Der Betrieb der schweizerischen Kernanlagen war auch im Jahr 2001 sicher
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) stellt fest, dass die schweizerischen Kernanlagen im Jahr 2001 wiederum auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben wurden. In den Kernkraftwerken und den übrigen Kernanlagen hat die HSK 18 Vorkommnisse gemäss ihren Richtlinien klassiert. Davon sind 17 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala (INES) auf der untersten Stufe (Stufe 0) registriert; ein Vorkommnis im KKW Leibstadt wurde mit Stufe 1 belegt. Der Strahlenschutz für Personal und Bevölkerung war während des ganzen Jahres überall sicher gewährleistet. Die Transporte abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach Frankreich und Grossbritannien sowie die Transporte von hochaktiven Abfällen und verbrauchten Brennelementen zum Zentralen Zwischenlager in Würenlingen, welches im Jahre 2001 den Betrieb aufnahm, wurden ordnungsgemäss und frei von Kontaminationen durchgeführt.
Kernkraftwerke (KKW)
Die fünf Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt zeigten im vergangenen Jahr ein sicheres Betriebsverhalten. Für die Kernkraftwerke klassierte die HSK nach ihrer Richtlinie 16 (im Vorjahr 7) Vorkommnisse. Auf die einzelnen Kernkraftwerke bezogen sind dies: 5 in den beiden Blöcken des Kernkraftwerks Beznau, 1 im KKW Mühleberg, 4 im KKW Gösgen und 6 im KKW Leibstadt. 15 dieser Vorkommnisse wurden auf der internationalen, achtstufigen Bewertungsskala INES der niedrigsten Stufe 0 zugeordnet. Ein Vorkommnis wurde der zweituntersten Stufe 1 zugeteilt; es handelt sich dabei um die Missachtung von betrieblichen Vorschriften (Fälschung von Checklisten) durch zwei Operateure während der Revision im KKW Leibstadt (darüber hatte die HSK in ihrem Medienbulletin vom 28. August 2001 berichtet). Unter den Vorkommnissen befinden sich drei Reaktorschnellabschaltungen (eine in Mühleberg und zwei in Beznau). Der sichere Betrieb der Anlagen sowie der Strahlenschutz der Bevölkerung und des Personals waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.
Die Betreiber der Kernkraftwerke haben auch im vergangenen Jahr Verbesserungen und Erneuerungen an sicherheitsbestimmenden Komponenten und Einrichtungen vorgenommen. Dabei kann speziell der Ersatz des Reaktorschutz- und Regelsystems im Block 2 des KKW Beznau (KKB) erwähnt werden. Das KKB verfügt nun in beiden Blöcken über ein modernes, rechnerbasiertes Reaktorschutz- und Regelsystem. Im Kernkraftwerk Gösgen wurde – aufgrund einer Forderung der HSK – die Stabilität nichttragender Brandschutzwände aus Backstein verbessert, wodurch die Sicherheit der Anlage im Falle eines starken Erdbebens erhöht wird. Am 21. Dezember 2001 erteilte die HSK dem Kernkraftwerk Leibstadt die Freigabe für die Leistungserhöhung auf 3600 Megawatt thermische Leistung. Es handelt sich dabei um die vierte und letzte Stufe der vom Bundesrat 1998 bewilligten, stufenweisen Leistungserhöhung (dazu veröffentlichte die HSK eine Medienmitteilung am 21. Dezember 2001).
Gegen eine Verfügung der HSK betreffend Nachrüstmassnahmen erhob das Kernkraftwerk Gösgen im Januar 2000 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Beschwerde. Dieses hatte die Beschwerde behandelt und Ende Mai 2001 abgeschlossen. Alle Forderungen der HSK wurden, teilweise nach Klärung und Präzisierungen, vom Betreiber akzeptiert. Für die Umsetzung von vier bis zuletzt strittigen Punkten konnten sich die Parteien einigen. Bei drei dieser Punkte hat das KKG eigene, den HSK-Forderungen sinngemässe Vorschläge gemacht; bei einer Forderung (Füllstandsmessung im Reaktordruckbehälter) wird der Betreiber nochmals eine vertiefte Stellungnahme ausarbeiten, die dann Grundlage für eine endgültige Entscheidung sein wird. (Das UVEK hat dazu am 31. Mai 2001 eine Medienmitteilung veröffentlicht).
