Gutes Sicherheitsniveau beim Betrieb der Schweizer Kernanlagen im 2012

Die Schweizer Kernanlagen wurden im Aufsichtsjahr 2012 unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben mit hoher Sicherheit betrieben. Die Werke befinden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand. Zu diesem Ergebnis gelangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Aufsichtsbericht.

Aufsichtsbericht 2012„Die Kernkraftwerke in der Schweiz erfüllen die Sicherheitsanforderungen, wie sie in den schweizerischen Gesetzen und Verordnungen festgelegt sind und verfügen darüber hinaus über die von der Aufsichtsbehörde geforderten zusätzlichen Sicherheitsmargen“, fasst ENSI-Direktor Hans Wanner das Resultat des Aufsichtsberichts 2012 zusammen.

Für die Kernkraftwerke vergab das ENSI bezüglich Auslegungs- und Betriebsvorgaben, Zustand und Verhalten der Anlage sowie von Mensch und Organisation im Jahr 2012 die Bewertungen hoch oder gut. Einzig beim Block 2 des Kernkraftwerks Beznau wurden Zustand und Verhalten der Anlage wegen des Startversagens eines Notstanddiesel-Generators im Mai 2012 nur als ausreichend bewertet.

Die Aufarbeitung der Ereignisse in Fukushima dauerte auch 2012 an. Alle Betreiber konnten unter anderem belegen, dass ihre Kernkraftwerke schweren Erdbeben widerstehen und dabei keine Schäden infolge Strahlung für Mensch und Umwelt entstehen. Diesen Nachweis hatte das ENSI nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima gefordert. Weiter bestätigte der EU-Stresstest die Resultate der umfangreichen Sicherheitsprüfungen, welche die Werke auf Verfügung des ENSI nach Fukushima durchführen mussten.

Vier Schnellabschaltungen im 2012

Die Anlagenbetreiber meldeten der Aufsichtsbehörde ENSI im Jahr 2012 gemäss den gesetzlich festgelegten Vorgaben 36 meldepflichtige Vorkommnisse. Diese verteilen sich wie folgt auf die Schweizer Kernanlagen: 14 Vorkommnisse betrafen die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Beznau, neun das Kernkraftwerk Gösgen, fünf das Kernkraftwerk Leibstadt und sechs das Kernkraftwerk Mühleberg sowie zwei die Kernanlagen des Paul Scherrer Instituts PSI. Unter den meldepflichtigen Vorkommnissen waren vier Reaktorschnellabschaltungen: Je eine in den Kernkraftwerken Mühleberg und Gösgen sowie zwei im Kernkraftwerk Beznau.

Auf der von 0 bis 7 reichenden international gültigen Ereignisskala INES ordnete das ENSI im Berichtsjahr 33 der 34 meldepflichtigen Vorkommnisse in den Kernkraftwerken der Stufe 0 zu. Ein Vorkommnis hat das ENSI der INES-Stufe 1 zugeordnet, nämlich die Störung im Block 2 des KKW Beznau, wo bei einem periodischen Funktionstest der Notstanddiesel-Generator nicht startete.

Jährliche Bewertung

Das ENSI bewertet jährlich die Sicherheit eines jeden Kernkraftwerks im Rahmen einer systematischen Sicherheitsbewertung. Dabei werden neben meldepflichtigen Vorkommnissen weitere Erkenntnisse berücksichtigt, insbesondere die Ergebnisse der über 400 Inspektionen, die das ENSI im Jahr 2012 durchgeführt hatte. Darauf abgestützt vergibt das ENSI Prädikate der Stufen hoch, gut, ausreichend oder ungenügend.