Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)
Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 23. bis 25. Oktober 2002 in Rheinfelden (Schweiz) abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von D. Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Dr. U. Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Hauptsächliche Themen waren der Informationsaustausch zum neuen deutschen Atomgesetz, zum Kernenergiegesetz der Schweiz, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, sowie zur Sicherheit der Kernanlagen und zum Strahlenschutz in den beiden Ländern. Im Weiteren wurde über den Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen sowie über die laufenden Arbeiten zur nuklearen Entsorgung informiert. Der von der deutschen Arbeitsgruppe „AkEnd“ erstellte Bericht zum Auswahlverfahren, welches zum Untersuchungsgebiet im Zürcher Weinland führte, wurde von der DSK zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird demnächst veröffentlicht.
Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Bayern und Baden-Württemberg, des Kantons Aargau sowie von Fachstellen sind Mitglieder der Kommission.
Aus aktuellem Anlass informierte die deutsche Seite über das neue deutsche Atomgesetz und über die Aussagen zur Atomenergie im neuen Koalitionsvertrag der deutschen Regierung. Die Schweizer Delegation orientierte über den Stand der parlamentarischen Beratungen zum neuen schweizerischen Kernenergiegesetz.
Die DSK informierte sich eingehend über die aktuellen schweizerischen und deutschen Überlegungen und Schritte zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Der „Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)“ hatte im Auftrag des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) eine Stellungnahme zur Auswahl des Opalinustons im Zürcher Weinland erarbeitet. Die Ergebnisse der Sondierungen im Zürcher Weinland dienen der Nationalen Genossenschaft für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) als Grundlage für den Entsorgungsnachweis. Der Entsorgungsnachweis, der die grundsätzliche Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochradioaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle in der Schweiz aufzeigen soll, ist ein wesentlicher Schritt im Entsorgungsprogramm. Er legt aber noch keinen Endlagerstandort fest. Die DSK nahm den AkEnd-Bericht zur Kenntnis; er soll demnächst veröffentlicht werden. Auf eine DSK-Stellungnahme zum Auswahlverfahren wird verzichtet.
Die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke ergab, dass ein hoher Sicherheitsstand bei den deutschen und schweizerischen Kernkraftwerken besteht. Besondere Vorkommnisse sowohl in deutschen als auch in schweizerischen Werken, über die die Behörden die Öffentlichkeit jeweils unterrichtet haben, zeigen, dass der Erhalt eines hohen Sicherheitsstandards dauernde Anstrengungen von Seiten der Behörden und der Betreiber erfordert.
Die DSK begrüsst und unterstützt die Arbeiten und Massnahmen der deutschen und schweizerischen Behörden zur gegenseitigen Information und zum Schutz der Bevölkerung bei den grenznahen Kernanlagen. Insbesondere sollen die Massnahmen bei Störfällen auf beiden Seiten des Rheins weiter harmonisiert werden.
Der Informationsaustausch der deutschen und der schweizerischen Behörde ist für beide Seiten wichtig. Die DSK wird den Erfahrungs- und Informationsaustausch innerhalb von Arbeitsgruppen und der jährlichen Kommissionssitzungen fortführen.