14. Februar 2013 – Das BVGer hat entschieden, dass zwei Personen in Sachen Notfallschutzmassnahmen im KKW Mühleberg Anspruch auf eine beschwerdefähige Verfügung vom ENSI haben. Das ENSI nimmt den Entscheid zur Kenntnis und prüft das weitere Vorgehen.
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7. Februar 2013 – Das Kernkraftwerk Mühleberg ist bei Hochwasser ausreichend gegen die Auswirkungen von Verklausung, die mögliche Verstopfung von Engpässen in Flüssen beispielsweise bei Brücken oder Wehranlagen, geschützt. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seiner Stellungnahme zur entsprechenden Studie.
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6. Juli 2012 – Die Schweizer Kernkraftwerke müssen bis Ende 2013 nachweisen, dass sie ausreichend gegen Störfälle, die durch extreme Wettererbedingungen ausgelöst werden, geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat heute den Betreibern die Randbedingungen für den Nachweise mitgeteilt.
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16. November 2011 – Nach dem Unfall von Fukushima verlangte das ENSI von den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz, dass sie den Nachweis für die Beherrschung eines 10'000-jährlichen Hochwassers erneut erbringen müssen. Diese ENSI-Forderung haben die Betreiber erfüllt. Doch Ende September wurde dem ENSI von Markus Kühni vorgeworfen, dass der Nachweis unter Verletzung des nationalen und internationalen Regelwerks nicht erbracht sei. Das ENSI nimmt nun Stellung zur Kritik.
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12. November 2011 – Die Gefahr eines Bruchs des Wohlensee-Staudamms ist nach den derzeit vorliegenden ausgewerteten Daten nicht gegeben. Das ENSI hat aber nach den Ereignissen in Fukushima am 1. April 2011 vom Betreiber per Verfügung verlangt, aufgrund der neuen Erkenntnisse noch einmal einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Sollte dieser ergeben, dass das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) nicht sicher ist, wird dieses ausser Betrieb genommen.
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30. September 2011 – Das ENSI weist die heftigen Vorwürfe zurück, die Markus Kühni, Mitglied von Fokus Anti-Atom, als Privatperson und Anwohner der Zone 2 (Bern) in einem breitgestreuten Brief an den ENSI-Rat und an Bundesrätin Doris Leuthard gegen das ENSI erhebt.
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26. September 2011 – Externe Überflutungen sind Ereignisse, gegen die sich die Schweizer Kernanlagen zu schützen haben. Um diesen Schutz zu gewährleisten, sind die Kernkraftwerkbetreiber verpflichtet, die Gefährdung regelmässig gemäss der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Gegebenenfalls haben sie Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen.
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26. September 2011 – Das ENSI hat die Nachrüstmassnahmen des Kenkraftwerks Mühleberg für die Kühlwasserfassungen abgenommen und für den Betrieb freigegeben. Damit ist der Vorbehalt, den das ENSI zum Nachweis der Hochwasserbeherrschung des KKM Anfang September gemachte hatte, ausgeräumt. Gleichzeitig wurde damit eine der Auflagen des ENSI zum Wiederanfahren der Anlage nach dem Revisionsstillstand erfüllt.
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23. September 2011 – Die Berner Regierung hat am 6. September dem ENSI einen medienöffentlichen Brief geschrieben, in dem das ENSI aufgefordert wird, "die laufenden und geplanten Arbeiten zur Erhöhung der Sicherheit am AKW Mühleberg zusätzlich auch durch unabhängige Experten zu überprüfen und abnehmen zu lassen". In einem Antwortbrief an den Regierungsrat des Kantons Bern lehnt das ENSI diese Forderung ab.
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7. September 2011 – Brief des ENSI an das KKW Gösgen (PDF, 80 KB)
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