Das ENSI aktualisiert drei Richtlinien

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Anfang November drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen. Die Änderungen waren in der öffentlichen Anhörung.

Richtlinien_ENSIDie neue Richtlinie ENSI-G13 mit dem neuen Titel „Messmittel für ionisierende Strahlung“ löst die gleich nummerierte Richtlinie „Strahlenschutzmessmittel in Kernanlagen“ ab. Die Neuausgabe enthält Anforderungen an Messmittel für den operationellen Strahlenschutz und an die radiologische Anlagenüberwachung.

Bei den Messmittel für den operationellen Strahlenschutz handelt es sich um meist mobile Mess-geräte, mit denen Personen, Arbeitsplätze, Materialien sowie die Raumluft in der kontrollierten Zone der Anlage hinsichtlich Kontaminationen und Ortsdosisleistungen überwacht werden. Mit der festinstallierten radiologischen Anlagenüberwachung werden die Ortsdosisleistungen, die Luft-kontaminationen, der Aktivitätsfluss in der Anlage und die Emissionen überwacht.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen der Anlagenüberwachung für den Normalbetrieb und jener für den Störfall. Die Neuschreibung der Regelungen wurde namentlich wegen der im Januar 2013 in Kraft getretenen Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung nötig. Inhaltlich führt die neue Richtlinie die bewährte Praxis fort. Jedoch verlangt das ENSI neu vier Massnahmen, mit denen der Einsatzbereich der Messsysteme zur Überwachung der Kaminfortluft für den Normalbetrieb erweitert wird, so dass neben den Edelgas- auch die Iod- und Aerosol-Emissionen bei einer grossen Anzahl von Auslegungsstörfällen gemessen werden können.

Weitere Anpassungen der Richtlinie ENSI-B12 in Arbeit

Die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G13 führte auch zu einer Anpassung der Richtlinie ENSI-B12 „Notfallschutz in Kernanlagen“. Das ENSI arbeitet jedoch bereits an der nächsten Revision der Richtlinie ENSI-B12. Es überprüft insbesondere, ob die bisherigen Anforderungen an die radiologische Überwachung im Bereich der Brennelementbecken aufgrund der Erkenntnisse aus dem Unfall von Fukushima zu erhöhen sind.

Zusätzliche Anforderungen an die probabilistische Sicherheitsanalyse

Die Richtlinie ENSI-A06 zu den Anwendungen probabilistischer Sicherheitsanalysen ist ebenfalls durch eine Neuausgabe ersetzt worden. Diese ist neu gegliedert und enthält Präzisierungen sowie zusätzliche Anforderungen an die Berücksichtigung latenter Fehler sicherheitsrelevanter Ausrüstungen. Das sind Fehler, die bei einer Funktionskontrolle entdeckt worden sind und die im Zeitraum seit der letzten Funktionskontrolle aufgetreten sind.

Probabilistische Sicherheitsanalysen ermöglichen dem Betreiber eines Kernkraftwerks in vielen Situationen, bewusst einen sichereren Weg zu wählen. Zum Beispiel kann der Ablauf der Instandhaltungsarbeiten optimiert werden, um aus risikotechnischer Sicht eine Verbesserung zu erreichen . Nicht zuletzt sind probabilistische Sicherheitsanalysen ein Mittel, um Schwachstellen erkennen und die Wirksamkeit von Verbesserungsmöglichkeiten quantitativ bewerten zu können.