Aufgaben des ENSI

ENSI_Mitarbeitende

150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI engagieren sich täglich in verschiedenen Fachgebieten für die nukleare Sicherheit der Schweizer Bevölkerung.

Anlagenbegutachtung

Richtlinien

ENSI-Mitarbeitende begutachten und überwachen die Kernanlagen auf der Basis von internationalen Vorgaben, Gesetzen und Verordnungen. Darauf formuliert das ENSI Richtlinien, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Gutachten

ENSI-Experten erstellen Sicherheitsgutachten, wenn Betreiber von Kernanlagen Anträge stellen, die über die bestehende Betriebsbewilligung hinausgehen.

Freigaben und Zulassungen

Fachspezialisten des ENSI prüfen Anträge für die Änderung von Kernanlagen und erteilen bei positiver Beurteilung die entsprechenden Freigaben.

Betriebsüberwachung

Inspektion

Die Inspektoren und Inspektorinnen des ENSI prüfen die Berichterstattung der Betreiber, führen regelmässige Aufsichtsgespräche durch und kontrollieren die Kernanlagen einschliesslich Organisation und Betrieb durch Inspektionen vor Ort.

Revisionen

Mitarbeitende des ENSI begleiten und überwachen die Revisionen, die die Kernkraftwerke jährlich im Sommer während mehrerer Wochen durchführen.

Strahlenüberwachung

Strahlenschutz-Spezialisten des ENSI überwachen die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Dosislimiten – zum Schutz des Anlagenpersonals, der Bevölkerung und der Umwelt.

Fernüberwachung und Prognosen

ENSI-Mitarbeitende überwachen mit einem eigenen Messnetz die Radioaktivität in der Umgebung der Kernkraftwerke. Die Notfallorganisation hat bei Vorkommnissen zudem Zugang zu Messwerten aus den Anlagen. Die Messungen dienen der Fernüberwachung und der Erstellung von Prognosen bei Störfällen.

Vorkommnisbearbeitung

Fachspezialisten des ENSI werten Vorkommnisse in schweizerischen und ausländischen Kernanlagen systematisch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit aus und setzen – wo nötig – Verbesserungen durch.

Sicherheitsbewertung

Das ENSI fasst alle im Laufe eines Jahres anfallenden Daten zu einer umfassenden Sicherheitsbewertung zusammen. Daraus leitet es allfällige Massnahmen und seine künftige Aufsichtsplanung ab.

Entsorgung

ENSI-Mitarbeitende überwachen den gesamten Entsorgungsweg – von der  Stilllegung über die Zwischen– bis hin zur Tiefenlagerung. Dazu zählt auch die Überwachung betrieblicher Aktivitäten wie die Konditionierung oder der Transport radioaktiver Abfälle.

Ausserdem erstellen die Entsorgungs-Experten des ENSI sicherheitstechnische Gutachten zu Entsorgungsthemen, insbesondere zu Standortvorschlägen für geologische Tiefenlager und zum Entsorgungsprogramm der Nagra (Nationale Gesellschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle). Wie bei den anderen Themen gilt auch hier: Sicherheit hat oberste Priorität.

Notfallbereitschaft

Die Notfallorganisation des ENSI unternimmt bei Vorkommnissen in Kernanlagen eine schnelle, fachkundige und unabhängige Lagebeurteilung. Sie unterstützt die zuständigen Notfallschutzorganisationen bei der Entscheidfindung.

Zum Beispiel beraten die Fachspezialisten des ENSI bei einem KKW-Unfall die Nationale Alarmzentrale NAZ und berechnen die mögliche Ausbreitung der radioaktiven Stoffe. Sie beurteilen die Zweckmässigkeit der von den Kernkraftwerken getroffenen Massnahmen betreffend Schutz von Mensch und Umwelt.

Die Alarmierung der Notfallorganisation des ENSI ist rund um die Uhr sichergestellt.

Weitere Aufgaben

Internationale Gremien

ENSI-Mitarbeitende vertreten die Schweiz in internationalen Gremien: Zum Beispiel in der Convention on Nuclear Safety der Internationalen Atomenergieagentur IAEA, wo sie sich für eine Stärkung der Aufsicht weltweit einsetzen, oder im internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention). Sie berichten regelmässig an die IAEA über die Sicherheit der Schweizer Kernanlagen.

Forschung

Das ENSI verfolgt die internationalen Entwicklungen bei der Sicherheitsforschung im Nuklearbereich. Es pflegt Kontakte mit Forschungsinstitutionen im In- und Ausland und bewertet Forschungstrends.

Technische Foren

In den Technischen Foren werden technische und wissenschaftliche Fragen aus der Bevölkerung zur Sicherheit der Kernkraftwerke und der Entsorgung beantwortet. Die Fragen und Antworten sind online verfügbar.

Sonstiges

Vieraugenprinzip

Nach dem Kernenergiegesetz sind die Betreiber für die Sicherheit der Kernanlagen verantwortlich. Gestützt auf dieses Gesetz und damit im Auftrag der Schweizer Bevölkerung nimmt das ENSI die Aufsicht über die Kernanlagen und deren Sicherheit wahr. Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Betreiber der Kernkraftwerke den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Das bewährte Vieraugenprinzip greift damit auch im Bereich der Kernenergie: Neben den Betreibern ist das ENSI die zweite Institution, welche die Sicherheit im Blick hat.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des ENSI finden sich hauptsächlich im Kernenergiegesetz und im Strahlenschutzgesetz. Das ENSI-Gesetz regelt die Organisation des ENSI.

Finanzierung

Das ENSI finanziert sich über Gebühren, Aufsichtsabgaben und Abgeltungen des Bundes für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Gemäss Bundesgesetz wird die Rechnung des ENSI in der konsolidierten Rechnung des Bundes miteinbezogen.