teilnehmenden Länder war nicht Ziel des Stresstests. In vielen Fällen ist ein solcher Vergleich wegen unterschiedlichen Rahmenbedingungen technisch nichtssagend. Wir haben aber festgestellt, dass – trotz des Alters gewisser Schweizer Kernkraftwerke – diese in vielen Fällen über hohe Sicherheitsmargen bei Extremereignissen und einer starken Robustheit verfügen.“

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10. Frage von M.S. an das ENSI: „Inwieweit ist die Reaktorkatastrophe in Fukushima auf Schweizer Kernkraftwerke übertragbar? Sind unsere Kraftwerke besser vorbereitet auf Naturereignisse und wie ist die Sicherheitskultur vergleichbar?“

Antwort des ENSI: Zur Übertragbarkeit: Das ENSI hat geprüft, wie weit die Erkenntnisse aus Japan auf die Schweiz übertragbar sind und ist zu folgenden Schlüssen gekommen:

Die Schweiz ist kein klassisches Erdbebengebiet. Ein Extremerdbeben mit Tsunami wie es in Japan aufgetreten ist, kann für die Schweiz ausgeschlossen werden.

Die schweizerischen Anlagen haben eine andere Auslegung als die japanischen. In dieser Hinsicht sind die folgenden Merkmale der Schweizer Kernkraftwerke speziell zu erwähnen:

  • Die Gefährdung der Kernkraftwerke in der Schweiz durch Naturereignisse wird periodisch überprüft. Es gilt auch sehr seltene Ereignisse (die nur einmal in zehntausend Jahren auftauchen) zu berücksichtigen. Die vorhandenen historischen Messreihen und Daten werden für die Ermittlung der Gefährdung durch Naturereignisse bewertet. Zudem werden die Gefährdungsannahmen regelmässig auf Grund neuer Erkenntnisse aufdatiert.
  • Alle Anlagen verfügen über gebunkerte Notstandsysteme. Dies bietet einen höheren Schutz gegen externe Einwirkungen wie Hochwasser und Erdbeben.
  • Die Containmentdruckentlastung erfolgt über ein Filtersystem, was die Abgaben von Aerosolen und Jod um ca. den Faktor 1000 bzw. 100 reduziert.

Die Auslegung gegen Erdbeben, Hochwasser und deren Kombination wurde ab März 2011 gestützt auf aktuellen Gefährdungsannahmen neu überprüft. Es wurde nachgewiesen, dass die Schweizer Kernkraftwerke den anzunehmenden Lasten standhalten. Es wurden spezifische Nachrüstmassnahmen zur Verbesserung der Sicherheit identifiziert und von den Betreibern bereits implementiert bzw. in Angriff genommen.

Zur Sicherheitskultur: Seit dem Unfall in Tschernobyl versucht man weltweit, eine bessere Fehlerkultur bei den Betreibern zu implementieren. Das heisst: Wenn jemand einen Fehler macht, den niemand bemerkt, muss er ihn dem Vorgesetzten melden, damit auch andere daraus lernen können. Deshalb dürfen Fehler nicht bestraft werden, weil sie sonst nicht mehr gemeldet würden. Diesen Anspruch umzusetzen, lässt sich nicht in allen Kulturen der verschiedenen Länder gleichermassen verwirklichen.

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11. Frage von O.C. an das ENSI: „Sehr geehrte Damen und Herrn, Danke für Ihre Arbeiten rund um die Atom-Sicherheit. Mein Frage ist die Umkehrfrage, zur geläufigen „was ist noch sicher“ Frage; nämlich: Unter welchen Umständen ist nach heutigem Ermessen mit einem AKW-GAU zu rechnen? – Erdbeben der Stärke xxx (in „g“ oder „x“ mal 100’000j). – Menschliches Versagen im Bereich zzz. – Terroranschlag mit aaa Personen. – Waldbrand, Meteoreinschlag, Orkan der Stärke b, etc.“

Antwort des ENSI: In der Arbeit der Aufsichtsbehörde geht es darum, Ereignisse mit einer definierten Wahrscheinlichkeit zu beherrschen und frühzeitig Vorkehrungen oder Massnahmen zu treffen, um Unfälle soweit als möglich zu verhindern. Dazu gehören die Einhaltung der grundlegenden Schutzziele, nämlich Kontrolle der Reaktivität, Kühlung der Brennelemente, Einschluss radioaktiver Stoffe und Begrenzung der Strahlenexposition. Weiter geht es darum, wie bei einem Störfall die Folgen gemindert werden können.

Entsprechend müssen die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben im Bereich Sicherheit immer eingehalten werden. Massnahmen zur weiteren Verminderung der Gefährdung sind zu ergreifen, soweit sie sinnvoll und angemessen sind.

Das Risiko, dass ein auslegungsüberschreitender Störfall zu einem schweren Unfall führt, wird mit der Probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) abgeschätzt. Die dem ENSI vorliegenden Analysen zeigen, dass die Schweizer Kernkraftwerke das von der IAEA für bestehende Anlagen empfohlene probabilistische Sicherheitsziel (Kernschadenshäufigkeit kleiner als 10-4 pro Jahr) einhalten. In der PSA werden die in der Frage genannten Gefährdungen (mit Ausnahme des Terrors und des Meteoreinschlags) gemäss Richtlinie ENSI-A05 explizit betrachtet.

