Die HSK erteilt dem Kernkraftwerk Beznau nach der Revisionsabstellung von Block 1 die Freigabe zum Wiederanfahren

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Mittwochabend, 24. Juli 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Der Block 1 war vom 28. Juni bis zum 24. Juli 2002 abgestellt, wobei die geplanten Revisionsarbeiten ausgeführt und Brennelemente ausgewechselt wurden. Die HSK hat die Revision verfolgt und Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Die Vorschriften für den Strahlenschutz wurden konsequent eingehalten.

Während der Revisionsabstellung von Block 1 des Kernkraftwerks Beznau (KKB) wurden 20 von total 121 Brennelementen durch neue Elemente ersetzt. Der Reaktorkern enthält für den kommenden Betriebszyklus 97 Uranoxid-Brennelemente, wovon 8 neue Elemente sogenanntes wiederaufgearbeitetes Uran (WAU, auch EUP genannt) enthalten; zudem sind 24 Mischoxid-Brennelemente (MOX) eingesetzt. Im vergangenen Betriebszyklus traten keine Schäden an Brennelementen auf.

In Ergänzung zu den üblichen Revisionsarbeiten wurde der Motor einer der beiden Hauptkühlmittelpumpen ausgetauscht. Zudem wurden die Druckhalter-Sprühventile und die daran angrenzenden Rohrleitungen ersetzt. Die Heizrohre der beiden Dampferzeuger wurden einer umfassenden wiederkehrenden Prüfung unterzogen. Aufgrund der ersten Betriebserfahrungen mit dem neuen Reaktorschutz- und Regelsystem wurden mehrere Änderungen vorgenommen. Im Weiteren wurden Ertüchtigungen und Erweiterungen im Bereich des Brandschutzes der Primär- und Sekundäranlagen durchgeführt.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und der damit verbundenen HSK-Richtlinien wurden konsequent eingehalten. Die Arbeiten in den „kontrollierten Zonen“ erfolgten unter Begleitung von Strahlenschutz-Fachpersonal. Die Strahlendosen, die das Personal während der Revision erhalten hat, sind niedrig.

Die vorgeschriebenen Prüfungen wurden von der HSK und dem von ihr beauftragten Schweizerischen Verein für Technische Inspektionen (SVTI) beaufsichtigt.

Nach Abschluss der Revisionsarbeiten und der erforderlichen Tests sowie den abschliessenden Begehungen durch die HSK und den SVTI erteilte die HSK dem KKB die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 für den Leistungsbetrieb.

Ab 3. August 2002 wird KKB den Brennstoffwechsel im Block 2 vornehmen.