Die HSK erteilt dem Kernkraftwerk Gösgen nach der Revision die Freigabe zum Wiederanfahren

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen nach dem Ende der Revision am Donnerstag, 24. Juni 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 26. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 5. bis 24. Juni 2004 für die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel abgestellt. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

Die Brennelemente im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) zeigten im vergangenen Betriebsjahr ein einwandfreies Verhalten. Es traten keine Schäden an Brennstäben auf. Während der Abstellung wurden 44 der insgesamt 177 Brennelemente ausgewechselt und durch neue ersetzt. Der Reaktorkern enthält für den jetzigen Betriebszyklus 121 Uranoxid-Brennelemente, wovon 72 Elemente wiederaufgearbeitetes Uran (WAU) enthalten. Zudem stehen 56 Mischoxid-Brennelemente (MOX) im Einsatz.

Das KKG führte diverse Vorbereitungsarbeiten für den im nächsten Jahr stattfindenden Austausch der am Druckhalter angebrachten primärseitigen Sicherheitsventile durch. Im Rahmen der Modernisierung der elektrischen Einrichtungen wurde der Ersatz der Schutzgeräte von Mittelspannungsverbrauchern fortgesetzt. Durch den Austausch von Komponenten wurde die Störfallfestigkeit elektrischer Einrichtungen (Mess- und Leittechnik) im Reaktorgebäude verbessert.

Strahlenschutzfachleute begleiteten die Arbeiten in den sogenannten „kontrollierten Zonen“, um den Schutz des Personals vor radioaktiver Strahlung sicherzustellen. Die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und der entsprechenden HSK-Richtlinien wurden eingehalten. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision erhalten hat, entsprechen der vorgelegten Planung und liegen deutlich unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.

Die HSK hat im Rahmen von rund 20 Inspektionen die Revisionsarbeiten überwacht und sich dabei von der Qualität der ausgeführten Arbeiten und des Strahlenschutzes überzeugt. Zusätzlich hat der von ihr beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen beaufsichtigt.

Nach Beendigung der Arbeiten und diverser Funktionsprüfungen führte die HSK und der SVTI jeweils eine abschliessende Inspektion des Kernkraftwerks durch. Anschliessend erteilte die HSK dem Kernkraftwerk die Freigabe zum Wiederanfahren für den Leistungsbetrieb.