Die Einhaltung der Schutzziele müssen unter anderem bei einem 10‘000-jährlichen Erdbeben und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser gewährleistet sein. Dies haben die Werke unter Aufsicht des ENSI überprüft. Die gesetzlich festgeschriebene Dosislimite von 100 Millisievert wird bei diesen Störfällen deutlich eingehalten.

Zudem müssen die Kraftwerke nicht nur gegen Hochwasser und Erdbeben, sondern auch gegen andere Naturereignisse wie extreme Wetterbedingungen (hierzu gehört auch der in der Frage angesprochene Orkan) ausgelegt sein. Die entsprechenden Nachweise müssen die Kernkraftwerkbetreiber 2013 erbringen bzw. überarbeiten.

Das ENSI beaufsichtigt die Schweizer Kernanlagen auch hinsichtlich ihres Schutzes gegen unbefugtes Einwirken (Sabotageschutz). Auch in diesem Bereich gelten gesetzliche Vorgaben. Die schweizerischen Kernanlagen sind gut gesichert.

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12. Frage von E.J. an das ENSI: „Wie legen Sie für allfällige Nachrüstforderungen an die Betreiber den Stand von Wissenschaft und Technik fest?“

Antwort des ENSI: Bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtstätigkeit über die Kernanlagen ist es für das ENSI unerlässlich, auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu sein. Das ENSI ist international mit anderen Aufsichtsbehörden gut vernetzt. Ferner unterstützt und koordiniert das ENSI nationale und internationale Projekte im Rahmen der regulatorischen Sicherheitsforschung. Deren Ergebnisse fliessen teils unmittelbar in Richtlinien und Entscheide des ENSI ein. Die Analyse von Vorkommnissen im In- und Ausland und die Prüfung der Bedeutung für die Schweizer Kernkraftwerke gehört ebenfalls zur ständigen Verpflichtung der Aufsichtsbehörde. Aufgrund der Lehren aus solchen Analysen leitet das ENSI Massnahmen ab, die zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.

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13. Frage von E.J. an das ENSI: „Warum wurde die Empfehlung der KNS hinsichtlich schneller Wasserstoffbildung noch nicht aufgenommen?“

Antwort des ENSI: In ihrem Bericht „Reaktorkatastrophe von Fukushima – Folgemassnahmen in der Schweiz“ hielt die KNS fest: „Die Beherrschung einer voll entwickelten, schnellen Wasserstoffproduktion in den schweizerischen Kernkraftwerken ist zu überprüfen.“

Das ENSI hat die Problematik der Wasserstoffproduktion in seiner Verfügung vom 5. Mai 2011 früh aufgegriffen. Darin forderte es eine Bewertung des Schutzes vor Wasserstoffexplosionen im Bereich der Brennelementbecken. Die Schweizer Kernkraftwerke haben Ende Juni 2012 die Nachweise zur Wasserstoffproblematik bei den Brennelementlagerbecken eingereicht. Das ENSI wird die Nachweise voraussichtlich bis Mitte 2013 prüfen.

Es musste untersucht werden, ob sich nebst radioaktiven Gasen und Aerosolen auch Wasserstoffgas in Räume ausserhalb des Primär-Containments ausbreiten und in Gebäuden, Systemen und Behältern in gefährdendem Ausmass ansammeln kann. In die Untersuchungen waren auch alle relevanten Komponenten der Lüftungsanlagen einzubeziehen.

Weiter hat das ENSI im Oktober 2011 in den Lessons Learned aus Fukushima festgehalten, dass zu überprüfen ist, ob die Untersuchungen zur Vermeidung von Wasserstoffexplosionen auf weitere Anlagenbereiche über das Primärcontainment hinaus auszudehnen sind. Auch im Länderbericht der Schweiz zum EU-Stresstest wurden zum Thema zwei offene Punkte identifiziert. Der Prüfpunkt und die offenen Punkte flossen in den Aktionsplan Fukushima 2012 ein.

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14. Frage von S.S. an das ENSI: „Wie ist der derzeitige Sachstand in Fukushima, und wie wird in Japan weiter vorgegangen? Welche Verbesserungen/Veränderungen ergaben sich aus dem Reaktorcrash für die westlichen Kraftwerke?“

Antwort des ENSI: Seit dem Beginn des Unfalles ist die Strahlung in den verseuchten Gebieten schon stark zurückgegangen. Nach und nach können daher Bereiche der Evakuierungszone wieder für die Bewohner freigegeben werden. Zusätzlich werden verseuchte Gegenden dekontaminiert, d.h. gereinigt oder z. B. auch Erdmaterial abgetragen. Einzelne Gebiete bleiben aber auch weiterhin gesperrt (Evakuierungszone), da bei einem dauerhaften Aufenthalt – d.h. über Jahrzehnte – ein gesundheitliches Risiko bestehen könnte.

Auch auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Fukushima-Daiichi ist die Strahlenbelastung deutlich zurückgegangen, bleibt aber in einzelnen Bereichen, z. B. nahe an den Reaktoren, sehr hoch. Auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Fukushima arbeiten weiterhin viele Menschen, die jedoch nicht dort wohnen. Sie werden intensiv überwacht und bei Überschreiten von Grenzwerten wird ihnen die Arbeit dort nicht mehr erlaubt, um gesundheitliche Risiken auszuschliessen. Für Arbeiten in Bereichen mit sehr hoher Strahlung werden Roboter oder fernbediente Maschinen eingesetzt.