Kernanlagen des Paul Scherrer Instituts (PSI)
Das PSI wird im Jahr 2002 im Forschungsreaktor Proteus ein Experiment zur Bestimmung des Neutronenverhaltens in abgebrannten Reaktorbrennstäben durchführen. Dieses Experiment wurde von der HSK im Dezember 2001 nach eingehender Prüfung der Sicherheits- und Strahlenschutzaspekte freigegeben. Das Experiment dient der genaueren Bestimmung von physikalischen Werten, die für die Berechnung des Leistungs- und Abbrandverhaltens der Brennelemente in Kernreaktoren notwendig sind. Es fördert somit deren Sicherheit.
Im Hotlabor des PSI, wo zum Beispiel hochradioaktive Substanzen untersucht werden, wurde im Jahr 2001 ein Umbau zur Erhöhung der Sicherheit gegenüber Erdbeben, Brand und Sabotage begonnen. Die HSK hat die Planung und Ausführung der Sanierungsarbeiten freigegeben und kontrolliert den Umbau.
Im stillgelegten, ehemaligen Forschungsreaktor Diorit wurde im Jahr 2001 von der HSK ein weiterer Rückbauschritt freigegeben. Allerdings hat das PSI die weiteren Rückbauarbeiten vorderhand eingestellt, da die finanziellen Mittel anderweitig benötigt werden. Somit wird der Zeitpunkt, an dem sämtliche radioaktiven Installationen und Materialien abgebaut und stabil in endlagerfähigen Containern eingeschlossen sind, weiter verzögert.
Die Missachtung von Betriebsvorschriften führten im Jahr 2001 zu zwei klassierten Vorkommnissen gemäss HSK-Richtlinie. Die nukleare Sicherheit der Kernanlagen am PSI war dadurch nicht in Frage gestellt und befindet sich auf hohem Niveau.
Schutz des Personals und der Umwelt vor ionisierender Strahlung
Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor ionisierender Strahlung wird in den Kernanlagen der Schweiz sicher gewährleistet. Weder in den Kernkraftwerken und im Zentralen Zwischenlager noch in den Kernanlagen der Forschungsanstalten wurden die gesetzlichen Dosislimiten für das Personal überschritten. Durch Optimierung des Strahlenschutzes konnten die Individualdosis sowie die Kollektivdosis (Summe aller Individualdosen) bei den Revisionsarbeiten auf dem im internationalen Vergleich sehr niedrigen Niveau der letzten Jahre gehalten werden. In den Kernkraftwerken lag die Kollektivdosis zwischen 0.6 und 1.0 Personen-Sievert pro Jahr.
Die jährlichen Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt durch Abwasser und Abluft der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers und des PSI lagen weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Sie ergaben – auch für Personen, welche in direkter Nachbarschaft der Anlage leben – eine maximale, berechnete Dosis von weniger als 1 % der natürlichen jährlichen Strahlenexposition.
Auswirkungen der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA
Der Bundesrat hat nach dem Ereignis in den USA vom 11. September 2001 mehrmals betont, dass die Schweiz kein primäres Ziel für weitere Anschläge sei. Es besteht somit heute kein Anlass, die bisherigen Sicherheits- und Schutzmassnahmen der schweizerischen Kernkraftwerke in Frage zu stellen.
Trotzdem hat die HSK verschiedene Studien veranlasst, um eine Gefährdung der Bevölkerung bei einem gezielten Flugzeugabsturz auf ein Kernkraftwerk genauer zu erfassen. Insbesondere sollen darin die Höhe des Schutzgrades und die Wahrscheinlichkeit einer Freisetzung radioaktiver Stoffe bei einem gezielten Angriff mit einem Flugzeug auf eine Kernanlage vertieft untersucht werden. Dazu hat die HSK selbst am 21. September 2001 einen Bericht zum Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke gegen Flugzeugabsturz veröffentlicht (abrufbar im Internet unter www.hsk.psi.ch). Sie hat ausserdem die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke aufgefordert, diese Fragen aus ihrer Sicht zu beantworten.
Die mit der Sicherung der von Kernanlagen und -materialien gegen Sabotage beauftragte Dienststelle des Bundesamtes für Energie hat die Betreiber von Kernanlagen ihrerseits aufgefordert, verschiedene vorbeugende Massnahmen zu treffen.
