Zugang zu amtlichen Dokumenten

Das Öffentlichkeitsgesetz (“Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung“) soll die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung fördern. Es trägt zur Information der Öffentlichkeit bei, indem es den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet.

Am 1. Juli 2006 ist das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), in Kraft getreten. Das ENSI untersteht diesem Gesetz ebenfalls.

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren von weniger als CHF 100.– werden nicht verrechnet. Wenn die Kosten voraussichtlich CHF 100.- übersteigen, werden Sie darüber informiert und müssen Ihr Gesuch bestätigen, bevor es behandelt wird.

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