Der japanische Betreiber Tepco hat inzwischen etliche Systeme zur Stromversorgung, Kühlung und Abwassersammlung im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi in Betrieb genommen; weitere Verbesserungen kommen laufend hinzu. Die Anlagen werden ständig überwacht, Probleme rasch beseitigt und die Öffentlichkeit informiert. Auch bei Ausfall von wichtigen Systemen, z. B. durch einen Tsunami oder Erdbeben, können diese jetzt schneller wieder in Betrieb genommen werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls im letzten Jahr war das leider nicht so. Weitere Massnahmen sind aber noch notwendig, so müssen z. B. die Gebäude um Reaktor und Brennelementbecken nach aussen wieder verschlossen werden. Die Arbeiten beim Reaktor 1 konnten 2011 abgeschlossen werden. Für das Gebäude des Reaktors 4 laufen die Vorbereitungen und das Gebäude des Reaktors 3 ist noch offen. Mit einem Roboter wurde Mitte Juni 2012 erstmals das Reaktorgebäude 2 auf der Ebene des Brennelementbeckens inspiziert. Gemäss den Angaben des japanischen Betreibers und der dortigen Behörden ist die Lage derzeit stabil.

Weltweit analysieren viele Länder inklusive die Schweiz die Situation in Japan, um Lehren zu ziehen und in ihren Ländern – wo notwendig – die Sicherheit zu erhöhen. So hat beispielsweise in der Schweiz das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Unfalls entsprechende Analysen vorgenommen und innert kurzer Zeit die diesbezüglichen Abklärungen in den schweizerischen Kernkraftwerken angeordnet. Ein Teil dieser Überprüfungen, Auswertungen und Verbesserungsmassnahmen sind noch im Gang. In der Schweiz wurden verschiedene Massnahmen zur Erhöhung der bereits hohen Sicherheit ergriffen, z. B. bezüglich Erdbebenfestigkeit, Überflutungsschutz oder Notfallschutzmassnahmen.

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15. Frage von P.F. an das ENSI: „Guten Tag, mich interessiert, ob zerstörte Strassen rund um ein KKW auch zu den Notfallszenarien gehören? Anlass für meine Anfrage ist, dass ich gerade in einem Originalbericht von TECPO (110618e15.pdf) gelesen habe, wo von Schutt auf den Strassen, gesperrten Sicherheitstore, vollkommener Dunkelheit, keine unabhängige Ventilantriebe, keinem Treibstoff berichtet wurde und deswegen die Massnahmen zu spät oder unmöglich waren. Haben unsere KKW beispielsweise geländegängige Fahrzeuge (Militärfahrzeuge?) und Konzepte für das Arbeiten in Halbruinen?“

Antwort des ENSI: Die Infrastruktur ausserhalb des Kraftwerks in Fukushima wurde durch das Beben und den Tsunami schwer beschädigt. Auch die Zugänglichkeit inner- und ausserhalb des Areals war stark erschwert. Dadurch erhielt die Betriebsmannschaft während mehrerer Tage nur ungenügende externe Unterstützung und war mit der Situation überfordert. Erst mit grosser Verzögerung lief eine Unterstützung der Betriebsmannschaft durch die Armee mit schweren Mitteln an.

Das ENSI hat aus dieser Erkenntnis Konsequenzen gezogen und am 18. März 2011 von den Betreibern die Einrichtung eines externen Notfalllagers gefordert, denn dieser Unfall hatte gezeigt, dass nach einem extremen äusseren Ereignis zusätzliche Pumpen, Notstromaggregate, Schläuche, Treibstoff und weiteres Material innerhalb von kurzer Zeit bei einem Kernkraftwerk benötigt werden können. Die Betreiber der Schweizer KKW haben im aargauischen Reitnau, in einem ehemaligen Munitionsdepot der Schweizer Armee, auf den 1. Juni 2011 gemeinsam ein externes Lager mit Notfallgerätschaften eingerichtet.

Das ENSI hat auch verlangt, dass die Notfallgerätschaften mit Hubschraubern transportierbar sein müssen. Das Material in Reitnau ist für den Lufttransport vorbereitet und kann sofort mit Superpumas der Schweizer Armee zu einem Einsatzort geflogen werden. Das Material käme zum Einsatz, sollten die Notstromdiesel bei einem Kernkraftwerk versagen oder sollte die Notkühlung mit Flusswasser nicht mehr möglich sein.

Weiter hat das ENSI in den im Oktober 2011 veröffentlichten Lessons learned u. a. folgende Prüfpunkte formuliert:

  • Prüfpunkt 15 „Das Notfallmanagement ist auf weiteres Verbesserungspotenzial hin zu überprüfen.“
  • Prüfpunkt 18 „Es ist sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend Personal für die Bewältigung aller notwendigen Notfallmanagementtätigkeiten zur Verfügung steht.“

Diese wurden im Rahmen des Aktionsplans Fukushima 2012 angegangen.

Auch die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz IDA NOMEX hat die Ereignisse in Fukushima und die Konsequenzen für die Schweiz eingehend analysiert. In ihrem Bericht zu Handen des Bundesrates hält die IDA NOMEX fest: „Es ist sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend Personal für die Bewältigung aller notwendigen Notfallmanagementtätigkeiten zur Verfügung steht.“ Das VBS/BABS wurde vom Bundesrat beauftragt, bis 31. Dezember 2012 in Zusammenarbeit mit den KKW-Betreibern, dem ENSI, der MeteoSchweiz und den Kantonen die Zuständigkeiten in Bezug auf die Bereitstellung von Material und Personal für den Notfallschutz zu klären und Vorschläge zur Behebung von Mängeln auszuarbeiten.

