Die HSK erteilt dem Kernkraftwerk Mühleberg die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revisionsabstellung
Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 30. August 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 11. August 2002 abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revision verfolgt und gezielte Inspektionen durchgeführt. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Die Vorschriften für den Strahlenschutz wurden korrekt eingehalten.
Während der Revisionsabstellung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) wurden 40 der total 240 Brennelemente durch neue ersetzt. Alle im Reaktor eingesetzten Brennelemente sind Uranoxid-Elemente. Bei der Prüfung der Brennelemente wurde an einem Element ein Brennstab mit einem undichten Hüllrohr eruiert. Der defekte Brennstab wurde ausgewechselt.
Die Unterhaltsarbeiten, Prüf- und Testverfahren wurden innerhalb des üblichen Umfangs des Revisionsprogramms ausgeführt. Unter anderem wurden mechanische Komponenten und Schweissnähte, zum Beispiel am und im Reaktordruckbehälter, untersucht. Der Zustand der Anlagenteile wurde in Ordnung befunden.
Am Kernmantel, der als nicht druckführender Metallzylinder im Innern des Reaktordruckbehälters eingebaut ist, wurden ebenfalls Messungen an den Schweissnähten vorgenommen. Sie zeigen, dass das Längenwachstum der seit 1990 festgestellten Risse den Beobachtungen der vergangenen Jahre auch unter Berücksichtigung zweier neu erfasster Risse entspricht und sich stabilisiert. Die volle Funktion und Stabilität des Kernmantels sind nach wie vor gegeben.
Die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und der HSK-Richtlinien wurden konsequent eingehalten. Die Arbeiten in den „kontrollierten Zonen“ erfolgten unter Begleitung von Strahlenschutz-Fachpersonal. Die Strahlendosen, die das Personal während der Revision erhalten hat, sind niedrig.
Die vorgeschriebenen Prüfungen wurden von der HSK und dem von ihr beauftragten Schweizerischen Verein für Technische Inspektionen (SVTI) beaufsichtigt.
Nach Abschluss der Revisionsarbeiten und der erforderlichen Tests sowie den abschliessenden Rundgängen mit Kontrollen durch die HSK und den SVTI erteilte die HSK dem KKM die Freigabe zum Wiederanfahren für den 30. Betriebszyklus.