Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beurteilt das externe Lager der schweizerischen Kernkraftwerke in Reitnau grundsätzlich als tauglich. Es hatte ein solches Lager als eine Sofortmassnahme nach dem Reaktorunfall in Fukushima gefordert. Die Überprüfungen sind damit jedoch noch nicht abgeschlossen.
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Jedes der schweizerischen Kernkraftwerke wird einmal im Jahr abgestellt, damit der Betreiber die periodische Revision und den Brennstoffwechsel durchführen kann. Dies bedeutet viel Arbeit. Nicht nur für das Werkspersonal und die unterstützenden externen Fachkräfte, sondern auch für die Inspektoren des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.
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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte die Nachweise im Nachgang zum Reaktorunglück in Fukushima am 1. April 2011 gefordert. Es wird die Eingaben in den nächsten Monaten prüfen und voraussichtlich Ende Juni 2012 Stellung nehmen.
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Die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrat Eric Nussbaumer hält fest: Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke. Solange sie sicher sind, dürfen sie betrieben werden. Hierbei spielen unter anderem das Altersmanagement und der Stand der Nachrüsttechnik eine Rolle.
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Meine Mitarbeiter und ich werden immer mal wieder gefragt, wie wir es denn persönlich, also so ganz privat mit der Kernkraft halten. Ob wir dafür oder dagegen seien. Denn, so die Annahme, es könne bei der Eidgenössischen Nuklearaufsichtsbehörde wohl nur arbeiten, wer ein Befürworter der Atomenergie sei. Ehrlich gesagt – wir denken beim ENSI nicht in solchen Kategorien.
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