KKG: Anforderung Dieselpumpen der zweiten Wasserfassung vom 14. Juli 2014

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Anforderung Dieselpumpen der zweiten Wasserfassung

Datum / Zeit

14. Juli 2014, 14:30 Uhr

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) war im Leistungsbetrieb, als es im Wasserkraftwerk in Niedergösgen (WKW) zu einer technischen Störung und einer Abschaltung mehrerer Wasserturbinen kam. Dadurch entstand ein Rückstau im Oberwasserkanal, der ungenügend von der automatischen Oberwassregelung ausgeregelt wurde. Dem Oberwasserkanal des WKW entnimmt das KKG das Wasser für seine Kühlwassersysteme. Beim Absenken des Oberwasserkanals, das vom WKW manuell eingeleitet wurde, sank das Wasserniveau vorübergehend deutlich unter den Normalwert und regte deshalb die Kühlwasserschutzlogik des KKG an. Dadurch starteten auslegungsgemäss beide mit einem Dieselmotor angetriebenen Kühlwasserpumpen in der zweiten Wasserfassung des KKG. Diese liegt am Unterwasserkanal des WKW.

Die Ursache der Abschaltung der Wasserturbinen war ein Fehler in der unterbruchsfreien Stromversorgung des WKW.

Nachdem sich der Wasserpegel im Oberwasserkanal des WKW normalisiert hatte und die Ursache abgeklärt war, konnten die Kühlwasserdieselpumpen ausgeschaltet werden. Die Schwankungen des Wasserpegels im Oberwasserkanal hatten ausser dem auslegungsgemässen Anlaufen der Dieselpumpen in der zweiten Wasserfassung keine Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Seitens KKG keine. Die Regelung des Wasserstands im Oberwasserkanal durch das WKW liegt nicht im Verantwortungsbereich des KKG.

Massnahmen des ENSI

Wenn es zu Störungen kommt, die den Pegel im Ober- und Unterwasser beeinflussen können, informiert das WKW umgehend das nächste flussabwärts liegende Wasserkraftwerk. Das ENSI hat das KKG aufgefordert zu prüfen, ob das WKW gleichzeitig auch das KKG informieren kann.

Beurteilung durch das ENSI

Der Betrieb der Anlage wurde nicht beeinträchtigt. Das Vorkommnis hatte keine negativen Auswirkungen auf die Anlagensicherheit und führte zu keiner Erhöhung des Anlagenrisikos.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Stand: 19. Dezember 2014

Aktualisiert: 20. März 2015