Die HSK erteilte dem Kernkraftwerk Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am Dienstagnachmittag, 18. September 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren nach Abschluss der Revision erteilt. Das Werk war vom 13. Juli bis 18. September 2001 für den Brennelementwechsel sowie für Revisions- und Erneuerungsarbeiten abgestellt. Die HSK hat die für die Sicherheit der Anlage wichtigen Arbeiten inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und insbesondere der Einbau eines neuen Reaktorschutzsystem ordnungsgemäss ausgeführt wurden.

Während des Stillstands wurden 20 der total 121 Brennelemente durch neue ersetzt. An keinem der Brennelemente wurde ein Defekt festgestellt. Der Reaktor enthält im neuen Betriebszyklus insgesamt 16 MOX-Brennelemente (Uran-Plutonium-Mischoxid-Elemente). Die HSK hat sich vergewissert, dass der eingesetzte Brennstoff die Qualitätsanforderungen erfüllt.

Nachdem im Block 1 bereits während der letztjährigen Revision das Reaktorschutz- und Regelsystem erfolgreich durch ein modernes, rechnerbasiertes System ersetzt worden war, wurde dieses Jahr dasjenige von Block 2 ausgewechselt. Die HSK hatte dabei die Herstellung, Prüfung und Inbetriebsetzung des neuen Systems unter Beizug von Experten überwacht. Am Nachmittag des 18. Septembers konnte die HSK die Freigabe für den Leistungsbetrieb erteilen. Während des Anfahrens von Block 2 müssen verschiedene Tests und Prüfungen vorgenommen werden. Unter anderem muss das Werk aus dem Leistungsbetrieb eine geplante Schnellabschaltung des Reaktors vornehmen, um zu zeigen, dass sich die Anlage mit ihren Systemen und Komponenten auslegungsgemäss verhält.

Die Revisions- und Erneuerungsarbeiten erfolgten unter Beachtung der erforderlichen Strahlenschutzmassnahmen. Alle Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung für das Personal wurden eingehalten.

Nach Abschluss aller Arbeiten und Tests und der Schlussbegehung durch die HSK und durch das SVTI-Nuklearinspektorat erteilte die HSK dem KKB die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2. Diese Freigabe umfasst die Inbetriebsetzungsphase des neuen Systems sowie einen einwöchigen Versuchsbetrieb bei 100 Prozent Leistung. Die Freigabe für den 28. Betriebszyklus wird erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Phase erteilt.