KKG: Notstromfall vom 7. Juni 2013 nach versehentlicher Betätigung eines Erdungsschalters

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Notstromfall nach versehentlicher Betätigung eines Erdungsschalters

Datum / Zeit

7. Juni 2013, 07:54 Uhr

Sachverhalt

Während des Revisionsstillstands des KKG war vorübergehend der Strang 4 der internen Stromversorgung für Revisionsarbeiten freigeschaltet. Nach Abschluss der Arbeiten sollte dieser rückgeschaltet werden. Dabei wurde um 07:54 Uhr an einem unter Spannung stehenden 10-kV-Schalter versehentlich ein Erdungsschalter betätigt, so dass im betroffenen Strang auf der 10-kV-Ebene ein Erdschluss entstand. Zu diesem Zeitpunkt war die Einspeisung vom 400-kV-Netz wie geplant für Wartungsarbeiten ausser Betrieb. Die Stromversorgung erfolgte ab der 220-kV-Einspeisung. Der Erdschluss führte auslegungsgemäss zu einer Trennung vom 220-kV-Netz. Nun standen gleichzeitig die Einspeisungen vom 220-kV-Netz und vom 400-kV-Netz nicht zur Verfügung. Dies bedeutete einen vollständigen Ausfall der
externen Stromversorgung, was als Notstromfall bezeichnet wird. Der Reaktorschutz startete auslegungsgemäss die Notstromdieselgeneratoren der Stränge 1 bis 3 sowie die beiden Notstandsdieselgeneratoren. Der Strang 4 war noch freigeschaltet. Durch die laufenden Dieselgeneratoren war die Spannungsversorgung der 6-kV-Notstromschienen und der zugehörigen 380-V-Notstromschienen sowie der 380-V-Schienen im Notstandsgebäude sichergestellt.

Zum Zeitpunkt des Vorkommnisses war der Reaktor entladen. Die Brennelemente befanden sich im Brennelementbecken im Reaktorgebäude. Die Schichtmannschaft überwachte die Zuschaltung der Verbraucher auf die Notstromschienen und stellte die Wärmeabfuhr aus dem Brennelementbecken sicher. Der Betriebsgrenzwert für die Beckentemperatur wurde jederzeit eingehalten.

Um 09:04 Uhr wurde die 220-kV-Zuleitung wieder eingeschaltet, wobei die Schutzeinrichtungen eines der beiden 220-kV-Transformatoren ansprachen und der 220-kVLeistungsschalter sofort wieder öffnete. Es zeigte sich, dass der betroffene Transformator beim Erdschluss beschädigt worden war.

Ab 09:37 Uhr wurde der nicht betroffene 220-kV-Transformator wieder mit Spannung versorgt, worauf die Notstromdieselgeneratoren der Stränge 1 und 2 sowie die Notstanddieselgeneratoren ausser Betrieb genommen werden konnten. Der Notstromdieselgenerator im Strang 3 blieb noch bis zur Rückschaltung der 400-kV-Einspeisung am 11. Juni 2013 in Betrieb.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die gesamte Stromversorgung wieder vom 400-kV-Netz. Am 19. Juni 2013 wurde der defekte 220-kV-Transformator durch den Reservetransformator ersetzt, womit die 220-kV-Einspeisung wieder uneingeschränkt zur Verfügung stand.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Bei allen Erdungsvorrichtungen des betroffenen Typs wurden ergonomische Verbesserungen vorgenommen, um eine analoge Fehlhandlung in Zukunft auszuschliessen. Das Vorkommnis wird in der Schulung der Schaltberechtigten thematisiert. Ein neuer 220-kV-Transformator wird beschafft. Im Weiteren wird das Vorkommnis in Detail analysiert. Bei Bedarf werden weitere Verbesserungsmassnahmen getroffen.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI verfolgt die vom Betreiber durchgeführten Analysen und Massnahmen und prüft, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.

Beurteilung durch das ENSI

Die Störung führte zu einem Verlust der externen Stromversorgung und einer Anforderung der Notstromversorgung.
Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

 

Stand: 2. Oktober 2013