Vorkommnisse

Die Kriterien für die Meldepflicht von Vorkommnissen in Schweizer Kernanlagen sind in der Richtlinie ENSI-B03 festgelegt. Das ENSI informiert auf der Website über die relevanteren meldepflichtigen Vorkommnisse in Kernkraftwerken, nämlich

  • wenn ein Vorkommnis entweder der INES-Stufe 1 oder höher zugeordnet wird,
  • wenn es zur Auslösung von Sicherheitssystemen gekommen ist,
  • wenn das Vorkommnis mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem
    Kernschaden führt
  • oder wenn es zu einer Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv gekommen ist.