Das Kernkraftwerk Gösgen erhielt von der HSK die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revisionsabstellung

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, den 28. Juli 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 23. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 7. Juli bis zum 28. Juli abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhalts- und Prüfarbeiten auszuführen sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen vorzunehmen. Die HSK hat die wichtigen Arbeiten verfolgt und inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass alle Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Mit der Freigabe hat die HSK Bedingungen verknüpft.

KKG hat von den insgesamt 177 Brennelementen in der Revisionsabstellung 36 ausgewechselt und durch neue Elemente ersetzt. Der Reaktorkern enthält für den 23. Betriebszyklus neben 113 Uranoxid-Elementen 64 Mischoxid-Elemente (MOX-Brennelemente). Dies ist die maximal erlaubte Anzahl von MOX-Elementen im Reaktorkern. Das Verhalten der Brennelemente im 22. Betriebszyklus war einwandfrei; es gab keine Schäden an Brennelementen.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen an mechanischen Komponenten wurden teilweise von der HSK und dem Schweizerischen Verein für Technische Inspektionen (SVTI) beaufsichtigt. Die Prüfergebnisse bestätigen den guten Zustand der Komponenten. Zu erwähnen ist die Dichtheitsprüfung des Sicherheitsbehälters (Containment), die die Anforderungen an maximal erlaubte Leckraten erfüllt.

Alle Arbeiten in den Strahlenschutz-Zonen (kontrollierte Zonen) erfolgten unter Kontrolle von Strahlenschutz-Fachpersonal. Die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung wurden eingehalten. Die durch das eingesetzte Personal erhaltenen Strahlendosen sind, im Vergleich zu den abgeschlossenen Arbeiten, sehr niedrig.

Die HSK hat an die Freigabe für den 23. Betriebszyklus Bedingungen geknüpft. Für Zwischenwände ohne tragende Funktion im Elektrogebäude hat sie Ertüchtigungen verlangt, die für die Erdbebensicherheit von Bedeutung sind. Diese Ertüchtigungen müssen in einer ersten Tranche bis Anfang November 2001, in einer zweiten bis Ende Februar 2002 erfolgen. Die Forderung der HSK ergibt sich aus den Resultaten der in der Periodischen Sicherheitsüberprüfung geforderten Untersuchungen (weitere Informationen s. unten).

Nach Abschluss aller Arbeiten und Tests und einer Schlussbegehung durch den SVTI und die HSK erteilte die HSK dem KKG die Freigabe zum Wiederanfahren für den Leistungsbetrieb.