Bei der Wahl der Standortgebiete ist gemäss Konzeptteil zum Sachplan Geologisches Tiefenlager das sicherheitstechnische Kriterium der Langzeitbeständigkeit (Kriterium 2.1) zu berücksichtigen. Beurteilt wird damit die geologische Langzeitstabilität des Standortes und der Gesteinseigenschaften, insbesondere die Möglichkeit einer Beeinträchtigung und Veränderung des Isolationsvermögens des Wirtgesteins beziehungsweise des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches durch geologische Prozesse wie Störung des Gesteinsverbandes durch differenzielle Bewegungen (Zerscherung, Reaktivierung von Brüchen und Störungszonen, Bildung neuer Wasser- und Gaswegsamkeiten) verursacht durch neotektonische Aktivität (unter anderem Seismizität), geochemische Vorgänge (Lösungsprozesse, Karstbildung, Wasser-Gesteins-Wechselwirkungen) oder seltene geologische Ereignisse wie die Bruchbildung im Zusammenhang mit starken Erdbeben oder Vulkanismus.
Die Sicherheit eines geologischen Tiefenlagers beruht auf dem Konzept der gestaffelten passiven Sicherheitsbarrieren. Jede Barriere leistet dabei einen Beitrag zur Langzeitsicherheit. Das Konzept ist so angelegt, dass mehrfache Redundanzen bestehen müssen. Wird eine einzelne Barriere durch einen Vorgang in der Zukunft geschwächt, muss die Sicherheit des Tiefenlagers immer noch gewährleistet sein. Für die in der Frage angesprochenen sehr langen Betrachtungszeiträumen müssen die möglichen Risiken, die von tektonischen Bewegungen ausgehen können, anhand einer systematischen Szenarien- und Sicherheitsanalyse qualitativ und quantitativ aufgezeigt und die Ergebnisse an den in der Richtlinie ENSI-G03 festgelegten Schutzkriterien gemessen werden.
Die Suche geologischer Standortgebiete ist mit oben genanntem Kriterium 2.1 so ausgelegt, dass tektonischen Störungen prinzipiell ausgewichen wird und dass die für die Barrierenwirksamkeit notwendige Stabilität des gewählten Gebietes anhand der erdgeschichtlichen Entwicklung aufgezeigt und nachgewiesen werden muss.