Weiter zeigte der Bericht IDA NOMEX auf, dass bei der Anordnung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung in kombinierten Ereignissen nicht nur der Strahlenschutz sondern die Gesamtheit der Gefährdungen (Erdbeben, Hochwasser und KKW-Unfall) zu berücksichtigen sind. Die Grundlagen für eine derart komplexe Entscheidfindung (Massnahmenkonzept, Entscheidungskriterien und Priorisierung) sind heute nicht vorhanden. Der Bundesrat beauftragte zu diesem Zweck das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, bis 31. Dezember 2013 in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesstellen Grundlagen für die Überführung des Dosismassnahmenkonzepts in ein Massnahmenkonzept zu erarbeiten. Dabei sollen die vorgängig durch den BST ABCN gemeinsam mit den jeweils zuständigen Departementen zu erstellenden Szenarien für kombinierte Ereignisse, die revidierten Referenzszenarien des ENSI sowie die internationalen Vorgaben berücksichtigt werden.

Zur Erfüllung dieser Prüfpunkte fordert das ENSI die schweizerischen Kernkraftwerke auf, die menschlichen und organisatorischen Faktoren im Notfallmanagement im Lichte von schweren externen Ereignissen und Kombinationen davon zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist in einem Bericht zu dokumentieren. Darin ist allfälliges Verbesserungspotential zu identifizieren und auszuweisen.

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16. Frage von P.F. an das ENSI: „Können sich die KKW im Notfallkonzept in Ruinen bewegen und in Ruinen Notfallarbeiten machen, und in einem physisch zerstörten Umfeld z. B. keine Strassen mehr, kein Strom für Sicherheitsventile? (Lehre aus Fukushima am ersten Tag)“

Antwort des ENSI: Siehe Antwort auf Frage 15

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17. Frage von H.K. an das ENSI: „Wieviele Personen gehören dem Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an? Wie heissen diese Personen? Bitte volle Namen und Adressen angeben.“

Antwort des ENSI: Mitte August 2012 arbeiteten 144 Festangestellte für das ENSI. Aus Gründen des Schutzes persönlicher Daten werden nur die Namen der Mitglieder des Kaders des ENSI veröffentlicht. Sie sind aus dem Organigramm unter www.ensi.ch ersichtlich.

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18. Frage von H.K. an das ENSI: „Auf wessen Initiative wurde das ENSI ins Leben gerufen? Welches Gremium (Legislative oder Exekutive) war befugt, das ENSI zu konstituieren? Auf welcher Gesetzesgrundlage fusst das ENSI? Welche Rechtsform wurde dem ENSI gegeben und von wem?“

Antwort des ENSI: Das ENSI ist die Nachfolgeorganisation der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK, welche zum Bundesamt für Energie gehörte. Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI-Gesetz) beschlossen National- und Ständerat am 22. Juni 2007, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK zu verselbständigen und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes zu überführen. Damit ist die Forderung des schweizerischen Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Sicherheitsbehörde umgesetzt. Überwacht wird das ENSI von einem unabhängigen Gremium, dem ENSI-Rat. Er wird vom Bundesrat gewählt und ist diesem direkt unterstellt. Die Organisation und die Aufgaben wurden im Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat und in der Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat beschrieben.

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19. Frage von H.K. an das ENSI: „Kann ENSI verbindliche Verfügungen anordnen oder reichen seine Kompetenzen lediglich zur Herausgabe von Empfehlungen?“

Antwort des ENSI: Das ENSI kann rechtlich verbindliche Verfügungen erlassen. Gemäss dem Kernergiegesetz ordnet das ENSI alle zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung notwendigen Massnahmen an.

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20. Frage von H.K. an das ENSI: „Welche Rechtsmittel zwecks Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen stehen den Geschädigten bei Schadensfolge aufgrund von allfälligen Fehleinschätzungen durch ENSI zur Verfügung? Wird ENSI im Katastrophenfall für Fehleinschätzungen haftbar gemacht werden können?“

Antwort des ENSI: Das Kernenergiehaftpflichtgesetz regelt die Haftung für Nuklearschäden, die durch Kernanlagen oder durch den Transport von Kernmaterialien verursacht werden, sowie deren Deckung. Der Inhaber einer Kernanlage haftet ohne betragsmässige Begrenzung für die Nuklearschäden, die durch Kernmaterialien in seiner Anlage verursacht werden. Es gilt der Grundsatz der Kanalisierung der Haftung, d. h. für Schäden durch den Betrieb einer Kernanlage haftet ausschliesslich der Inhaber der Anlage.

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21. Frage von H.K. an das ENSI: „Stellt sich ENSI auf den Standpunkt, dass bei seinen Empfehlungen oder Anordnungen ein nicht kalkulierbares Restrisiko in Kauf zu nehmen sei?“

Antwort des ENSI: Das ENSI arbeitet daran, dass die Betreiber alle denkbaren Risiken so gering wie möglich halten. Mit einem Restrisiko muss bei jeder technischen Anwendung gerechnet werden. Es muss aber möglichst klein sein.

