HSK-Jahresbericht 2002: Guter Zustand der schweizerischen KKW

Die schweizerischen Kernkraftwerke weisen ein hohes Sicherheitsniveau auf und die Anlagen werden zuverlässig betrieben. Zu dieser Feststellung gelangt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Gestützt auf eine Begutachtung im vergangenen Januar in der Schweiz erteilt ein Expertenteam der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) der HSK gute Noten zu ihrer Arbeitsweise.

In ihrem Jahresbericht 2002 legt die HSK dar, dass die schweizerischen Kernanlagen ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen und zuverlässig betrieben werden. Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Anforderungen wurden im Berichtsjahr 2002 überall erfüllt. Die Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umgebung lagen bei allen Anlagen weit unterhalb der zulässigen Grenzen. Es sind nur wenige meldepflichtige Störungen aufgetreten. Dies sind Schlussfolgerungen der HSK, die ihre Beurteilungen und Beobachtungen zu den einzelnen Kernanlagen in ihrem soeben publizierten Jahresbericht über die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz in den schweizerischen Kernanlagen darlegt.

Alle Vorkommnisse im Jahr 2002 mit INES 0 bewertet

Im Jahre 2002 stufte die HSK 11 Vorkommnisse (Vorjahr: 18) in den Kernkraftwerken und am Paul Scherrer Institut (PSI) gemäss ihren Richtlinien als klassierte Vorkommnisse ein. Aufgeteilt auf die einzelnen Werke ergibt dies: KKW Beznau Block 1 und 2 mit je einem Vorkommnis, KKW Mühleberg mit zwei, KKW Gösgen mit keinem, KKW Leibstadt mit sechs Vorkommnissen und PSI mit einem. Gegenüber der Angabe in der Medienmitteilung der HSK vom 13. Januar 2003 ist für das KKW Leibstadt ein klassiertes Vorkommnis hinzugekommen. Aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen materialtechnischen Abklärung des anlässlich der Revision im Sommer 2002 entdeckten Brennelementdefekts hat die HSK diesen Befund ebenfalls in die Liste der klassierten Vorkommnisse aufgenommen. Alle diese Vorkommnisse wurden auf der international gebräuchlichen, siebenstufigen Bewertungsskala INES der untersten Stufe 0 zugeteilt.

Keine Kontaminationen bei Transporten

Im Berichtsjahr wurden alle Transporte abgebrannter Brennelemente sowie von verglastem hochradioaktivem Abfall ohne Kontaminationen und ohne Überschreitung der Dosis-Grenzwerte durchgeführt. Fünf Transporte mit abgebrannten Brennelementen von Gösgen und Leibstadt und zwei mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich erfolgten ins zentrale Zwischenlager in Würenlingen.

Internationale Experten erteilen der HSK gute Noten

Ein internationales Expertenteam (IRRT) der IAEA hat vom 27. Januar bis 1. Februar 2003 die Arbeitsweise, Zuständigkeiten, Kompetenzen und das Arbeitsumfeld der staatlichen Aufsichtsbehörde (HSK) inspiziert. Bereits im Dezember 1998 führten Experten der IAEA im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine erste IRRT-Mission in der Schweiz durch. Bei der jetzigen Inspektion handelte es sich um eine sogenannte Follow-up-Mission, bei welcher überprüft wurde, ob und in welchem Grad die vor rund vier Jahren anlässlich der ersten IRRT-Mission ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt wurden. Das Expertenteam bestand aus vier Fachleuten der Behörden von Grossbritannien, Spanien und der USA sowie der IAEA.

Die Experten stellten fest, dass mit vier Ausnahmen alle Empfehlungen, die aus der ersten IRRT-Mission resultierten, von der HSK in der Zwischenzeit umgesetzt wurden.

Bei den vier verbliebenen Empfehlungen handelt es sich um:

  • Stärkung der formalen Unabhängigkeit der HSK innerhalb der Bundesverwaltung;
  • Unabhängige juristische Unterstützung für die HSK;
  • Verstärkte und formal geregelte Einbindung der HSK für offizielle Vertretungen der Schweiz in internationalen Kommissionen, speziell für die Bereiche der nuklearen Sicherheit und der behördlichen Aufsicht;
  • Verankerung der Sicherheits-Standards der IAEA in der schweizerischen Gesetzgebung auf Verordnungsebene.

Mit der Inkraftsetzung des Kernenergiegesetz (KEG) können diese Empfehlungen weitgehend umgesetzt werden. Als ersten Schritt zu mehr Unabhängigkeit hat die HSK dieses Jahr beim Bundesrat beantragt, dass die HSK in einen sogenannten FLAG-Bereich überführt werde (FLAG steht für „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget“).

Die internationalen Experten erteilten der HSK ausserdem in mehreren Bereichen wiederum gute Noten, sogenannte „Good Practices“, die auch für andere ausländische Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich von Nutzen sein können. So wurden als positive Beispiele die ISO-Zertifizierung der HSK vom Dezember 2001, ihr Qualitätsmanagement-System und das Management-Handbuch genannt. Auch die Programme der HSK zur Unterstützung osteuropäischer Länder im Bereich von Sicherheitsanalysen, die Kenntnisse bezüglich Risiko und die explizite Behandlung von Themen der Mensch-Maschine-Wechselwirkung und von organisatorischen Aspekten beim Betrieb von Kernanlagen stiessen auf grosses Interesse und Anerkennung des IAEA-Teams.

Sowohl der HSK-Jahresbericht als auch der englisch verfasste Expertenbericht des IRRT (Bericht der IAEA) sind im Internet auf der Homepage der HSK unter www.hsk.psi.ch abrufbar. Der Jahresbericht ist vorerst in Deutsch verfügbar. Die französische und englische Übersetzung sind zurzeit noch im Gang. Die Berichte können auch bei der Geschäftsstelle der HSK in 5232 Villigen-HSK bestellt werden.