Konditionierung radioaktiver Abfälle

ENSI-B05/d

Diese Richtlinie regelt die Konditionierung radioaktiver Abfälle und das Verfahren zur Erlangung von Einzel- oder Typengenehmigungen.

Die Regelungen dieser Richtlinie gelten für alle Arten radioaktiver Abfälle, welche im Aufsichtsbereich des ENSI entstehen oder definitiv in diesen übergegangen sind. Sie sind somit insbesondere anwendbar auf:

  1. Abfälle aus dem Betrieb von Kernanlagen gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 Kernenergiegesetz (KEG), SR 732.1;
  2. Abfälle aus dem Bereich von Medizin, Industrie und Forschung, welche nach Art. 27 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StSG), SR 814.50 abgeliefert worden sind.

Sie werden darüber hinaus als Beurteilungskriterien für Abfallgebinde herangezogen, die in den Aufsichtsbereich des ENSI übergehen.

Transport- und Lagerbehälter (TL-Behälter) sind keine Abfallgebinde im Sinne dieser Richtlinie. Sie sind Gegenstand der Richtlinie ENSI-G05.

Die für diese Richtlinie relevanten Begriffe, die einer Erläuterung bedürfen, sind in Anhang 1 bestimmt.

Die anerkannten Bestimmungs- und Prüfmethoden nach ENSI-B05 sind unter folgendem Link zu finden: 
Homologierte Prüfverfahren für Abfallmatrizen und Füllmaterialien

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ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe. Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien. Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in […]

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ENSI-B05 Erläuterungsbericht

Diese Richtlinie regelt die Konditionierung radioaktiver Abfälle und das Verfahren zur Erlangung von Einzel- oder Typengenehmigungen. Die Regelungen dieser Richtlinie gelten für alle Arten radioaktiver Abfälle, welche im Aufsichtsbereich der HSK (jetzt ENSI) entstehen oder definitiv in diesen übergegangen sind. Sie sind somit insbesondere anwendbar auf: Abfälle aus dem Betrieb von Kernanlagen gemäss Art. 2 […]

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