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22. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Noch heute sind weder im Aktionsplan noch anderswo beim ENSI Anstrengungen geschweige denn Fristen für eine Neubestimmung der Hochwasser-Gefährdung dokumentiert. Warum?“

Antwort des ENSI: Aus Sicht des ENSI wurde der Nachweis der Beherrschung des 10‘000-jährlichen Hochwassers gemäss dem Stand der Technik erbracht. Aufgrund von Gesprächen mit externen Experten (auch mit solchen, die in der Öffentlichkeit Kritik geäussert haben) liegen dem ENSI keine belastbaren Unterlagen vor, die den Nachweis in Frage stellen bzw. dringenden Handlungsbedarf erfordern.

Neue belastbare Erkenntnisse (zum Beispiel bezüglich Bewertung weiterer historischer Ereignisse) können nur durch fundierte Forschungsarbeiten gewonnen werden. Daher regte das ENSI ein entsprechendes Forschungsprojekt an. Zur Festlegung der spezifischen Anforderungen an ein solches Projekt bzw. an die Studie finden Gespräche mit dem BAFU, BFE und MeteoSchweiz statt. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden diese bekannt gemacht.

Für auslegungsüberschreitende Hochwasser (also über das 10‘000-jährliche Hochwasser hinaus) sind zurzeit verschiedene Abklärungen im Gang. Dies betrifft insbesondere die auf Ende September 2012 geforderte Sensitivitätsstudie zu den Auswirkungen einer vollständigen Verklausung. Grundsätzlich stehen für auslegungsüberschreitende Störfälle Accident Management Massnahmen bereit, welche einen schweren Unfall verhindern können. Das heisst es bestehen über die formale Auslegung hinaus Sicherheitsreserven.

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23. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Falls eine Neubestimmung durchgeführt wird: Wird die Schweizer Bevölkerung wiederum 14 oder mehr Jahre (wie bei der Neubestimmung der Erdbebengefährdung) darauf warten müssen?“

Antwort des ENSI: Über den Stand der vom ENSI (damals HSK) im Jahre 1999 verlangten Neubestimmung der Erdbebengefährdung berichtete das ENSI regelmässig im Jahresbericht (heute Aufsichtsbericht). Im Juni 2007 lud das ENSI zu einem Mediengespräch ein und veröffentlichte zu der Neubestimmung der Erdbebengefährdung eine Aktennotiz, welche die vom ENSI getroffenen Massnahmen darlegte.

Mit der vom ENSI verlangten Studie zur Neubestimmung der Erdbebengefährdung nimmt die Schweiz weltweit einen Spitzenplatz ein. Die ausserordentlich hohen Anforderungen, welche das ENSI an diese Studie stellte liessen sich mit einem kurzfristigen Projekt naturgemäss nicht erfüllen. Das vom ENSI vorgegebene Verfahren verlangt, dass zu jeder relevanten Frage die Einschätzung der qualifizierten Fachwelt umfassend berücksichtigt wird. Die Anforderung führte unumgänglich zu einem international angelegten Projekt mit langwierigen Fachdiskussionen, in deren Verlauf auch neue Felduntersuchungen und Forschungsarbeiten durchgeführt wurden.

Eine Neubestimmung der Hochwassergefährdung in Kooperation mit anderen Bundesämtern ist vorgesehen. Ein entsprechendes Projekt wird voraussichtlich umfangreiche Forschungsarbeiten erfordern, insbesondere werden in grösserem Umfang belastbare Daten zu den historischen Hochwassern erhoben werden müssen. Aus heutiger Sicht sind für das Projekt mindestens vier Jahre zu veranschlagen.

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24. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Falls eine Neubestimmung durchgeführt wird: Wird wiederum die AKW-Lobbyorganisation Swissnuclear die Forschungsarbeiten dafür vergeben dürfen?“

Antwort des ENSI: Gemäss Kernenergiegesetz Art. 22 ist der Bewilligungsinhaber für die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Insbesondere muss er Nachprüfungen sowie Sicherheits- und Sicherungsbewertungen während der ganzen Lebensdauer der Anlage durchführen.
Da die Planung zur Neubestimmung der Hochwassergefährdung noch nicht abgeschlossen ist, kann momentan noch nicht definitiv gesagt werden, wer die Federführung für das Projekt haben wird.

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25. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum untersucht das ENSI diese offizielle Erkenntnis (3) der Japaner nicht?“

Antwort des ENSI: Erkenntnis 3 der Japaner bezieht sich auf Nachrüstungen zur Sicherstellung einer robusten Kühlung des Reaktors und des Primärcontainments als Wärmesenke zur Verhinderung von einem Kernschmelzunfall. Die Notwendigkeit solcher Nachrüstungen wird mit Mängeln begründet, die während des Fukushima-Unfallablaufs offensichtlich wurden, z. B. keine vorbereiteten Accident-Management-Massnahmen zur Einspeisung mittels Feuerwehrausrüstung.

In der Schweiz wurden bereits vor etwa 20 Jahren die Notstandssysteme nachgerüstet. Solche Systeme sind in Fukushima nicht vorhanden. Ferner sind in der Schweiz Accident-Management-Massnahmen zur alternativen Kühlung des Reaktors und des Containments als Wärmesenke von Siedewasserreaktoren bzw. der Dampferzeuger als Wärmesenke von Druckwasserreaktoren vorbereitet. Diese Massnahmen umfassen die Nutzung von Komponenten (z. B. mobile motorbetriebene Pumpen) aus dem am Kraftwerksstandort vorhandenen Feuerwehrarsenal sowie aus dem externen Lager in Reitnau. Ungeachtet dessen identifizierte das ENSI als Lehre aus dem Fukushima-Unfall die Notwendigkeit weiterer Nachprüfungen zu diesem Themengebiet, siehe insbesondere die Prüfpunkte 3, 12 und 13 im Bericht Lessons learned aus Fukushima. Das ENSI hat das KKM bereits am 5. Mai 2011 (also noch bevor die Japaner ihre Erkenntnisse im Juni 2011 veröffentlichten) aufgefordert, dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen zur Nachrüstung einer erdbeben-, überflutungs- und verstopfungssicheren Kühlmittelversorgung für das Notstandsystem vorzuschlagen.

