Verhinderung von Sabotage und Entwendung im Überblick

Hans Mattli, Leiter der Sektion Sicherung
Hans Mattli, Leiter der Sektion Sicherung

«Der Schutz von Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage, gewaltsamen Einwirkungen oder Entwendung muss auf einer in die Tiefe gestaffelten Abwehr beruhen, welche bauliche, technische, organisatorische, personelle und administrative Massnahmen beinhaltet. Mit meiner Sektion überprüfen wir die in den Kernanlagen vorhandenen Massnahmen auf der Basis nationaler und internationaler Anforderungen. Zur Festlegung der Gefährdung tauschen wir Informationen mit dem Nachrichtendienst des Bundes, der Bundespolizei und den kantonalen Polizeistellen aus.»

Hans Mattli, Leiter der Sektion Sicherung

 

Der Schutz von Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage und Entwendung beinhaltet eine Reihe von Sicherungsvorkehrungen. ENSI-Fachexperten überprüfen laufend die implementierten Massnahmen und verlangen – wo nötig – baulich-technische Nachrüstungen oder die Anpassungen von Prozessen.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde eine Reihe weiterer Nachrüstmassnahmen verfügt und umgesetzt. Zutrittskontrollen mittels Biometrie, bauliche Härtung der Gesamtanlage, empfindliche Detektionssysteme und gebunkerte Sicherungszentralen sind heute auf dem neusten Stand der Technik.

Die Sektion Sicherung wacht auch über die Umsetzung angeordneter Massnahmen in den Betriebswachen der Kernanlagen. Fachexperten des ENSI regeln zusammen mit den kantonalen Polizeistellen die Ausbildung des Wachpersonals an der interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch. Das Aufgabengebiet umfasst ausserdem die Vorgaben an die IT-Sicherheit von Kernanlagen.

Die Sicherungsexperten des ENSI überprüfen und beurteilen bei zahlreichen angekündigten und unangekündigten Inspektionen sowie während Notfallübungen mit Einbezug der kantonalen Polizeistellen die bestehenden Anforderungen an Effektivität und Effizienz. Durch eine enge internationale Zusammenarbeit holt sich das ENSI bei ausländischen Fachexperten eine Zweitmeinung ein. Eine Überprüfung der IAEA mit internationalen Fachexperten im Jahr 2005 kam zum Schluss, dass die Schweiz die Anforderungen an den Sabotageschutz der Kernkraftwerke erfüllt.