Nachrüstungen im Blick

Franz Altkind, Leiter der Sektion Elektrotechnik
Franz Altkind, Leiter der Sektion Elektrotechnik

«Kernkraftwerke werden periodisch mit moderner Technik nachgerüstet, wie hier in Beznau. Ich prüfe mit meiner Sektion in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, ob elektro- bzw. leittechnische Nachrüstungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und einwandfrei umgesetzt werden. Erst dann erteilen wir die Freigabe für den Betrieb. Wir lassen uns dabei von keiner Seite unter Druck setzen. Sicherheit geht vor.»

Franz Altkind, Leiter der Sektion Elektrotechnik

 

Freigaben erteilt das ENSI nicht nur bei Nachrüstungen. Gemäss Gesetz sind auch Änderungen an sicherheits- oder sicherungstechnisch klassierten Bauwerken, Anlageteilen, Systemen, Ausrüstungen und Dokumente freigabepflichtig – auch im Rahmen der Stilllegung. Planen Betreiber von Kernanlagen solche Änderungen, vergleichen ENSI-Fachkräfte das Vorhaben mit dem nationalen und internationalen Regelwerk.

Änderungen müssen den gesetzlichen Vorgaben, den ENSI-Richtlinien und fachspezifischen Normen entsprechen. Das gilt gleichermassen für Modernisierungen in der Maschinen-, Elektro-, Mess- und Systemtechnik. Neubauten auf dem KKW-Gelände muss das ENSI ebenfalls freigeben. Soll ein Kernkraftwerk nach der jährlichen Revision wieder den Betrieb aufnehmen, vergewissert sich das ENSI, ob alle Arbeiten vorschriftsgemäss ausgeführt wurden.

Freigaben grösserer Anlageänderungen erfolgen in der Regel gestaffelt: Konzept, technische Umsetzung und Realisierung von Änderungen erfordern jeweils eine eigene Freigabe. Bei kleineren Änderungen kann die Freigabe in nur einem Schritt erfolgen.

Freigaben erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen innerhalb des ENSI. Die Fachspezialisten des ENSI bewerten dabei zum Beispiel, wie von den Betreibern geplante Änderungen die Anlagensicherheit beeinflussen. Das ENSI arbeitet als Leitbehörde auch mit Bundes und kantonalen Stellen zusammen, zum Beispiel bei Umweltaspekten.