Wie eingangs erwähnt bezieht sich die in der Erkenntnis 3 angesprochene Kühlung des Primärcontainments auf dessen Nutzung als Wärmesenke zur Kernschadensverhinderung. Der Betrieb des DSFS dient hingegen der Milderung der Folgen eines Kernschadens (es geht also nicht um die Verhinderung einer Kernschmelze). Der Versagensmodus des Primärcontainments bei hohem Druck ist ebenfalls eine Fragestellung, welche die Folgen eines Kernschadens betrifft. Der in der Frage 4 hergestellte Bezug zwischen Erkenntnis 3 und dem DSFS sowie dem Versagensmodus – hinsichtlich Deckelflanschleckage – des Primärcontainments ist daher aus Sicht des ENSI nicht nachvollziehbar.

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26. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Wurden seither diese Massnahmen (SAM) und Annahmen (Druckentlastung Containment über Deckelflansch) in den HSK-eigenen Probabilistischen Sicherheitsanalysen korrekt diskreditiert?“

Antwort des ENSI: Druckabbau über Drywelldeckelflanschleckage wurde und wird in der Probabilistischen Sicherheitsanalysen (PSA) nicht zur Störfallbeherrschung verwendet. Die Drywelldeckelflanschleckage stellt eine Art des Containmentversagens dar. Die entsprechenden Unfallablaufsequenzen sind auf Basis der Richtlinie ENSI-A05 (veröffentlicht 2009) dem totalen Freisetzungsrisiko zuzuordnen und in Abhängigkeit des Unfallablaufes auch dem Risiko einer grossen frühen Freisetzung.

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27. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum untersucht das ENSI diese offizielle Erkenntnis (9) der Japaner nicht?“
(Erkenntnis 9 besagt, dass man Wasserstoffleckagen und eine Ansammlung des mit Luft vermischt explosiven Gases im Reaktorgebäude sowie die mögliche Einleitung in andere Gebäude nicht beachtet hatte.)

Antwort des ENSI: Im Länderbericht an die EU (Check Point 7) ist festgehalten, dass das ENSI diesem Punkt nachgeht. Die diesbezüglich für das Jahr 2012 vorgesehenen Arbeiten sind im „Aktionsplan Fukushima 2012“ dargelegt. Weitere Forderungen zu diesem Punkt sind vorgesehen.

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28. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Bleibt das ENSI auch bezüglich des AKW Mühleberg im Erdbebenfall bei seiner Aussage „Gefilterte Druckentlastung ist in Schweizer KKW gewährleistet“?“

Antwort des ENSI: Für das Containment-Druckentlastungssystem mit dem äusseren Torus ist eine ausreichende Erdbebenfestigkeit nachgewiesen. Hinsichtlich der Luftführungskanäle zum Kamin ist ein Versagen nach einem Sicherheitserdbeben („Intermediate PRP“-Gefährdung) zu unterstellen, dass nach Auffassung des ENSI jedoch die Funktion der gefilterten Containment-Druckentlastung nicht in Frage stellt. Bei der Auslegung des Systems wurde eine Gefährdung durch Wasserstoff berücksichtigt und Zündquellen im Abluftpfad vom äusseren Torus zum Kamin eliminiert.

Das ENSI erachtet die Gefährdung durch Wasserstoff auch für das Containment-Druckabbausystem noch als offenen Punkt, der zu untersuchen ist (siehe Aktionsplan Fukushima 2012 des ENSI, Punkt 4.6).

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29. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Wurden seither die unhaltbaren Annahmen zu den Auswirkungen von Wasserstoffverbrennungen in den HSK-eigenen Probabilistischen Sicherheitsanalysen korrigiert?“

Antwort des ENSI: Im Rahmen der in Antwort 27 erwähnten Forderung ist vorgesehen, von KKM entsprechende Neubeurteilung der Wasserstoffgefährdung zu verlangen. Aktuell sind bei KKM bereits Analysen zur Neubestimmung der Druckfestigkeit des Reaktorgebäudes im Gange.

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30. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum untersucht das ENSI diese offizielle Erkenntnis (14) der Japaner nicht?“
(Erkenntnis 14 besagt, dass die Messinstrumente, welche Druck und Wasserpegel im Reaktor messen sollten, nicht funktioniert haben.)

Antwort des ENSI:

  1. Das ENSI hat die Erkenntnisse aus Fuskushima sehr genau untersucht.
  2. Der Ausfall der Instrumentierung wurde durch den Ausfall der Stromversorgung verursacht (zum Schluss wurden sogar Autobatterien zur Versorgung von einigen Instrumenten verwendet). Das Thema Stromversorgung wurde im EU-Stresstest ausführlich behandelt.

