HSK erteilt die Freigabe zum Wiederanfahren des KKW Mühleberg

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am 24. August 2000 nach dem erfolgreich abgeschlossenen Revisionsstillstand die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Die Abstellung dauerte vom 7. bis 24. August 2000. Nebst dem Brennelementwechsel führte das KKM Unterhaltsarbeiten und Wiederholungsprüfungen durch. Die HSK hat die Arbeiten mitverfolgt und die Anlage inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass das KKW nach der Revision in einem Zustand ist, der einen sicheren Weiterbetrieb gewährleistet.

Beim Stillstand wurden 40 der total 240 Brennelemente entladen und durch neue ersetzt. Alle Brennelemente waren defektfrei.

Mit Hilfe einer speziellen Unterwasser-Videokamera wurden Kontrollen im Inneren des Reaktordruckbehälters vorgenommen. Die inspizierten Bereiche und Komponenten sind nach wie vor in gutem Zustand. Zudem fanden Messungen an Schweissnähten des Kernmantels statt, der als nicht druckführender Metallzylinder im Reaktordruckbehälter eingebaut ist. Die Messungen an den Nähten des Kernmantels zeigten, dass die Risslängen und -tiefen mit der erwarteten Wachstumsrate auf Grund der Trends der vergangenen Jahre zugenommen haben. Trotz dieser Risse erfüllt der Kernmantel die Anforderungen an seine Stabilität und Funktion weiterhin.

Um der Spannungsrisskorrosion der Einbauten im Reaktor entgegenzuwirken, wurde erstmals im KKM Edelmetall (Platin und Rhodium) ins Reaktorwasser eingespiesen. Im nächsten Zyklus wird zusätzlich Wasserstoff ins Reaktorsystem hinzudosiert. Dieses von der HSK im Juli freigegebene Verfahren ist international erprobt. Es soll neue Rissbildungen der Kerneinbauten, insbesondere am Kernmantel, verhindern und ein Wachstum bestehender Risse vermindern. Über die Wirksamkeit im KKM wird man erst in ein paar Jahren konkrete Aussagen machen können. Durch die Wasserstoffeinspeisung können die Strahlenfelder (Dosisleistung) im Maschinenhaus und am Kraftwerksareal erhöht werden. Der in der Strahlenschutzverordnung vorgegebene Wert von 0,1 mSv pro Woche am Arealzaun wird eingehalten.

An zahlreichen Komponenten wurden Prüfungen, Tests und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Ein Abblaseventil sowie die Vakuumbrechklappen an den Leitungen der Sicherheits- und Abblaseventile, die nach der Reaktorschnellabschaltung im September 1999 undicht waren, wurden instand gestellt.

Alle Arbeiten erfolgten unter Beachtung der erforderlichen Strahlenschutzmassnahmen. Die während der Abstellung vom gesamten Personal akkumulierten Strahlendosen waren im Vergleich zu den durchgeführten Arbeiten niedrig. Alle Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung für das Personal wurden eingehalten.

Nach Abschluss der Arbeiten und nach der Schlusskontrolle erteilte die HSK dem Kernkraftwerk Mühleberg die Freigabe fürs Wiederanfahren.