KKL: Automatische Reaktorschnellabschaltung durch Störung im Turbinenregelsystem

Betroffenes Werk / Titel

KKW Leibstadt, Automatische Reaktorschnellabschaltung durch Störung im Turbinenregelsystem

Datum / Zeit

21. Januar 2015, 04:45 Uhr

Sachverhalt

Wegen einer Störung in der Turbinenregelung öffneten am 21. Januar 2015 im KKL die Turbinen-Bypassventile. Damit wurde Frischdampf aus dem Reaktor anstatt in die Turbine direkt in den Kondensator geleitet. Auslegungsgemäss wurde die Reaktorleistung automatisch auf etwa 20 % reduziert, indem 8 Steuerstäben eingeschossen und die Umwälzmengenregelventile geschlossen wurden.

Die verminderte Dampfproduktion in Kombination mit den offenen Bypassventilen führte zu einem Druckabfall. Bei 58,55 bar schlossen die Frischdampfisolationsventile automatisch die Dampfleitung innerhalb des Containments ab. Parallel dazu erfolgte die auslegungsgemässe Reaktorschnellabschaltung. Das Kühlmittelniveau im Reaktordruckbehälter wurde durch die Speisewasserpumpen gehalten. Die Wärmeabfuhr aus dem Reaktorkern und die Kontrolle des Reaktordrucks erfolgten über die Abblaseventile. Der abgeblasene Dampf kondensierte in der Druckabbaukammer, aus der die zugeführte Wärmeenergie mittels der dafür vorgesehenen Kühlsysteme abgeführt wurde.

Zum Zeitpunkt der Reaktorschnellabschaltung stand nur einer von zwei Kanälen der Turbinenregelung zur Verfügung. Ein Kanal war am 17. November 2014 durch eine Störung in der Spannungsversorgung ausgefallen. Ein einkanaliger Betrieb der Turbinenregelung entspricht der Auslegung der Anlage und war somit zulässig. Sicherheitstechnische Funktionen der Gesamtanlage werden durch den einkanaligen Betrieb der Turbinenregelung nicht beeinträchtigt. Der störungsbedingte Ausfall des einzigen noch zur Verfügung stehenden Kanals am 21. Januar 2015 führte deshalb auslegungsgemäss zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Einstufung

(nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Die ausgefallenen Baugruppen in der Turbinenregelung wurden durch baugleiche ersetzt. Anschliessend wurde die einwandfreie Funktion des Turbinenregelsystems geprüft. Nach weiteren Tests zum Nachweis der Betriebsbereitschaft wurde die Anlage wieder angefahren. Volllast wurde am 24. Januar 2015 um ca. 04:00 Uhr erreicht.

Massnahmen des ENSI

Die vom KKL getroffenen Massnahmen erachtet das ENSI als ausreichend und erhebt daher keine inhaltlichen Forderungen. Jedoch fordert das ENSI, dass das KKL die Ergebnisse der detaillierten Untersuchungen an den ausgefallenen Komponenten der Turbinenregelung einreicht, woraus sich weitere Massnahmen ergeben könnten.

Beurteilung durch das ENSI

Die Störung in der Turbinenregelung am 21. Januar 2015 führte auslegungsgemäss zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung. Alle sicherheitstechnischen Einrichtungen haben auslegungsgemäss funktioniert und alle Bedingungen der Technischen Spezifikation Leibstadt wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten.

Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen, sowie Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im

Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der

Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Aktualisierung: 4. Juni 2015