Das ENSI stellte bei der Auswertung zum EU-Stresstest fest, dass die elektrische Versorgung von sicherheits-technisch wichtigen Verbrauchern in den schweizerischen Kernkraftwerken bei den analysierten Ausfallszenarien der Stromversorgung sichergestellt ist. Auch beim auslegungsüberschreitenden Szenario mit Strom-Black-out auf der Anlage können ausgesuchte wichtige Verbraucher noch ausreichend lange mit Energie versorgt werden.

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31. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Ist die Instrumentierung in Schweizer AKW den japanischen überlegen? Warum?“

Antwort des ENSI: Die Details der Instrumentierungskonzepte, -qualifizierungen und die Messgeräte- und Messumformertypen in den japanischen Anlagen sind nicht bekanntgegeben worden.
Grundsätzlich: Die Messung selbst, falls diese eine Stromversorgung (man spricht auch von Hilfsenergie) benötigt, steht jedoch nur solange zur Verfügung als die Hilfsenergie zur Verfügung steht (siehe Frage 30). Die Batterien und Schaltanlagen, die die Hilfsenergie liefern, sind im Gegensatz zu den Anlagen in Fukushima auf erhöhten Koten bzw. in speziell geschützten Räumen aufgestellt und damit u. a. gegen schwere externe Naturereignisse wie z.B. Überflutung geschützt.

Die Störfallinstrumentierung hat unabhängige Komponenten für den Hauptkommandoraum und für die Notsteuerstelle(n), was gegenüber den japanischen Anlagen als zusätzlicher Vorteil gewertet werden kann. Der Vorteil steht im Zusammenhang mit den unabhängigen Notstandsystemen und -gebäuden der Schweizer KKW.

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32. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Wurde beim AKW Gösgen noch immer keine Füllstandmessung nachgerüstet?“

Antwort des ENSI: KKG verfügt über eine Füllstandsmessung, die auf dem Prinzip der Differenzdruckmessung beruht und die auf die Anforderungen des Normalbetriebs und von Auslegungsstörfällen ausgelegt ist. Dieses Messverfahren ist bei auslegungsüberschreitenden Störfällen mit Kernbeschädigungen und sehr hohen Temperaturen – das ist der hier interessierende Bereich – nicht geeignet. Im Jahre 2005 wurde deshalb eine störfallfeste, für Temperaturen bis 1000 °C qualifizierte Messeinrichtung eingebaut. Dabei werden die Kernaustrittstemperaturen mehrfach redundant gemessen, was einen zuverlässigen Rückschluss auf das Kühlmittelinventar im Kern ermöglicht.

Die Eignung von Reaktordruckbehälter-Füllstandsmesssonden mit direkter Messung mittels Thermowiderstandsmessung, wie sie in deutschen Konvoi-Anlagen verwendet werden, wurde vom ENSI im Jahre 2003 untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Sonden für die Umgebungsbedingungen im Reaktordruckbehälter bei einem schweren Unfall weder ausgelegt noch qualifiziert sind. Sie sind deshalb zur Füllstandsmessung im auslegungsüberschreitenden Bereich nicht geeignet.

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33. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Wurden seither die Zuverlässigkeitsannahmen zur Instrumentation in den HSK-eigenen Probabilistischen Sicherheitsanalysen korrigiert?“

Antwort des ENSI: Grundlage der Überprüfungen einer Periodischen Sicherheitsanalyse PSA durch das ENSI sind die in der Richtlinie ENSI-A05 festgehaltenen Anforderungen. Demgemäss sind ausgefallene oder falsch anzeigende Instrumente als mögliche Konsequenz interner systemübergreifender und externer Ereignisse zu berücksichtigen (siehe A05 Kap. 4.3.3 Bst. a).

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34. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum wird die Verfügbarkeit des qualifizierten Personals vom ENSI nicht untersucht, nachdem gerade auch Fukushima gezeigt hat, wie wichtig diese Fragen sind.“

Antwort des ENSI: Aufgrund der sicherheitstechnischen Bedeutung nach einem Sicherheitserdbeben wurden bisher alle Teile des Betriebsgebäudes in die Bauwerksklasse BK II eingestuft. Grundlage war bisher, dass das Auslegungserdbeben durch das SUSAN-Notstandssystem beherrscht wird. Dabei wurde davon ausgegangen, dass spätestens 10 Stunden nach dem Ereignis Personal auf der Anlage verfügbar ist, um einfache notwendige Massnahmen zur Fortsetzung der Störfallbeherrschung zu ergreifen (wie das Nachfüllen der SUSAN-Tagestanks aus dem SUSAN-Vorratstank).

Unabhängig von der Einstufung hat das KKM im März 2012 auch für das Betriebsgebäude die Erdbebenfestigkeit bestimmt. Für den relevanten Teil des Betriebsgebäudes mit Kommandoraum wird von KKM auf der Grundlage des „Intermediate PRP“-Gefährdung mit einem PGA = 0.24 g eine Erdbebenfestigkeit in Form des HCLPF = 0.32 g angegeben, ab dem Gebäudeteile zerstört werden, die zu Verletzungen des Betriebspersonals führen können. Damit steht zusätzlich auch das Betriebspersonal aus dem Kommandoraum nach einem Sicherheitserdbeben über 10 Stunden hinaus zur Störfallbeherrschung zur Verfügung.

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35. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum ignoriert das ENSI (auch nach entsprechenden Hinweisen) diese Gefährdung?“
(Die Frage bezieht sich auf das Aufbereitungsgebäude des KKW Mühleberg.)

