ENSI prüft Kosten für Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung

Die Kernkraftwerkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu berechnen. Die Entsorgungspflichtigen haben im November 2011 eine entsprechende Kostenstudie vorgelegt, die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nun in Zusammenarbeit mit externen Experten aus dem In- und Ausland überprüft wird. Ein Entwurf des Berichtes wird voraussichtlich Ende Mai 2012 vorliegen. » weiterlesen
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