Die Sicherheit des KKW Mühleberg wird im Oktober dieses Jahres von internationalen Experten im Rahmen einer OSART-Mission überprüft. Das ENSI setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass solche Überprüfungen durch Teams der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA für alle Länder mit Kernkraftwerken obligatorisch werden.
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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte die Nachweise im Nachgang zum Reaktorunglück in Fukushima am 1. April 2011 gefordert. Es wird die Eingaben in den nächsten Monaten prüfen und voraussichtlich Ende Juni 2012 Stellung nehmen.
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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erhebt beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg.
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Vor allem die früher in Betrieb genommenen Kraftwerke Beznau I, Beznau II und Mühleberg stehen vermehrt in der Kritik. Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI, erklärt, wieso auch ältere Kernkraftwerke in der Schweiz sicher sind und weshalb sich ein Vergleich mit Fukushima lohnt.
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Anders als in den Medien dargestellt, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Mühleberg kein Urteil gegen das ENSI. Zum einen, weil wir in diesem Verfahren ja nicht Partei waren und zum anderen, weil das Gericht unsere sachlich begründeten Positionen und die entsprechenden Verfügungen der letzten Monate in seinem Urteil stützt.
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Die im Gerichtsentscheid angesprochenen Sicherheitsnachweise wurden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI über die letzten Jahre verteilt gefordert. ENSI-Direktor Hans Wanner im Tagesgespräch mit dem Schweizer Radio DRS: "Das Gericht bestätigt unsere Arbeit".
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Mit seinem Urteil vom 1. März bezüglich der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg bestärkt das Bundesverwaltungsgericht die Forderungen, die das ENSI in diversen Gutachten bereits forderte.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise gutgeheissen und damit den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.
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Ziel der Schwerpunktinspektion war es, eine Bestandsaufnahme der in den Schweizer Kernkraftwerken installierten Venting-Systeme vorzunehmen. Weiter sollte durch die Inspektion geprüft werden, ob die Anforderungen, die sich aus den Erkenntnissen der Ereignisse aus Fukushima ergeben haben, erfüllt sind.
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Verfügung zum EU-Stresstest an das KKW Mühleberg vom 10. Januar 2012 (PDF, 0.5 MB)
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