Das Bundesamt für Energie verfolgt die Lage auf internationaler Ebene und beteiligt sich am Informationsaustausch zu Sicherungsfragen und Sabotagerisiken von Kernanlagen und beim Transport von Kernmaterialien auf bilateraler Ebene und im Rahmen internationaler Gremien. Es hat mit Vertretern der HSK und des Departements Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Arbeitsgruppe gebildet, die zusammen mit den zuständigen Bundesstellen die aktuelle Lage und die äussere und innere Bedrohungslage der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Kernanlagen verfolgt. Nötigenfalls werden das Bundesamt für Energie oder die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen gestützt auf die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe weitere Massnahmen für die schweizerischen Kernanlagen anordnen.
Zentrales Zwischenlager in Würenlingen
Die Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) besitzt seit August 1996 die bundesrätliche Bewilligung für den Betrieb der Lagerhallen und seit März 2000 diejenige für die Konditionierungsanlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage. Vor der Einlagerung bzw. der Behandlung oder Verbrennung von radioaktiven Abfällen benötigt die ZWILAG die entsprechenden Freigaben der HSK. Die HSK erteilt diese Freigaben erst, wenn alle Bedingungen und Auflagen der Bau- und Betriebsbewilligungen sowie die Anforderungen der HSK-Richtlinien erfüllt sind.
Nachdem sich die HSK aufgrund der eingereichten Unterlagen und Nachweise sowie eigener Inspektionen überzeugt hatte, dass die noch offenen Punkte (insbesondere betreffend Personal, Bodentemperaturen der Lagerbehälter und Betriebsdokumente) befriedigend erledigt wurden, erteilte sie am 18. Juni 2001 der ZWILAG die Freigabe für den Betrieb der Behälterlagerhalle. In der Folge wurde Anfang Juli ein erster Transport- und Lagerbehälter mit abgebrannten Brennelementen vom Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) angeliefert und eingelagert. Im November transportierte KKL einen zweiten solchen Behälter zum Zwischenlager. Im Dezember wurde ferner der erste Behälter mit verglasten hochaktiven Abfällen (sogenannten Glaskokillen) eingelagert, die aus der Wiederaufarbeitung von abgebranntem Brennstoff aus dem Kernkraftwerk Gösgen bei COGEMA (F) entstanden und seit einiger Zeit rücknahmepflichtig waren.
Am 31. Oktober erteilte die HSK eine Betriebsfreigabe für das Lager für mittelaktive Abfälle. Anfang November wurden in der Folge 134 Abfallgebinde des Kernkraftwerks Mühleberg eingelagert, die anlässlich einer Verpressungskampagne beim Kernkraftwerk Leibstadt im Frühjahr 2001 produziert worden waren.
Parallel zum angelaufenen Einlagerungsbetrieb arbeitet ZWILAG an der Fertigstellung und Inbetriebsetzung der weiteren Anlagenteile. Dazu gehören die Lagerhalle für schwach- und mittelaktive Abfälle, die Konditionierungsanlage und die Verbrennungs- und Schmelzanlage.
Transporte abgebrannter Brennelemente
Im März 2000 hatte die HSK Transporte abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung bei BNFL in England untersagt, nachdem sich die englische Sicherheitsbehörde NII kritisch zur Sicherheitskultur in den Wiederaufarbeitungsanlagen geäussert hatte. Im Februar 2001 berichtete die NII über die Umsetzung der von BNFL getroffenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation. Gestützt auf diesen Bericht und auf Besprechungen mit der englischen Behörde sowie auf die Besichtigung der Anlagen in England hat die HSK den Transportstopp im April 2001 aufgehoben. In der Folge wurden zwischen Mai und Dezember 2001 neun Transporte abgebrannter Brennelemente vom Kernkraftwerk Mühleberg nach England durchgeführt.
Im Jahre 2001 fanden überdies zwei Transporte abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken zur Wiederaufarbeitung bei COGEMA in Frankreich statt: Im Januar vom Kernkraftwerk Gösgen und im März von Leibstadt.
Alle Transporte im Jahr 2001 verliefen unter den im Jahre 1999 neu eingeführten Massnahmen (wie z.B. gründlichere Reinigung der Behälter) ohne Überschreitung der Kontaminationsgrenzwerte. Seit der Wiederaufnahme im August 1999 sind bis Ende 2001 insgesamt 29 Transporte abgebrannter Brennelemente ab schweizerischen Kernkraftwerken (18 zu COGEMA, 9 zu BNFL und 2 zu ZWILAG) kontaminationsfrei durchgeführt worden. Die HSK wird im Frühjahr 2002 eine erneute Bilanz zur Wirksamkeit der Massnahmen bei diesen Transporten ziehen und dazu einen Bericht veröffentlichen.
