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Die Kernanlagen in der Schweiz wurden im Jahr 2022 gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben betrieben. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem ersten Jahresrückblick.

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News

Die Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau haben aufgezeigt, dass sie ihre Reaktoren bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen können. Die einzuhaltenden Dosiswerte von einem bzw. 100 Millisievert werden bei Erdbeben, die nur alle 1’000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, nicht überschritten.

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Der Schutz vor radioaktiven Stoffen ist auch während der Stilllegung eines Kernkraftwerks (KKW) wichtig. Das KKW Mühleberg ist seit Betriebsbeginn im Jahre 1972 verpflichtet, die radioaktiven Abgaben zu überwachen und die über Fortluft und Abwasser abgegebene Radioaktivität zu bilanzieren und auszuweisen. Dies wird auch weiterhin in der Stilllegung so bleiben. Ab Oktober 2023, seit dem Start der zweiten Phase der Stilllegung, wird das ENSI die sogenannten «ANPA- und EMI-Daten» hingegen nicht mehr publizieren.

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Vorkommnisse in Schweizer Kernanlagen

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