FAQ zu Fukushima 2013
Im Zusammenhang mit dem Umladen von Brennelementen aus dem Brennelementlagerbecken von Block 4 des beschädigten japanischen Kernkraftwerks Fukushima Dai-ichi sind diverse Fragen aufgetaucht. Einigen gehen das ENSI im Folgenden nach:
1. Was passiert, wenn die Brennelemente im Brennelementbecken (Abklingbecken) nicht mehr vollständig im Wasser stehen sondern mit der Luft in Berührung kommen?
Sollten diese Brennelemente bei einem schweren Störfall nicht mehr vollständig im Wasser stehen, würden sie nicht mehr genügend gekühlt und sich aufheizen. In einem solchen Fall würde es zu Schäden an den Brennelementen kommen, indem die Hüllrohre der Brennstäbe aufplatzen. Eine weitere Erhitzung würde zu einer stark exothermen Oxidation der Hüllrohre führen, die in Brand gerieten und schmelzen würden.
2. Können Brennstäbe explodieren, wenn sie zu heiss werden oder mit Luft in Berührung kommen?
3. Kann es in den kaputten Reaktoren von Fukushima oder in deren Brennelementbecken zu einer Atomexplosion kommen?
Wenn die Brennelemente im Reaktordruckbehälter nicht genügend gekühlt werden, überhitzen sie. Steht die Kühlung längere Zeit nicht zur Verfügung, kommt es zu einer teilweisen oder vollständigen Kernschmelze.
4. Können abgebrannte Brennelemente oder Brennstäbe brennen?
5. Was passiert, wenn ein Brennelement abstürzt?
6. Wieviel Uran-Brennstoff ist in einem Brennelement enthalten? Wieviel in einer Ladung eines Reaktors mit 1000 MW elektrischer Leistung?
Brennelemente in Druckwasserreaktoren sind generell grösser und je nach Typ wiegen sie rund 620 kg, wovon 430 kg reine Uranmasse ist. Auch hier hängt die Anzahl der Brennelemente von der Leistungsdichte im Reaktor ab. Im Reaktor des KKW Gösgen mit 1035 MWe werden 177 Brennelemente eingesetzt. Dies ergibt eine Uranmasse von insgesamt 76 t.
7. Wieviel Radioaktivität könnte freigesetzt werden?
8. Wie geht man in der Schweiz - nach den Erkenntnissen aus dem Unfall in Fukushima - die Problematik von kontaminiertem Löschwasser an?
Die schweizerischen Kernanlagen verfügen über die erforderlichen Löschwasser-Rückhaltevolumen. Dies wird periodisch überprüft.