Sicherer Betrieb der schweizerischen Kernanlagen auch im Jahr 2003

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) stellt in ihrem Rückblick auf das Jahr 2003 fest, dass die schweizerischen Kernanlagen nach wie vor in gutem Zustand sind und auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben wurden. In den fünf Kernkraftwerken hat die HSK 14 Vorkommnisse (Vorjahr: 10) gemäss ihren Richtlinien klassiert. Auf der international gebräuchlichen Störfall-Bewertungsskala (INES) wurden alle Vorkommnisse der untersten Stufe 0 zugeordnet. Die Sicherheit im Strahlenschutz war für das Personal und die Bevölkerung jederzeit gewährleistet.

Kernanlagen

Die fünf Kernkraftwerke Beznau (Block 1 und 2), Mühleberg, Gösgen und Leibstadt wiesen im vergangenen Jahr ein sicheres Betriebsverhalten auf. Die HSK klassierte nach ihren Richtlinien 14 (im Vorjahr 10) Vorkommnisse in den Kernkraftwerken (KKW). Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: vier Vorkommnisse im KKW Beznau (eines im Block 1 und drei im Block 2), vier im KKW Mühleberg, zwei im KKW Gösgen und vier im KKW Leibstadt. Alle Vorkommnisse wurden auf der internationalen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) der niedrigsten Stufe 0 zugeordnet. Unter den Vorkommnissen befinden sich vier Reaktorschnellabschaltungen, eine im KKW Mühleberg und drei im Block 2 des KKW Beznau. (Die HSK hat darüber in ihren Medienmitteilungen vom 29. Januar, 19. März, 20. August und 2. September 2003 berichtet.) Im von der HSK beaufsichtigten Bereich des Paul Scherrer Instituts (PSI) ereigneten sich im Jahr 2003 keine klassierten Vorkommnisse. Die Sicherheit der Anlagen sowie der Strahlenschutz des Personals und der Bevölkerung waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.

Die behördliche Überprüfung der von der NOK Ende 2002 eingereichten Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) für den Block 2 des KKW Beznau bildete einen Schwerpunkt der HSK-Tätigkeiten im vergangenen Jahr. Die PSÜ ist die technische Grundlage zum Gesuch der NOK um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung. Die HSK wird das Gutachten zu diesem Gesuch resp. zur PSÜ im Frühjahr 2004 fertig stellen. Es wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt.

Die Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt durch Abwasser und Abluft der Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers und des PSI lagen auch im vergangenen Jahr weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Sie ergaben – auch für Personen, welche in direkter Nachbarschaft der Anlage leben – eine maximale, berechnete Dosis von weniger als 1 % der natürlichen jährlichen Strahlenexposition.

Zentrales Zwischenlager

Ende 2003 standen zwölf Transport- und Lagerbehälter in der Behälterlagerhalle des Zentralen Zwischenlagers der ZWILAG in Würenlingen. Ein weiterer Behälter mit abgebrannten Brennelementen von Mühleberg steht in der heissen Zelle. Im Herbst 2003 wurden die sechs grossen Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung des Versuchsatomkraftwerks Lucens zur ZWILAG überführt. Im Dezember 2003 hat die HSK den aktiven Betrieb der Konditionierungsanlage freigegeben. Anlässlich von inaktiven Testphasen sind bei der Verbrennungs- und Schmelzanlage technische Schwierigkeiten aufgetreten. Diese müssen gelöst sein, bevor die HSK die Betriebsfreigabe erteilen wird.

Die Transporte abgebrannter Brennelemente sowie die Anlieferungen von hochaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen zum Zentralen Zwischenlager in Würenlingen wurden ordnungsgemäss und ohne radiologische Verunreinigungen durchgeführt.

Entsorgung radioaktiver Abfälle

Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt der HSK im Jahre 2003 betraf die behördliche Überprüfung des von der Nagra im Dezember 2002 eingereichten Entsorgungsnachweises für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle. Dieses Projekt bezieht sich auf ein Modelllager im Opalinuston des Zürcher Weinlands. Es soll aufzeigen, dass die dauernde, sichere Entsorgung und Endlagerung dieser Kategorien von Abfällen in der Schweiz möglich ist. Informationsveranstaltungen hierzu fanden am 6. Juni 2003 in Marthalen für Behördenvertreter und am 25. Oktober 2003 in Trüllikon für die Bevölkerung der Grossregion des Zürcher Weinlands beidseits der Landesgrenze statt. Die behördliche Überprüfung des Entsorgungsnachweises soll Ende 2004 abgeschlossen sein. Parallel dazu hat eine internationale Expertengruppe die Sicherheitsanalyse zum Entsorgungsnachweis überprüft. Der entsprechende Bericht soll im Frühjahr 2004 erscheinen. Das Bundesamt für Energie, das das Verfahren leitet, hat zwecks frühzeitigem Einbezug der schweizerischen und deutschen Behörden drei Gremien eingesetzt: ein politisches Gremium bestehend aus Regierungsvertretern, ein technisches Forum unter der Leitung der HSK sowie eine Arbeitsgruppe Information und Kommunikation.

Am Standort Wellenberg im Kanton Nidwalden, der aus politischen Gründen aufgegeben werden musste, wurden im Berichtsjahr sämtliche Sondierbohrungen unter Aufsicht der HSK verfüllt.

Joint Convention

Im November 2003 fand die erste Überprüfungstagung zum „Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle“ (Joint Convention) in Wien statt. Bei dieser Gelegenheit wurde gezeigt, dass die Schweiz die erforderlichen Massnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen des Übereinkommens getroffen hat.

HSK ist neu eine FLAG-Stelle

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2003 der HSK erstmals einen über vier Jahre gültigen Leistungsauftrag erteilt. Seit dem 1. Januar 2004 wird die HSK somit als FLAG-Stelle geführt (FLAG heisst: Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) gemäss dem Modell des New Public Managements. Die jährliche Zielvereinbarung erfolgt mit dem Bundesamt für Energie, das auch das Controlling der Tätigkeiten und Finanzen der HSK wahrnimmt.

Die HSK wird in ihrem Jahresbericht 2003 umfassend und ausführlich Stellung zu diesen und weiteren Themen nehmen. Der Bericht soll im April 2004 erscheinen.