Jahresbericht 2000 – HSK-AN-3944

Die HSK begutachtet und beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen. Sie beurteilt die nukleare Sicherheit dieser Anlagen und den Strahlenschutz. Mit Hilfe von Inspektionen und der Berichterstattung der Betreiber verschafft sich die HSK einen umfassenden Überblick über den sicherheitstechnischen Zustand, die Einhaltung der Vorschriften und die Betriebsführung.
Die HSK erstellt Richtlinien, die für die Betreiber wegleitenden Charakter haben. In Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen werden weitere Regelwerke, die sich auf die Nutzung der Kernenergie, die Kernanlagen, die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz beziehen, erarbeitet. Wenn es angezeigt ist, werden die bestehenden Regelwerke überarbeitet.

Die HSK verfasst zuhanden des Bundesrates, der für Nuklearanlagen die Bewilligungsbehörde ist, Gutachten zu Gesuchen der Anlagenbetreiber. Solche Gutachten dienen ihm als Entscheidungsgrundlage.
Die HSK unterhält eine eigene Notfallorganisation, die im Falle von Störfällen in den schweizerischen Kernanlagen zum Tragen kommt. Sie ist Bestandteil einer landesweiten Notfallorganisation.
Die HSK informiert über die Belange der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über ihre eigene Tätigkeit. Sie nimmt diese Aufgabe sowohl im Normalbetrieb als auch bei Vorkommnissen in schweizerischen Kernanlagen wahr. Sie ist bestrebt, die Öffentlichkeit sachlich, kompetent, rasch und offen zu informieren. Dies erfolgt in den meisten Fällen über die Medien, übers Internet und bei öffentlichen Veranstaltungen.

Jahresbericht 2000 (PDF, 2.8 MB)