Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte die Nachweise im Nachgang zum Reaktorunglück in Fukushima am 1. April 2011 gefordert. Es wird die Eingaben in den nächsten Monaten prüfen und voraussichtlich Ende Juni 2012 Stellung nehmen.
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Ziel der Schwerpunktinspektion war es, eine Bestandsaufnahme der in den Schweizer Kernkraftwerken installierten Venting-Systeme vorzunehmen. Weiter sollte durch die Inspektion geprüft werden, ob die Anforderungen, die sich aus den Erkenntnissen der Ereignisse aus Fukushima ergeben haben, erfüllt sind.
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Verfügung zum EU-Stresstest an das KKW Gösgen vom 10. Januar 2012 (PDF, 0.5 MB)
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Verfügung zum EU-Stresstest an das KKW Leibstadt vom 10. Januar 2012 (PDF, 0.5 MB)
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Die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrat Eric Nussbaumer hält fest: Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke. Solange sie sicher sind, dürfen sie betrieben werden. Hierbei spielen unter anderem das Altersmanagement und der Stand der Nachrüsttechnik eine Rolle.
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Das ENSI hat die Hochwassernachweise aller Schweizer Kraftwerke nach eingehender Prüfung akzeptiert. Alle schweizerischen Kernkraftwerke beherrschen auch ein extremes Hochwasser, wie es durchschnittlich alle 10'000 Jahre einmal vorkommen kann. Das Kernkraftwerk Mühleberg kann aber erst wieder ans Netz gehen, wenn die laufenden Nachrüstmassnahmen für die Kühlwasserfassung in der Aare abgeschlossen und vom ENSI akzeptiert sind.
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Stellungnahme des ENSI zum Hochwassernachweis des KKW Gösgen
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