ENSI berichtet der IAEA zu radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat heute den fünften Schweizer Länderbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) bei der Internationalen Atomenergieagentur IAEA eingereicht.

Schwach- und mittelaktive Abfälle im Bundeszwischenlager in Würenlingen. (Foto: PSI)
Schwach- und mittelaktive Abfälle im Bundeszwischenlager BZL in Würenlingen. (Foto: PSI)

Das ENSI informiert im fünften Länderbericht im Rahmen der „Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management“ unter anderem über

  • den aktuellen Stand des Sachplans geologische Tiefenlager
  • die Mengen an radioaktiven Abfällen in den Zwischenlagern und
  • die sicherheitstechnischen Herausforderungen im Bereich der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

Im Bericht zeigt das ENSI auf, wie es verschiedene Punkte der letzten Überprüfungskonferenz der Joint Convention in der Schweiz umsetzt. An der letzten solchen Konferenz im Jahr 2012 wurde zum Beispiel die Ausarbeitung einer speziellen neuen Richtlinie für die Stilllegung als eine der Herausforderungen für das ENSI angesehen.

Im April 2014 hat das ENSI die Richtlinie G17 zur Stilllegung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Sie beruht unter anderem auf weltweiten Vorgaben der Internationalen Atomenergieorganisation. Die neue Stilllegungs-Richtlinie konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen. Sie gilt bereits für die Vorbereitung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg.

Im Frühjahr 2015 findet die fünfte Überprüfungskonferenz statt, wo über die aktuellen Länderberichte diskutiert wird.