Geschichte der Entsorgung

Zu Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Schweiz stand die Realisierung der zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle benötigten geologischen Tiefenlager noch in ferner Zukunft. Der Gesetzgeber wollte sich aber frühzeitig vergewissern, dass eine spätere Entsorgung der schweizerischen Abfälle möglich sein wird. So legte er im Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 fest, dass die Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerke nur erteilt wird, wenn die dauernde und sichere Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle gewährleistet ist. Diese Bestimmungen wurden auch auf die bestehenden Kernkraftwerke ausgedehnt. Die Betreiber der Kernkraftwerke beauftragten in der Folge die Nationale Gesellschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) mit der Ausarbeitung des verlangten Entsorgungsnachweises. So entstand das „Projekt Gewähr 1985“.

Mit dem Entsorgungsnachweis muss im Sinne einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt werden, dass eine sichere geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz möglich ist. Es handelt sich dabei aber nicht bereits um ein Projekt, das an einem konkreten Standort effektiv auszuführen wäre. Der Nachweis ist grundsätzlicher Art und muss sich auf erdwissenschaftliche Daten abstützen, die aus Sondierungen gewonnen werden.

Für SMA hat die Nagra mit dem „Projekt Gewähr 1985“ einen Entsorgungsnachweis am Standort “Oberbauenstock” eingereicht, welcher von der Sicherheitsbehörde des Bundes (HSK) überprüft und gutgeheissen wurde (HSK-Gutachten zum „Projekt Gewähr 1985“; PDF, 2 MB).Der Bundesrat hat diesen Entsorgungsnachweis für SMA 1988 als erbracht akzeptiert.

Für die HAA wurde von der Nagra zeitgleich ein Entsorgungsnachweis im Kristallin der Nordschweiz eingereicht. Die HSK kam in ihrem Gutachten zu positiven Schlüssen was die Sicherheits- und Machbarkeitsfrage betrifft. Aus ihrer Sicht blieb die Antwort auf die Standortfrage jedoch offen. Die HSK beurteilte die Suche nach einem geeigneten Standort im kristallinen Grundgebirge der Nordschweiz als schwierig, aufwendig und ohne Garantie auf Erfolg. Der Bundesrat schloss sich diesem Urteil in seinem Entscheid zum Projekt Gewähr an und forderte die Nagra auf, ihre Erkundungen auf Sedimentgesteine auszuweiten. Die Nagra konzentrierte ihre Arbeiten deshalb ab 1988 auf Sedimentgesteine und führte ein umfangreiches Sedimentuntersuchungsprogramm durch. 2002 wurde von der Nagra ein Entsorgungsnachweis für ein geologisches HAA-Tiefenlager im Opalinuston des Zürcher Weinlandes eingereicht. Der Bundesrat hat den eingereichten Entsorgungsnachweis der Nagra für HAA aufgrund von Gutachten der HSK sowie Stellungnahmen von Kommissionen und Experten genehmigt. Damit bestätigte der Bundesrat, dass die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle in der Schweiz prinzipiell möglich ist.