Lagerprojekt Wellenberg für schwach- und mittelaktive Abfälle
Nachdem die vom Regierungsrat des Kantons Nidwalden gestellten Bedingungen erfüllt wurden, konnte die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) am 31. Januar 2001 das kantonale Konzessionsgesuch für den Sondierstollen einreichen. Dieser dient der Eignungsabklärung des Standortes als allfälliges Lager für vorwiegend kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA). Am 25. September 2001 hat der Regierungsrat Nidwalden die drei verbleibenden Einsprachen abgewiesen und der GNW die Konzession erteilt. Dieser Beschluss muss noch dem Nidwaldner Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Regierungsrat wird den Abstimmungstermin nach Eintritt der Rechtskraft des letztinstanzlichen Gerichtsurteils festlegen.
Programm für die Entsorgung der hochaktiven Abfälle
Im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der hochaktiven (HAA) und der langlebigen mittelaktiven Abfälle (LMA) untersucht die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) das potentielle Wirtgestein Opalinuston im Zürcher Weinland. Zu diesem Zweck hat die Nagra eine umfangreiche 3D-Seismik-Kampagne in der Region durchgeführt und eine rund 1000 m tiefe Sondierbohrung bei Benken abgeteuft. Im Sommer 2001 veröffentlichte die Nagra die ausgewerteten Resultate dieser Untersuchungen. Diese Resultate bilden die Grundlage, auf welcher die Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochaktiven und der langlebigen mittelaktiven Abfälle nachgewiesen werden soll (sogenannter Entsorgungsnachweis).
Landkreise und Gemeinden aus Süddeutschland haben ihre Besorgnis über ein mögliches Tiefenlager für HAA und LMA im Zürcher Weinland in Resolutionen zum Ausdruck gebracht. Aus diesem Anlass führte das Bundesamt für Energie (BFE) am 29. Januar 2001 in Andelfingen (ZH) eine Informationsveranstaltung über das schweizerische Entsorgungsprogramm durch. Eine zweite Veranstaltung fand am 2. Oktober 2001 in Jestetten (D) statt, an welcher die Untersuchungsresultate präsentiert wurden. Deutsche Gemeinden haben den Wunsch geäussert, dass deutsche Experten das Verfahren beurteilen, das zur Wahl des Zürcher Weinlands als Sondierregion führte. Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat diese Expertise erstellen lassen.
Die HSK arbeitet mit einem Qualitätsmanagement-System und erhielt das ISO-Zertifikat
Die HSK hat für alle ihre Tätigkeiten ein Qualitätsmanagement-System erarbeitet. Sie hat sich Ende November 2001 mit Erfolg der Zertifizierung nach ISO 9001:2000 unterzogen. Die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS), die das Audit durchgeführt hatte, überreichte der HSK am 10. Dezember 2001 das Zertifikat (siehe auch Medienmitteilung der HSK vom 14. Dezember 2001). Das Qualitätsmanagementsystem soll unter anderem dazu beitragen, dass die Arbeit der Behörde in verstärktem Masse transparent ist und bleibt.
Neuer Direktor der HSK
Auf Ende Jahr 2001 trat der bisherige Direktor, Wolfgang Jeschki, in den Ruhestand. In seine Amtszeit fielen unter anderem die Freigabe zur Stufe drei und vier der Leistungserhöhung des KKW Leibstadt und die Freigabe der Lagerhallen des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen. Jeschki hat die Informationstätigkeit der HSK und Gespräche mit an der Kernenergie interessierten Kreisen intensiviert.
Als Nachfolger ernannte das UVEK Dr. rer. nat. Ulrich Schmocker (siehe Medienmitteilung des UVEK vom 16. November 2001). Der 1947 geborene U. Schmocker trat 1981 in die HSK ein und leitete seit 1996 die Abteilung Sicherheitsanalysen, Verfahrens- und Elektrotechnik. Seit Januar 2000 war er zudem erster stellvertretender Direktor der HSK.
Der Jahresbericht 2001 der HSK soll im April 2002 erscheinen. Er wird umfassende und weiterführende Angaben zu den oben angesprochenen und zu weiteren Themen enthalten.