Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 des KKW Beznau
Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am Abend des 27. September 2000 die Freigabe für das Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Das Werk war seit dem 21. Juli 2000 für den periodischen Brennelementwechsel sowie für die Vornahme von Revisions- und Erneuerungsarbeiten abgestellt gewesen. Die HSK hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und insbesondere der Einbau eines dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Reaktorschutzsystems ordnungsgemäss ausgeführt wurden. Die Vorschriften für den Strahlenschutz wurden eingehalten.
Während der Abstellung wurden im Reaktor 28 der total 121 Brennelemente durch frische ersetzt. Unter den neuen Brennelementen befinden sich 12 Uran- und 16 Uran-Plutonium-Mischoxid-Brennelemente (MOX). Die HSK hat sich überzeugt, dass der eingesetzte Brennstoff den Qualitätsanforderungen entspricht.
Beim Entladen des Reaktors zu Beginn der Revision wurden vier defekte MOX-Brennelemente aus einer Lieferung von 12 Elementen der britischen Herstellerfirma BNFL festgestellt – wie schon Anfang August bekanntgegeben wurde. Alle Brennelemente dieser Lieferung wurden entladen und werden für den neuen Betriebszyklus nicht eingesetzt. Diese Massnahme entspricht einer Forderung der HSK, wonach vor einem Wiedereinsatz dieser Brennelemente der Grund für die Undichtheiten der Brennstäbe bekannt sein muss. Die Schadensursache wird in den nächsten Monaten ermittelt werden.
Anspruchsvoll sowohl für den Betreiber als auch für die Aufsichtsbehörde HSK war der Ersatz des Reaktorschutz- und Regelsystems. Beim bisherigen System wurde die Ersatzteilbeschaffung schwierig und der Aufwand für die Instandhaltung stieg an. Deshalb hatte sich KKB im Jahre 1998 für einen vollständigen Ersatz entschlossen. Die HSK hatte im Dezember 1999 die Konzeptfreigabe für das moderne, rechnerbasierte System erteilt und die Herstellung, Prüfung und Inbetriebnahme eng verfolgt und überwacht. Dabei wurde sie von erfahrenen Experten unterstützt. Vor wenigen Tagen erhielt das KKB die Freigabe für Tests bei maximal fünf Prozent Reaktorleistung und schliesslich am 27. September die Freigabe für den Leistungsbetrieb, wobei in der Anfahrphase weitere Tests auszuführen sind. Unter anderem wird aus dem Leistungsbetrieb eine geplante Schnellabschaltung vorgenommen, um das korrekte Verhalten der Reaktoranlage mit ihren Systemen und Komponenten zu zeigen. Dieses Reaktorschutzsystem war in der vorliegenden Art bisher weder in der Schweiz noch im Lieferland Deutschland für ein KKW begutachtet und bewilligt worden.
Das Kernkraftwerk Beznau rüstete – wie schon letztes Jahr im Block 2 – ein zusätzliches System für die Einspeisung von Wasser in die Dampferzeuger nach. Zur Prüfung seiner Funktionstüchtigkeit wird es vor und während dem Wiederanfahren mehreren Tests unterzogen. Somit verfügt der Block 1 jetzt ebenfalls über zwei Stränge der gesicherten Versorgung mit Notspeisewasser.
An den vier Reserve-Durchführungsrohren am Deckel des Reaktordruckbehälters wurden als vorsorgliche Massnahme die Verschlusskappen (aufgeschraubte und verschweisste Abschlussdeckel) durch neue ersetzt. Die gleiche Massnahme wurde schon letztes Jahr in Block 2 vorgenommen, nachdem dort bei der Revision an zwei Kappen kleine Risse entdeckt worden waren. Bei den nun ersetzten Verschlusskappen von Block 1 wurden keine Risse gefunden.
Die Wiederholungsprüfungen und Instandhaltungsarbeiten an mechanischen, sicherheitsrelevanten Komponenten wurden von der HSK und in ihrem Auftrag vom Nuklearinspektorat des Schweizerischen Vereins für Technische Inspektionen (SVTI) überwacht. Die HSK und der SVTI stellten fest, dass bei diesen Komponenten die Sicherheit gewährleistet ist.
Bei der Schlusskontrolle unter Beteiligung von Fachleuten des Kernkraftwerks und der HSK wurde festgestellt, dass die Anlage in betriebsbereitem und sauberem Zustand ist und die Arbeiten während des Stillstands korrekt ausgeführt worden sind. Alle Arbeiten erfolgten unter Beachtung der notwendigen Strahlenschutzmassnahmen. Die vom Personal während der Abstellung akkumulierten Strahlendosen waren im Vergleich zu den durchgeführten Arbeiten niedrig. Die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung für das Personal wurden eingehalten.