Nicht-nukleare Gefahrenstoffe behindern Notfallmassnahmen in Kernkraftwerken nicht

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI konnte sich davon überzeugen, dass nicht-nukleare Gefahrenstoffe die Notfallmassnahmen in Schweizer Kernkraftwerken im Fall eines Unglücks nicht beeinträchtigen. Damit konnte ein weiterer Prüfpunkt aus dem Aktionsplan Fukushima abgeschlossen werden.

Sollte die elektronische Steuerung der Systeme eines Kernkraftwerks bei einem schweren Störfall ausfallen, können manuelle Eingriffe durch das Personal notwendig sein. Bei einem solchen Eingriff dürfen nicht-nukleare Gefahrenstoffe wie beispielsweise entzündliche, explosive, ätzende oder gesundheitsgefährdende Chemikalien die Notfallmannschaft nicht gefährden.

NotfallschutzIm Rahmen des Aktionsplans Fukushima beauftragte das ENSI die vier Schweizer Kernkraftwerke Mühleberg, Gösgen, Beznau und Leibstadt deshalb mit der Prüfung, inwieweit sie diese gefährlichen Stoffe in ihren Strategien und Prozeduren zur Störfallbeherrschung berücksichtigt haben.

Die Betreiber konnten dem ENSI aufzeigen, dass die Notfallmassnahmen an allen vier Standorten im Fall eines Unglücks auch bei der Freisetzung oder dem Brand von nicht-nuklearen Gefahrenstoffen möglich sind. Interventionsorte zur Störfallbehandlung wären überall weiterhin zugänglich, die Notstromversorgung wäre gegeben und Schutzmaterialien werden an verschiedenen Orten gelagert.

Einzelne kleinere Verbesserungen in der Organisation – so beispielsweise das Lagern der Chemikalienschutzausrüstung im Obergeschoss zur Sicherung vor Überflutung – wurden bereits vorgenommen. Weitere Massnahmen sind gemäss Einschätzung des ENSI nicht notwendig.