Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 1: Überprüfung der Abfallzuteilung und der Rechenfälle für die Radionuklidausbreitung

Als ersten Schritt in Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) müssen die Entsorgungspflichtigen die Zuteilung der Abfälle auf das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) und das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) festlegen. Dabei sind grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten denkbar, die Abfälle der Abfallkategorien nach Art. 51 KEV (hochaktive Abfälle HAA, alphatoxische Abfälle ATA und schwach- und mittelaktive Abfälle SMA) in die beiden Lagertypen aufzuteilen. Es ist Aufgabe der Entsorgungspflichtigen, geeignete Lösungen vorzuschlagen; diese werden durch die Behörden geprüft.

Im Folgenden werden die Grundlagen der Abfallzuteilung (Kap. 2), die Angaben zum Abfallinventar (Kap. 2.2), das Vorgehen und die Rechenfälle für die Zuteilung (Kap. 3) und die resultierende Abfallzuteilung (Kap. 4) beurteilt.

Die Dauer des Betrachtungszeitraums für die generischen Sicherheitsbetrachtungen wurden von der Nagra anhand von drei Szenarien illustriert. Ein Szenarium (Auflösung und Verdünnung der Radionuklide im Grundwasser) wurde von der Nagra benutzt, um die Zuteilung der Abfälle auf das SMA-Lager und das HAA-Lager zu begründen. Das ENSI hat die zugrunde liegenden Berechnungen in Kap. 3.3 beurteilt.

Die Nagra hat das zugrunde liegende Inventar und die Zuteilung der Abfälle auf das SMA-Lager und HAA-Lager transparent und nachvollziehbar dargelegt. Das ENSI erachtet die von der Nagra gewählte Abfallzuteilung für plausibel und kann ihr zustimmen. Die zugrunde gelegten Rechenfälle sind ausreichend, um die Ausbreitung von Radionukliden aus dem Nahfeld eines Tiefenlagers durch die in FrageSachplan geologische Tiefenlager, Etappe 1: Überprüfung der Abfallzuteilung und der Rechenfälle für die Radionuklidausbreitung

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