Die HSK erteilt den Kernkraftwerken Leibstadt und Beznau Block 2 die Freigabe zum Wiederanfahren

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat am Dienstag, 20. August 2002 den Kernkraftwerken Leibstadt und Block 2 von Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revisionsabstellung erteilt. Beide KKW waren seit dem 3. August abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln und Unterhaltsarbeiten auszuführen. Die HSK hat die Revisionen mitverfolgt und gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass in beiden Anlagen die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

In beiden Werken wurden die Arbeiten detailliert geplant und sorgfältig ausgeführt. Die Arbeiten in den „kontrollierten Zonen“ erfolgten unter Begleitung von Strahlenschutz-Fachpersonal. Die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und der damit verbundenen HSK-Richtlinien wurden überall eingehalten. Die Strahlendosen, welche das Personal während den Revisionen erhalten hat, sind in beiden Anlagen dank Optimierung der Arbeiten im Strahlenfeld niedrig.

Während der Revisionsabstellung von Block 2 des Kernkraftwerks Beznau (KKB) wurden 24 von total 121 Brennelementen durch frische Elemente ersetzt. Von den neu eingesetzten Brennelementen sind 8 Uranoxid-Elemente, die sogenanntes wiederaufgearbeitetes Uran (WAU) enthalten, und 16 Mischoxid-Brennelemente (MOX). Im vergangenen Betriebszyklus wurden im Block 2 keine Schäden an Brennelementen registriert. An einer der beiden Hauptkühlmittelpumpen mussten zusätzlich zwei Dichtungen ersetzt werden. Durch diese ungeplante Arbeit wurde die Revisionsdauer um rund eine Woche verlängert.

Im KKW Leibstadt (KKL) wurden während dem rund 16-tägigen Revisionsstillstand 143 der total 648 Brennelemente durch neue ersetzt. Alle eingesetzten Brennelemente sind Uranoxid-Elemente. An einem der entladenen Brennelemente wurde ein undichtes Hüllrohr festgestellt. Im Maschinenhaus hat KKL die Hochdruckturbine umbauen lassen, um ihre Kapazität zu verbessern. Somit kann das Werk nun die volle Leistung der vierten und letzten Stufe der vom Bundesrat 1998 bewilligten und von der HSK freigegebenen Leistungserhöhung (114,7 Prozent der ursprünglichen Leistung) ausnützen.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen und Anlagenänderungen wurden von der HSK und dem von ihr beauftragten Schweizerischen Verein für Technische Inspektionen (SVTI) beaufsichtigt.

Nach Abschluss aller Arbeiten und Tests und der abschliessenden Begehung durch die HSK und den SVTI erteiltedie HSK dem KKL und dem KKB die Freigabe zum Wiederanfahren für den nächsten Betriebszyklus.