R-48 Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken

Diese Richtlinie gilt für alle in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in der Schweiz. Sofern die HSK eine Periodische Sicherheitsüberprüfung für andere Kernanlagen (Forschungsanlagen sowie Anlagen zur Behandlung und Lagerung radioaktiver Abfälle) verlangt, gilt diese Richtlinie sinngemäss.

Die Richtlinie HSK R-48 ist gültig bis 31.12.2014

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