Das ENSI konkretisiert die Nachforderung an die Nagra für eine bessere Beurteilungsgrundlage der Standortgebiete

Ende August hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI festgestellt, dass die von der Nagra für die Bewertung der Standortgebiete verwendete Datengrundlage in Bezug auf einen entscheidenden Indikator nicht vollständig und belastbar ist. Das ENSI hat nun eine entsprechende Nachforderung an die Nagra gestellt.

nagra-finalDas ENSI und seine externen Experten sind im Rahmen der Detailprüfung zum Schluss gekommen, dass gewisse Daten nicht belastbar und gewisse Argumentationen nicht nachvollziehbar sind. Konkret geht es um die Datengrundlage und Begründung für den Indikator „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit”. Dieser Indikator bewertet die maximale Tiefenlage eines geologischen Tiefenlagers in den jeweiligen Standortgebieten.

„Der Nachweis eindeutiger Nachteile für geologische Standortgebiete bezüglich dieses Indikators ist damit in Frage gestellt“, hält Michael Wieser, Leiter des Bereichs Entsorgung, fest. Die Kritikpunkte haben vor allem Einfluss auf die Beurteilung der Standortgebiete in der Nordschweiz.

Wie tief ein Lager sicher gebaut werden kann, hat auch Einfluss auf die Lage und den Platz, der dafür zur Verfügung steht, den sogenannten untertägigen Lagerperimeter. Konsequenterweise können auch weitere Indikatoren, die sich an Grösse und Lage des Lagerperimeters orientieren, nicht oder nur mit Abstrichen bewertet werden.

Aktennotiz mit Nachforderung

Das ENSI und seine Experten haben nun in einer Aktennotiz ihre Nachforderung konkretisiert. Ziel dieser Nachforderung ist es, eine ausreichende technisch-wissenschaftliche Basis für die Beurteilung des betroffenen Indikators zu erhalten. Verlangt wird unter anderem:

  • Die Nagra muss aufzeigen, welche alternativen Lagerkonzepte betrachtet wurden und nachvollziehbar begründen, weshalb sie diese verworfen hat.
  • Die Nagra muss die geotechnischen Bedingungen in den Standortgebieten beurteilen und dabei die Veränderungen des Gesteins in Abhängigkeit der Tiefenlage der Lagerebene berücksichtigen.
  • Die Nagra muss für die Bau- und Betriebsphase so genannte Gefährdungsbilder erstellen (zum Beispiel Niederbrüche). Dazu sollte sie aufzeigen, wie sie mit diesen Gefährdungen umzugehen gedenkt.
  • Die Nagra muss die Auswirkungen der lagerperimeter- und tiefenabhängigen Ausbaukonzepte und Ausbaumittel auf die Langzeitsicherheit bewerten.

Die Detailprüfung der umfangreichen Unterlagen, die die Nagra im Januar 2015 eingereicht hat, wird weitergeführt. „Sobald die nun geforderten Unterlagen vorliegen, werden wir auch diese prüfen“, erklärt Michael Wieser. „Erst danach werden wir uns abschliessend zum Einengungsvorschlag der Nagra äussern können.“