Stellungnahme der HSK zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz – HSK-AN-4626

Die Untersuchungen zeigen, dass der Schutz der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz deutlich höher ist als bisher angenommen wurde. Für die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt konnte ein Vollschutz nachgewiesen werden. Für die älteren Anlagen Beznau und Mühleberg ist der Schutzgrad ebenfalls hoch und die Wahrscheinlichkeit für die Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei einem Terroranschlag mit einem Flugzeug ist gering.

Stellungnahme der HSK zur Sicherheit der schweizerischen Kernkraftwerke bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz (PDF, 280 KB)