Forderungen des ENSI für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme (EABN) im Jahr 2019

Forderungen des ENSI für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme:

Periodisch:

  • EABN2019-Forderung 1: Am Kernmantel des KKM sind in jeder Jahresrevision zerstörungsfreie Prüfungen mit qualifizierten Prüfsystemen durchzuführen.
  • EABN2019-Forderung 2: Die Befunde der Kernmantelprüfungen sind aufgrund des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der internationalen Betriebserfahrung in jeder Jahresrevision zu bewerten. Die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage nach der Jahresrevision wird vom ENSI erteilt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: –      KI,max ˂ 75 MPa√m unabhängig von der Orientierung und Risstiefe –      lquer ˂ 320 mm für wanddurchdringende Querrisse

Bis Ende April 2015:

  • EABN2019-Forderung 4: Das KKM hat die Auswirkungen von Leckagen in den vom RCIC bzw. dem Hochreservoir kommenden und innerhalb des Reaktorgebäudes in die Speisewasserleitungen einbindenden Leitungsabschnitten zu untersuchen. Die Analyse ist dem ENSI bis zum 30. April 2015 einzureichen.
  • EABN2019-Forderung 6: Das KKM hat zu überprüfen, inwieweit die begrenzenden Betriebsbedingungen in den Technischen Spezifikationen anzupassen sind, damit in der Betriebsart 4 eine ausreichende Anzahl von Sicherheitssystemen für die Beherrschung von Bränden im Reaktorgebäude verfügbar ist. Die Ergebnisse sind dem ENSI bis zum 30. April 2015 darzulegen.

Bis Ende Jahresrevision 2015:

  • EABN2019-Forderung 5: Die Störfallvorschrift SYA-B-003 ist bis zum Ende der Jahresrevision 2015 unter Berücksichtigung der aus der aktuellen Überflutungsanalyse abgeleiteten Verbesserungsmassnahmen gegen interne Überflutungen im Reaktorgebäude zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
  • EABN2019-Forderung 7: Das KKM hat die geplante, von der Aare unabhängige CWS-Noteinspeisung gemäss Aktennotiz AN-AM-2014/076 Rev. a vom 24. Oktober 2014 bis zum Ende der Jahresrevision 2015 nachzurüsten.
  • EABN2019-Forderung 9: Das KKM hat die geplanten Verbesserungen zur Verminderung der Gefährdung durch interne Überflutung gemäss Aktennotiz AN-AM-2014/076 Rev. a vom 24. Oktober 2014 bis zum Ende der Jahresrevision 2015 umzusetzen.

Bis Ende 2015:

  • EABN2019-Forderung 3: Das KKM hat vor der nächsten Beladung eines Brennelementbehälters jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2015 den deterministischen Sicherheitsnachweis zu erbringen, dass die Vorsorgemassnahmen für den Störfall „Absturz eines Brennelementbehälters“ ausreichend sind.

Bis Ende Jahresrevision 2016:

  • EABN2019-Forderung 10: Das KKM hat eine automatische erdeben- und überflutungssichere Notnachspeisung in den Reaktordruckbehälter gemäss Aktennotiz AN-AM-2014/076 Rev. a vom 24. Oktober 2014 bis zum Ende der Jahresrevision 2016 nachzurüsten.

Bis Ende 2016:

  • EABN2019-Forderung 8: Das KKM hat die geplante Brennelementbecken-Notfallkühlung gemäss Aktennotiz AN-AM-2014/076 Rev. a vom 24. Oktober 2014 bis zum Ende des Jahres 2016 nachzurüsten. Die Brennelementbecken-Notfallkühlung ist bis 30. September 2020 zu einem Sicherheitssystem umzubauen.

Bis September 2020:

  • EABN2019-Forderung 8: Das KKM hat die geplante Brennelementbecken-Notfallkühlung gemäss Aktennotiz AN-AM-2014/076 Rev. a vom 24. Oktober 2014 bis zum Ende des Jahres 2016 nachzurüsten. Die Brennelementbecken-Notfallkühlung ist bis 30. September 2020 zu einem Sicherheitssystem umzubauen.

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