KKB: Startversagen des Notstanddiesel-Generators am 10.05.2012

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau Block 2: Startversagen des Notstanddiesel-Generators

Datum / Zeit

10. Mai 2012, 08:39 Uhr

Sachverhalt

Beim periodischen Funktionstest des Notstanddiesel-Generators startete dieser nicht. Das Aggregat wurde mit Druckluft angefahren, zündete aber nicht. Das aufgebotene Fachpersonal des KKW Beznau entlüftete die Kraftstoff-Zufuhrleitung. Beim anschliessenden Startversuch lief das Aggregat an.

Als Erklärung für das Startversagen steht im Vordergrund, dass in der Zeit vom 18. April bis

1. Mai 2012 eine Pumpe, die Kraftstoff aus einem Leckagebehälter in den Tank zurückpumpt, dauernd in Betrieb war. Ursache war der Ausfall einer Sonde, die den Füllstand im Leckagebehälter registriert. Dadurch wurde aber möglicherweise Luft in das Kraftstoffsystem gebracht.

Für die risikotechnische Bewertung des Vorkommnisses wird davon ausgegangen, dass der betroffene Notstanddiesel-Generator während der Hälfte der Zeit seit dem letzten erfolgreichen Funktionstest, der am 5. April 2012 um 15:40 Uhr stattgefunden hatte, nicht verfügbar war.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: Stufe 1

Massnahmen des Betreibers

Das KKW Beznau wies nach dem Startversagen des Notstanddiesel-Generators des Blocks 2, wie von der Technischen Spezifikation vorgeschrieben, die Betriebsbereitschaft der anderen Notstromdiesel-Aggregate nach. Es forderte Unterstützung durch den Motorhersteller an und entlüftete die Kraftstoff-Zufuhrleitung, worauf sich das Aggregat wieder starten liess.

In Zusammenarbeit mit dem Motorhersteller untersucht das KKW Beznau die Möglichkeit, dass der Dauerbetrieb der Kraftstoffrückführ-Pumpe den Ausfall verursachte.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI verfolgt die Abklärungen des Betreibers und prüft, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.

Beurteilung durch das ENSI

Der Betrieb der Anlage wurde nicht beeinträchtigt.

Das Vorkommnis führte zu einer geringfügigen Reduktion der nuklearen Sicherheit.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

„INES-Stufe 1 oder höher“ sowie „Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen aber weniger als 1 zu 1 Million zu einem Kernschaden führt“

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

 

Stand: 10. Januar 2013