Die HSK veröffentlicht ihren Jahresbericht

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) veröffentlicht ihren neuen Jahresbericht und äussert sich darin über wesentliche Aspekte der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes in den schweizerischen Kernanlagen und bei den Transporten abgebrannter Brennelemente im Jahr 2000. Der Zustand und die Betriebsführung der Kernanlagen wie auch die Abwicklung der Transporte werden als gut bezeichnet. Die HSK erachtet es als Ziel, dass der hohe Sicherheitsstandard der Kernanlagen auch in Zukunft aufrecht erhalten bleibt. Ein besonderes Augenmerk widmet die HSK bei ihrer Aufsicht dem technischen Zustand der Anlagen sowie den betrieblichen Abläufen, der Organisation und der Ausbildung des Personals.

Die HSK legt in ihrem Jahresbericht dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke und am Paul Scherrer Institut (PSI), welches in Würenlingen und Villigen mehrere Anlagen zur nuklearen Forschung und zur Behandlung radioaktiver Stoffe betreibt, sehr gering waren und weit unterhalb der behördlichen Grenzwerte lagen. Beim Strahlenschutz wurden in allen schweizerischen Kernanlagen tiefe Werte für die Kollektivdosen des Personals (Summe aller individuellen Strahlendosen der in einer Kernanlage beschäftigten Personen) erzielt. Dies war möglich dank den radiologischen Abschirmmassnahmen, der gründlichen Planung der Arbeiten und dem Befolgen der behördlichen Forderungen. Auch die Jahresgrenzwerte für die individuellen Strahlendosen des Personals wurden sowohl in den Kernkraftwerken als auch am PSI eingehalten.

In ihrem Jahresbericht nimmt die HSK Stellung zum Zustand, Betrieb und zur Führung der schweizerischen Kernkraftwerke und des PSI. Die HSK bezieht sich in ihrer Beurteilung auf die geltenden Vorschriften und den Stand von Wissenschaft und Technik. Generell kann festgehalten werden, dass der Gesamteindruck zur Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen gut ist. Die HSK hatte im Jahr 2000 in den schweizerischen Kernanlagen 8 Vorkommnisse (Vorjahr: 16) gemäss den HSK-Richtlinien zu klassieren. Diese Vorkommnisse waren von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung und wurden auf der international gebräuchlichen, achtstufigen Bewertungsskala INES der untersten Stufe 0 zugeordnet. 7 dieser Vorkommnisse waren in den Kernkraftwerken zu verzeichnen, darunter eine automatische Schnellabschaltung im KKW Leibstadt am 31. August 2000; ein Vorkommnis ereignete sich im PSI.

Im Jahr 2000 fanden zwölf Transporte abgebrannter Brennelemente per Eisenbahn in die Wiederaufarbeitungsanlage im französischen La Hague statt. Alle Transporte wurden unter Berücksichtigung der von der HSK geforderten Auflagen durchgeführt. Die HSK hat die Transporte beaufsichtigt und war für die Freigaben zuständig. Es traten keine unzulässigen Kontaminationen auf, d.h. die Sauberkeitslimite von 4 Bq/cm2 (Kontaminationsgrenzwert) wurde bei allen Transporten eingehalten.

Auf Veranlassung der HSK dürfen seit Frühjahr 2000 bis zum heutigen Tag keine Transporte abgebrannter Brennelemente von der Schweiz zur Wiederaufarbeitungsanlage der englischen Betreiberfirma BNFL in Sellafield durchgeführt werden. Dieser Zustand wird solange aufrecht erhalten bleiben, bis sich die HSK davon überzeugt hat, dass BNFL die von der englischen Aufsichtsbehörde (Nuclear Installation Inspectorate, NII) geforderten Bedingungen wahrnimmt und erfüllt. Die HSK wird am 19. und 20. April 2001 Gespräche mit dem NII führen und die Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield besuchen.

Das Zentrale Zwischenlager (ZZL) in Würenlingen konnte im Jahre 2000 den Betrieb noch nicht aufnehmen. Für eine Freigabe der HSK waren noch Betriebsdokumente und Verfahrensvorschriften zu erstellen, die Installation der Brandschutzeinrichtungen zu vervollständigen sowie der Nachweis zu erbringen, dass die höher als ursprünglich vorgesehenen Behältertemperaturen die Strukturen der Lagerhalle nicht schädigen. Bei der Schmelz- und Verbrennungsanlage sind noch Anpassungen notwendig, insbesondere zur Erfüllung der Luftreinhalteverordnung.

Der Jahresbericht 2000 der HSK ist bei deren Geschäftsstelle in Würenlingen unter der Postadresse „HSK; 5232 Villigen-HSK“ erhältlich. Vorerst liegt er in deutscher Sprache vor. Die französische und englische Übersetzung wird in wenigen Wochen verfügbar sein. Die HSK bietet ihren Jahresbericht zusätzlich auf Internet unter der Adresse www.hsk.psi.ch an.

Bern / Würenlingen, 19. April 2001

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK);

Pressedienst