Nach dem Unfall von Fukushima verlangte das ENSI von den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz, dass sie den Nachweis für die Beherrschung eines 10’000-jährlichen Hochwassers erneut erbringen müssen. Diese ENSI-Forderung haben die Betreiber erfüllt. Doch Ende September wurde dem ENSI von Markus Kühni vorgeworfen, dass der Nachweis unter Verletzung des nationalen und internationalen Regelwerks nicht erbracht sei. Das ENSI nimmt nun Stellung zur Kritik.

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Die Gefahr eines Bruchs des Wohlensee-Staudamms ist nach den derzeit vorliegenden ausgewerteten Daten nicht gegeben. Das ENSI hat aber nach den Ereignissen in Fukushima am 1. April 2011 vom Betreiber per Verfügung verlangt, aufgrund der neuen Erkenntnisse noch einmal einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Sollte dieser ergeben, dass das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) nicht sicher ist, wird dieses ausser Betrieb genommen.

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Die Analyse des Unfalls von Fukushima bestätigt: Die Schweizer Kernanlagen sind sicher. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat aber eine Vielfalt von Erkenntnissen (Lessons Learned) aus Fukushima identifiziert, die jetzt zur weiteren Optimierung der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke genutzt werden sollen. Bis 2015 sollen alle Massnahmen umgesetzt sein, die aufgrund dieser Erkenntnisse ergriffen werden müssen.

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Das ENSI hat die Hochwassernachweise aller Schweizer Kraftwerke nach eingehender Prüfung akzeptiert. Alle schweizerischen Kernkraftwerke beherrschen auch ein extremes Hochwasser, wie es durchschnittlich alle 10’000 Jahre einmal vorkommen kann. Das Kernkraftwerk Mühleberg kann aber erst wieder ans Netz gehen, wenn die laufenden Nachrüstmassnahmen für die Kühlwasserfassung in der Aare abgeschlossen und vom ENSI akzeptiert sind.

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Am 1. April 2011 hat das ENSI als Folgemassnahme aus dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima verfügt, dass die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber bis Ende Juni 2011 den Nachweis für die Beherrschung eines sehr unwahrscheinlichen Extrem-Hochwassers erbringen müssen. Die Berichte wurden fristgerecht eingereicht. Das ENSI wird Anfang September seine Stellungnahmen dazu veröffentlichen.

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Externes Lager für Notfälle

Wie vom ENSI gefordert, haben die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz termingerecht auf den 1. Juni 2011 ein externes Lager mit Notfallgerätschaften eingerichtet. Die Inspektoren des ENSI haben sich davon überzeugt, dass das Lager den Anforderungen entspricht.

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