ENSI setzt Empfehlungen internationaler Experten konsequent um

Rund ein Jahr nach Abschluss der Überprüfungsmission (IRRS) der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) ist die Umsetzung der Massnahmen auf gutem Weg. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI strebt an, 16 von 25 Empfehlungen und Anregungen, die im eigenen Kompetenzbereich liegen, Ende 2013 realisiert zu haben.

Verschiedene Empfehlungen der IRRS-Mission betrafen den Bereich Entsorgung. So wurde die Empfehlung, dass sich das ENSI im Bereich der Stilllegung international stärker engagieren soll, durch die Beteiligung in der Working Party on Dismantling and Decommissioning (WPDD) der Nuclear Energy Agency der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD / NEA) umgesetzt.

Weiter hat das ENSI die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal für die Aufsicht über die Stilllegung durch die Schaffung seiner neuen Sektion Stilllegung im August 2012 eingeleitet. Diese soll in den nächsten Monaten weiter ausgebaut werden. Im Moment laufen zudem Abklärungen über den effektiven Bedarf an qualifizierten Mitarbeitenden für die Stilllegung von Werken.

Die IRRS hat ausserdem auf die zeitgerechte Vervollständigung des Regelwerks hingewiesen. Das ENSI wird seine Aktivitäten in diesem Bereich forcieren. So ist vorgesehen, dass bis Ende 2013 eine neue Richtlinie für die Stilllegung von Kernkraftwerken in Kraft tritt. Die Durchführung von Notfallschutzübungen mit mehreren Schichtwechseln wurde für die Revision der ENSI-Richtlinie B11 berücksichtigt, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist.

Die Massnahmen für ausreichend qualifiziertes Personal und das Personalentwicklungskonzept werden im Rahmen des Projekts Human Capital Management bearbeitet. Das Konzept wurde letztes Jahr erstellt. Die Umsetzung der ersten Schwerpunkte im Bereich Ressourcenplanung und Weiterbildung wird dieses Jahr gestartet. Für die Jahre 2014 und 2015 wurden ebenfalls Schwerpunktthemen definiert, mit dem Ziel für die zukünftigen Anforderungen im Bereich Halten und Gewinnen von qualifizierten Mitarbeitenden in einem schwierigen Marktsegment vorbereitet zu sein.

 

Änderungen im Gesetzeswerk dauern länger

Massnahmen, die nicht oder nicht allein in den Aufgabenbereich des ENSI fallen, wurden bei den zuständigen Instanzen eingespeist. „Das ENSI wird im Rahmen seiner Möglichkeiten auf deren Realisierung hinarbeiten“, betont Felix Altorfer, Leiter des Direktionsstabes beim ENSI. Insbesondere in den Bereichen Gesetzeswerk und Strahlenschutzgesetzgebung kann jedoch nicht mit kurzfristigen Änderungen gerechnet werden. Die Experten der IAEA haben eine Stärkung der Aufsicht empfohlen. Eine weitere hergeleitete Massnahme betrifft die Verankerung im Regelwerk einer unabhängigen Überprüfung von sicherheitsrelevanten Unterlagen durch den Betreiber. Diesbezüglich enthält die Kernenergieverordnung verschiedene Ansatzpunkte für eine entsprechende Pflicht der Betreiber. Die Anforderung wird im Rahmen der aktuellen Revision der Richtlinie G07 genauer spezifiziert.

„Dank der wertvollen Inputs der internationalen Expertenmission können wir unsere Aufsichtstätigkeit weiter verbessern und stärken“, erklärt Felix Altorfer. „Ziel ist es, alle Empfehlungen, die in unserem Kompetenzbereich liegen, bis zur Überprüfungsmission umzusetzen.“ Diese wird voraussichtlich 2015 stattfinden.

 

Überprüfungsmission voraussichtlich 2015

Die IAEA-Experten gaben im Rahmen ihrer Überprüfung (International Regulatory Review Service IRRS) vom 20. November bis 2. Dezember 2011 nebst 19 „Good Practices“ zwölf Empfehlungen und 18 Anregungen ab. Diese betreffen einerseits das ENSI selbst und andererseits das UVEK, die Bundesverwaltung, die Schweizer Gesetzgebung und den nationalen Notfallschutz. Die Empfehlungen ordnete das ENSI zehn Themenbereichen zu, wie zum Beispiel Legal und Regulatory Framework (Gesetzeswerk), Entsorgung, Strahlenschutz, Notfallvorsorge, Human Resources. Das ENSI hatte daraus 38 spezifische Massnahmen abgeleitet und einen Umsetzungsplan erstellt. Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz dafür ein, dass unabhängige Überprüfungen durch internationale Expertenteams für Betreiber und Aufsichtsbehörden obligatorisch und transparent gemacht werden.