Antwort des ENSI: Die Bauten des KKW Mühleberg wurden aufgrund ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung hinsichtlich der Gewährleistung der Schutzziele im Erdbebenfall in Bauwerksklassen eingestuft. Das Aufbereitungsgebäude gehört gemäss dem aktuellen Sicherheitsbericht zu den Bauten der Bauwerksklasse II. Die Erdbebensicherheit des Aufbereitungsgebäudes wurde dementsprechend für ein sogenanntes Betriebsbeben nachgewiesen. Beim Sicherheitserdbeben kann man hingegen von einer Beschädigung der Tragstruktur des Aufbereitungsgebäudes ausgehen.

Aufgrund der konstruktiven Trennung der Verbindungsbrücke von beiden angrenzenden Bauten kann eine relevante Beschädigung der Struktur des Reaktorgebäudes auch im Fall eines totalen Versagens des Aufbereitungsgebäudes und darauffolgenden Einsturzes der Verbindungsbrücke ausgeschlossen werden. Die Betonstruktur des Reaktorgebäudes bleibt intakt, auch hinsichtlich ihrer Dichtheit.

Eine Freisetzung von Aktivität ins Reaktorgebäude aufgrund eines erdbebenbedingten Bruchs muss nicht unterstellt werden. Im Rahmen der Nachrüstungen des SUSAN-Notstandsystems konnte auf die Gewährleistung der Integrität des Sekundärcontainments nach einem Sicherheitserdbeben verzichtet werden, weil alle relevanten Rohrleitungen und Komponenten die Belastungen des zu unterstellenden Erdbebens standhalten und ein erdbebenbedingter Bruch ausgeschlossen werden kann. Diese Aussagen sind entsprechend dem aktuellen Nachweis auch heute noch gültig.

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36. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Macht sich die BKW durch eine solche Unterschlagung nicht der Verletzung Ihrer Pflichten als Betreiber nach Art. 22 und Art. 88 des Kernenergiegesetzes schuldig?“

Antwort des ENSI: Nein. Siehe Antwort 35.

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37. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum deckt das ENSI derartige offensichtliche Unterschlagungen?“

Antwort des ENSI: Nach Auffassung des ENSI hat das KKM die Erdbebenfestigkeit des Abfahrpfades 1 korrekt angegeben. Dies wurde auch durch die aktuellen Angaben zur Erdbebenfestigkeit des Pumpenhauses und des Maschinehauses bestätigt.

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38. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum hat das ENSI es gewährt, dass Betreiber bei den wichtigsten Tests nur „Sonnenscheinszenarien“ prüften?“

Antwort des ENSI: Die zu untersuchenden Szenarien wurden für alle europäischen Betreiber und Aufsichtsbehörden durch die ENSREG (Organisation aller europäischen Sicherheitsbehörden) vorgegeben und waren für alle Teilnehmenden gleich.

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39. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Warum wurde die Empfehlung der KNS hinsichtlich schneller Wasserstoffbildung noch nicht aufgenommen?“

Antwort des ENSI: Siehe Antwort zur Frage 13

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40. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Betrachtet das ENSI die Richtlinie R-040 zur gefilterten Containment-Druckentlastung mit einer Vorgabe der Abblasemenge von nur 1% der Reaktorleistung angesichts der schnellen Wasserstoffproduktion bei einem schweren Unfall als adäquat?“

Antwort des ENSI: In der Richtlinie HSK-R-40 werden die Auslegungsgrundlagen für die Vorgabe der Abblasemenge von 1% dargestellt. Das ENSI hat aus bisher durchgeführten Analysen zu auslegungsüberschreitenden Störfällen keine Hinweise, dass eine Überarbeitung der Richtlinie zurzeit notwendig ist, in dessen Folge auch die Containment-Druckabbausysteme der Kernkraftwerke in der Schweiz nachzurüsten wären.

Aktuell wurde auf internationaler Ebene eine Arbeitsgruppe zur gefilterten Containment-Druckentlastung im Rahmen der OECD-NEA ins Leben gerufen, an der auch Vertreter des ENSI und des PSI teilnehmen werden. Die Arbeitsgruppe soll sich mit Auslegungsgrundlagen zur gefilterten Containment-Druckentlastung von Kernkraftwerken beschäftigen. Das ENSI wird prüfen, ob die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe eine Überarbeitung der Richtlinie erfordern.

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41. Frage von Greenpeace an das ENSI: „Freisetzungsszenarien für die Neuevaluation der Notfallplanung (IDA NOMEX): Nach welchen Methoden geht das ENSI vor?“

Antwort des ENSI: Das ENSI zieht für die Beurteilung von Freisetzungsszenarien für den Notfallschutz aktuelle probabilistische Sicherheitsanalysen der KKW-Betreiber heran. Diese berücksichtigen interne und externe auslösende Ereignisse, u. a. das gesamte Spektrum an möglichen Erdbeben am Standort. Die zukünftig in der Notfallvorsorge zu berücksichtigenden Unfälle mit Aktivitätsfreisetzung sollen sich auf realistische Annahmen abstützen. Auf die Schweiz übertragbare Erkenntnisse des Unfalls in Fukushima bezüglich Freisetzungsszenarien werden geprüft. Die Überprüfung der als Planungshilfsmittel herangezogenen Freisetzungsszenarien erfolgt gemäss Auftrag des Bundesrates zusammen mit dem VBS/BABS und den Kantonen. Das ENSI orientiert sich bei der Beurteilung der Notfallvorsorge bzw. –planung an den Vorgaben der IAEA und der ICRP.